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Unternehmensrecht von A-Z

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Umzugscheckliste Unternehmer

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes oder die Änderung der Geschäftsanschrift sind immer mit einer Vielzahl von Formalien verbunden. Diverse Stellen müssen über den Umzug benachrichtigt und eine Reihe gesetzlicher Vorschriften beachtet werden.

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Unternehmensbezeichnung

Das Recht, eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches zu führen, steht nur Kaufleuten zu. Die Firma ist der Name unter dem ein Kaufmann im Sinne des HGB sein Unternehmen betreibt. Sie ist in das Handelsregister einzutragen. Davon zu unterscheiden ist ein Kleingewerbe, das lediglich beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Wer einen Gewerbebetrieb führt, der einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, ist "Nichtkaufmann" bzw. Kleingewerbetreibender.

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Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme

Damit es nach der Betriebsübernahme kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich vorab gründlich über das Unternehmen informieren. Es ist (überlebens)-wichtig, sich einen Überblick über die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen. Ziehen Sie dabei Experten wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, technische Gutachter oder Juristen zu Rate. Die Erstellung einer soliden Analyse der Situation des Unternehmens mit seinen relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten, seines Ertragspotentials sowie der Qualität der Mitarbeiter wird als Due Diligence bezeichnet.

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Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt

Seit dem 1. November 2008 gibt es die Unternehmergesellschaft (UG). Allein in Hessen gab es bis August 2009 mehr als tausend UG-Neugründungen. Dabei ist die UG eigentlich keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Umgangssprachlich wird sie daher auch „Mini-GmbH“ genannt. Was ist eine Mini-GmbH? Als GmbH-Form ist auch die UG eine juristische Person („Kapitalgesellschaft“) und hat damit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt einen eigenen Namen („Firma“) und wird durch ihre(n) Geschäftsführer vertreten. Als eigene Rechtspersönlichkeit ist sie getrennt von ihren Gesellschaftern zu betrachten. Auch das Vermögen der UG ist strikt vom Vermögen der Gesellschafter zu trennen.

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IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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63067 Offenbach am Main

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