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Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Dreiecksgeschäfte ausgeführt haben, sind verpflichtet, beim BZSt eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Die Meldung ist elektronisch abzugeben und kann über das Portal der Finanzverwaltung abgewickelt werden.

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte müssen monatlich zum 25. Tag des Folgemonats gemeldet werden. Sofern dem Unternehmer für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eine Dauerfristverlängerung gewährt wurde, gilt diese nicht für die zusammenfassende Meldung.

Für Unternehmer, die nur in geringer Höhe innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte ausführen, bleibt es bei der quartalsweisen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, es sei denn, der Unternehmer hat freiwillig die monatliche Abgabe gewählt. Wer die monatliche Abgabe gewählt hat, zeigt dies dem BZSt in der zusammenfassenden Meldung an ("Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG). Die Grenze für die Optionsmöglichkeit liegt für 2010 und 2011 bei 100.000 Euro und für 2012 bei 50.000 Euro im Quartal bzw. darf in den letzten vier Quartalen nicht überschritten worden sein. Wird die Bagatellgrenze überschritten muss der Unternehmer bis zum 25. des Folgemonats für das gesamte bereits abgelaufene Quartal seine Meldung machen.

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen sind weiterhin vierteljährlich zu melden.  Die Frist zur Abgabe der zusammenfassenden Meldung ist jeweils der 25. des Folgemonats nach Ablauf der Quartals. Der Unternehmer kann wahlweise freiwillig auch monatlich melden. Dies bietet sich vor allem an, wenn er über sein Unternehmen gleichzeitig Lieferungen und sonstige Leistungen abwickelt. Die monatliche Abgabe muss er dem BZSt anzeigen.

Beachte: Da die Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die zusammenfassende Meldung auseinander fallen ist Vorsicht geboten!

Während die Umsatzsteuer-Voranmeldung für September bei einer Dauerfristverlängerung bis zum 10. November abgegeben werden kann, muss die zusammenfassende Meldung bis zum 25. Oktober eingereicht werden.

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