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Unternehmensrecht von A-Z

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Kaufmann

§ 1 HGB bestimmt, dass Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die damit gemeinten kaufmännischen Einrichtungen sind jene, welche das Kaufmannsgewerbe herausgebildet hat, um den Unternehmer und seine Hilfspersonen, die Kunden und die Gläubiger des Unternehmers vor den Nachteilen mangelnder Übersicht und Ordnung zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel kaufmännische Buchführung und Bilanzierung. 

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Kaufrecht 2022

Neues Kaufrecht ab Januar 2022

Ab Januar 2022 treten in Deutschland tiefgreifende Veränderungen im Kaufrecht in Kraft.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das neue Kaufrecht „digitaler“ werden und den Verbraucherschutz stärken.
Im Zentrum der Änderungen stehen ein neuer Sachmangelbegriff und mehrere Verschärfungen des Gewährleistungsrechts für Verkäufer (insbesondere B2C).
Für Sachen mit digitalen Elementen als auch für digitale Produkte trifft den Verkäufer ab dem nächsten Jahr z. B. eine Aktualisierungspflicht seiner Produkte.

Wir halten für Sie Informationen, Checklisten und Schulungsangebote bereit, damit Sie Ihre Handlungsschritte planen können.

» Neue Pflichten für den Handel ab dem 1. Januar 2022
 

Kleine AG

Um die Rechtsform der Aktiengesellschaft für mittelständische Unternehmen interessanter zu gestalten, wurde 1994 das Aktiengesetz durch das „Gesetz über kleine Aktiengesellschaften“ geändert. Durch dieses Gesetz wurde die Gründung der Einmann-AG, die mit einer entsprechenden Publizitätspflicht gemäß § 42 AktG einhergeht, ermöglicht, und die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung erleichtert. Die „Kleine AG“ ist keine Sonderform der AG. Der Begriff „kleine AG“ ist auch im Gesetzestext des Aktiengesetzes nirgends enthalten. Der Gesetzgeber hat lediglich für kleinere Aktiengesellschaften leichter zu erfüllende Voraussetzungen geschaffen. Diese gesetzlichen Erleichterungen sowie die fehlende Börsennotierung sind somit die entscheidenden Merkmale, durch die sich die „kleine AG“ definiert. Mit der Änderung des Aktiengesetzes steht jetzt auch für Unternehmen, die auf absehbare Zeit noch gar nicht an den Börsengang denken, die Aktiengesellschaft als echte Alternative zur GmbH bzw. zur GmbH & Co. KG zur Verfügung. 

» Mehr Informationen zur Kleinen AG

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein. Sind nur Gesellschaften mit beschränkter Haftung persönlich haftende Gesellschafter, so entsteht die GmbH & Co. KG. Es ist nicht möglich, dass der Kommanditist zugleich als Komplementär in ein und dieselbe KG eintritt, da sich bei einer Personengesellschaft zwei verschiedene Geschäftsanteile nicht in einer Person vereinigen können. 

» Mehr Informationen zur KG

Korruptionsbekämpfung in Unternehmen

Der Leitfaden des Transparency International Deutschland e.V. soll der Unternehmensleitung dienen und zeigen, wie kleine und mittlere Unternehmen ein ihrer Größe entsprechendes und auf ihre Ressourcen zugeschnittenes Antikorruptionsprogramm entwickeln können.

Nähere Informationen zu » Korruptionsbekämpfung in Unternehmen

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist im Gesetz als „Kostenanschlag“ bezeichnet und hat seine gesetzliche Regelung in den § 632 Abs. 3 und § 649 BGB. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Berechnung von voraussichtlichen Kosten durch einen Unternehmer, der einen Vertrag anbahnen möchte.

Der Kostenvoranschlag ist hinsichtlich seiner Bindungswirkung von einem Angebot zu unterscheiden. Während der Preis in einem Angebot verbindlich ist, kann der in einem Kostenvoranschlag genannte Preis überschritten werden.

Wird ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten, muss der Unternehmer muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, dass eine Überschreitung der veranschlagten Gesamtsumme zu erwarten ist.

Als Orientierung für eine nur unwesentliche Überschreitung nennen die Kommentierungen Abweichungen von 10 bis 20 Prozent, in besonderen Ausnahmefällen 25 Prozent.

Künstlersozialabgabe

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Auch Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen müssen, wenn sie zum Beispiel für ein Betriebsfest einen Alleinunterhalter engagieren oder ähnliche Aktivitäten planen.

Informationen rund um die Künstlersozialkasse (KSK), über die Anmeldung und die abgabepflichtigen Entgelte finden Sie auf der Website der Künstlersozialkasse Wilhelmshaven unter

https://www.kuenstlersozialkasse.de/

IHK Offenbach am Main
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Offenbach am Main
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