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Unternehmensrecht von A-Z

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Insolvenz

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Sie bietet neben der auf gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger gerichteten Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des Unternehmens auch die Möglichkeiten des Erhaltes durch Übertragung und Sanierung. Eine Sonderregelung für bestimmte Gruppen ehemals Selbstständiger sowie für natürliche Personen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung bietet natürlichen Personen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und mittellosen Schuldnern die Stundung der Verfahrenskosten.

» Insolvenz - Hinweise für Gläubiger

» Insolvenz - Hinweise für Schuldner zum Regelinsolvenzverfahren

» Insolvenz - Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

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