- International
- Newsletter International Mai...
Menü ausblenden
Newsletter International Mai 2026
ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
- DIHK-Blitzumfrage: Nahost-Konflikt führt zu immensen Kostensteigerungen bei den Unternehmen
- ATLAS-Ausfuhr: Änderungen der Ausfuhr-Codelisten C0008, C0165, C0199 und C0248
- ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen im Kontext der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus
- ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierung für die Allgemeine Genehmigung Nr. 47
Länder
- Deutschland - Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen
- EU/Mercosur: Abkommen zum 1. Mai vorläufig in Kraft
- EU - Neue Verhandlungsrunden für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente gestartet
- EU - Kommission legt CBAM-Preis mit 75,36€ pro Tonne fest
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- Mexiko - Erhöhung der Importzölle auf zahlreiche Produkte
- Norwegen - Pflanzengesundheitszeugnis ab Mai erforderlich
- Russland - 20. EU-Sanktionspaket beschlossen
- USA - Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen gestartet
- USA - Section 301 Untersuchungen
- USA - Neue Zölle auf Stahl und Aluminium seit April 2026
- USA - Antidumpingzölle auf nicht-orientierten elektromagnetischen Stahl
Messen und Veranstaltungen
- Entsendung von Mitarbeitern nach Portugal am 6. Mai 2026
- SpotLight Internationalisierung: Präferenzieller oder nichtpräferenzieller Ursprung? am 21. Mai 2026
- Außenwirtschaftstag Hessen am 11. Juni 2026
- Energie-Geschäftsreise: Abfall wird Energie - Geschäftschancen in Costa Rica, Panama und der Dominikanischen Republik
- Interessensbekundung: Unternehmensreise nach Singapur
Enterprise Europe Network (EEN)
Auslandshandelskammer
Allgemein
DIHK-Blitzumfrage: Nahost-Konflikt führt zu immensen Kostensteigerungen bei den Unternehmen
Der Konflikt im Nahen Osten setzt in der deutschen Wirtschaft eine spürbare Kettenreaktion in Gang: 83 Prozent der Unternehmen berichten von negativen Auswirkungen auf ihre Geschäfte, in der Industrie sind es sogar 87 Prozent. Das zeigt eine DIHK-Blitzumfrage unter rund 2.400 Unternehmen.
Lesen Sie auch, welche Auswirkungen der Nahost-Konflikt auf die hessische Wirtschaft hat.
ATLAS-Ausfuhr: Änderungen der Ausfuhr-Codelisten C0008, C0165, C0199 und C0248
In seiner ATLAS-Info: 0948/2026 vom 21. April 2026 informiert die Zollverwaltung über Änderungen bei mehreren Ausfuhr‑Codelisten, die von der Europäischen Kommission zum 18. April 2026 veröffentlicht wurden. Betroffen sind die Codelisten:
- C0008 (Ländercodes – vollständige Liste)
- C0165 (Staatsangehörigkeit)
- C0199 (Land mit Adresse)
- C0248 (Land für Adresse)
Die aktualisierten Codelisten stehen seit dem 17. April 2026 im offiziellen Codelisten‑Download zur Verfügung. Hintergrund sind Anpassungen an den Unionszollkodex (UZK‑IA) sowie an die Verordnung (EU) 2020/1470.
Wichtige Änderung am Beispiel der Codeliste C0248
Die Codeliste C0248 wird u. a. im Datenfeld „Ursprungsland“ (nichtpräferenzieller Ursprung) verwendet. Hier sind die bisherigen Ländercodes „AQ“ (Antarktis), „EU“ (Europäische Union) und „RS“ (Serbien) entfallen.
- Für Serbien ist künftig der Code „XS“ zu verwenden.
- Der Code „EU“ darf nicht mehr angegeben werden. Stattdessen ist immer der konkrete Mitgliedstaat als Ursprungsland einzutragen.
Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung noch nicht bekannt, kann alternativ das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts‑ bzw. Versendungsland angegeben werden. Die Zollverwaltung verweist hierzu ausdrücklich auf die ATLAS‑Info 0426/23 vom 7. März 2023. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen im Kontext der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) der EU‑Kommission hat im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus neue Codierungen für die Ausfuhrabwicklung veröffentlicht.
Für Ausfuhranmeldungen in ATLAS stehen ab sofort folgende zusätzliche Codes zur Verfügung:
- Y684: Altvertragsregelung (genehmigungsfreie Ausnahme) nach Artikel 3k Absatz 3a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Y763: Altvertragsregelung (genehmigungsfreie Ausnahme) nach Artikel 1bb Absatz 3e der Verordnung (EG) Nr. 765/2006
Diese Codierungen sind zu verwenden, wenn Ausfuhren auf Altverträgen beruhen, die unter die genannten sanktionsrechtlichen Ausnahmebestimmungen fallen. (ATLAS-Info: 0950/2026)
ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierung für die Allgemeine Genehmigung Nr. 47
Das BAFA hat die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 47 bekanntgegeben, die am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Sie betrifft die Ausfuhr und Verbringung bestimmter Güter, die sowohl in der Ausfuhrliste als auch in der Kriegswaffenliste enthalten sind, sofern hierfür nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Genehmigung des BMWE vorliegt. Die Genehmigung gilt außerdem für bestimmte Bestandteile und Zubehör bis zu einem Wert von maximal 10 % der genehmigten Hauptware, sofern Empfänger und Endverwender bereits genehmigt sind. Zugelassen sind alle Bestimmungsländer, ausgenommen Staaten mit Waffenembargo.
Für die ATLAS‑Ausfuhranmeldung steht hierfür neu die Codierung 3LLB/A47 – „Allgemeine Genehmigung Nr. 47“ zur Verfügung. (ATLAS-Info: 0944/2026)
Länder
Deutschland - Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen
Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendung des § 4 UStG hinsichtlich der Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen konkretisiert und teilweise neu geregelt.
Insbesondere für Endabnehmer ergeben sich Änderungen: so können diese, wenn es im Regelfall nicht zu einer Einfuhr bzw. Wiederausfuhr der Gegenstände kommt (z. B. bei Erwerb von Gegenständen zur Kapitalanlage), nicht mehr in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung kommen, es sei denn sie beenden das Zolllagerverfahren. (Quelle: DIHK)
EU/Mercosur: Abkommen zum 1. Mai vorläufig in Kraft
Ab dem 1. Mai 2026 wird das Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) vorläufig angewendet. Es umfasst zunächst ausschließlich den Handelsteil und wird nach Abschluss der parlamentarischen Verfahren durch das umfassende EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommen ersetzt. Ziel des Abkommens ist der gegenseitige Abbau von Zöllen für Ursprungswaren.
Vorteile bei der Einfuhr aus dem Mercosur
EU-Unternehmen können bei der Einfuhr von Ursprungswaren aus den Mercosur-Staaten Zollermäßigungen oder vollständige Zollbefreiungen beantragen. Für Waren, die nicht sofort zollfrei werden, gelten Stufenpläne zum Zollabbau mit gestaffelten Reduktionen über mehrere Jahre.
Die Beantragung der Zollpräferenz erfolgt über die Zollanmeldung (ATLAS). Grundlage ist ein Präferenznachweis, in der Regel eine Erklärung zum Ursprung (EzU) des Ausführers. Übergangsweise erkennt die EU für bis zu drei Jahre (mit möglicher Verlängerung) auch ein Ursprungszeugnis als Präferenznachweis an.
Für bestimmte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse gelten zudem Zollkontingente, für die ein amtliches Dokument der Mercosur-Staaten erforderlich ist. Die entsprechenden EU‑Durchführungsverordnungen sind zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten.
Chancen für EU‑Exporteure
Auch bei der Ausfuhr von EU‑Waren in die Mercosur-Staaten eröffnet das Abkommen neue Möglichkeiten: Kunden profitieren von reduzierten oder entfallenden Zöllen, wenn die Waren die Präferenzursprungseigenschaft nach dem Abkommen erfüllen.
Der Präferenznachweis erfolgt ebenfalls über eine Erklärung zum Ursprung, deren verbindlicher Wortlaut vorgegeben ist (Englisch, Spanisch oder Portugiesisch). Je nach Warenwert ist entweder eine EzU ohne Registrierung oder eine EzU durch einen registrierten Ausführer (REX) erforderlich.
Englisch:
“The exporter of the products covered by this document (exporter reference no… (1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of … preferential origin (2).
(Place and date) (3)
(Signature of the exporter; in addition, the name of the person signing the declaration shall be indicated in clear script) (4)”
Wichtig für die Praxis
- Ursprungsregeln und produktspezifische Anforderungen sind im Abkommen detailliert geregelt.
- Mercosur-Staaten können bereits jetzt in Lieferantenerklärungen genannt werden, sofern die Ursprungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies benötigt entlang der Lieferkette erfahrungsgemäß einen Vorlauf. In den Lieferantenerklärungen ist die Angabe in Abschnitt der präferenzberechtigten Länder “Mercosur”, ein Klammerzusatz mit AR, BR, PY, UY ist vermutlich optional möglich. Warten Sie die Veröffentlichung der Generalzolldirektion ab.
- Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, für welche Waren Zollvorteile nutzbar sind und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
EU - Neue Verhandlungsrunden für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente gestartet
Die EU‑Kommission und die Mitgliedstaaten beraten aktuell im Rahmen der Verhandlungsrunde 27‑1 über autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente, die ab 1. Januar 2027 gelten sollen. Die Anträge aller EU‑Mitgliedstaaten sind online einsehbar. Unternehmen sollten prüfen, ob sie von einzelnen Anträgen betroffen sind. Wirtschaftliche Einwände können beim BMWE eingereicht werden – für bestehende Maßnahmen bis Anfang Mai, für Neuanträge bis Anfang Juni 2026. (Quelle: DIHK/BMWE)
EU - Kommission legt CBAM-Preis mit 75,36€ pro Tonne fest
Die Europäische Kommission hat am 7. April 2026 den Preis für CBAM‑Zertifikate auf 75,36 Euro pro Tonne festgesetzt. Damit wird erstmals der für das Jahr 2026 geltende Preis gemäß den Vorgaben des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht.
Ab dem Jahr 2027 ändert sich der Preismechanismus grundlegend: Der CBAM‑Preis wird dann nicht mehr vierteljährlich, sondern wöchentlich neu bestimmt. (EU-Kommission)
EU - Embargomaßnahmen
Belarus
VERORDNUNG (EU) 2026/513 DES RATES vom 23. April 2026
Als Reaktion auf die Beteiligung Belarus an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU die bestehenden Sanktionen gegen Belaurs abermals ausgeweitet. Wie in der Vergangenheit werden auch im 20. Sanktionspaket die gegenüber Belarus geltenden Sanktionen weitgehend an die Russland-Sanktionen angepasst.
Iran
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/775 DES RATES jeweils vom 30. März 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/776 DES RATES vom 30. März 2026
Republik Moldau
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/898 DES RATES vom 21. April 2026
Russland
VERORDNUNG (EU) 2026/506 DES RATES vom 23. April 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/885 DES RATES vom 21. April 2026
Die Europäische Union hat am 23. April 2026 ihr 20. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die neuen Maßnahmen, die am 24. April 2026 in Kraft getreten sind, umfassen insbesondere erweiterte Ein‑ und Ausfuhrverbote, neue Dienstleistungs‑ und Transaktionsverbote sowie zusätzliche Regelungen zur Verhinderung von Umgehungen.
Betroffen sind u. a. weitere Warenkategorien im Energie‑, Industrie‑ und Technologiesektor, neue Beschränkungen für Öl‑, Gas‑ und LNG‑Aktivitäten sowie Verbote im Zusammenhang mit Kryptodienstleistungen. Für bestimmte Fälle gelten Übergangs‑ und Ausnahmeregelungen, etwa für Altverträge oder humanitäre Zwecke. Zudem wurden die Anhänge der Sanktionsverordnung um weitere Güter, Schiffe, Häfen und Organisationen ergänzt.
Sudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/887 DES RATES vom 21. April 2026
Ukraine (territorialen Unversehrtheit)
Verordnung (EU) 2026/511 vom 23. April 2026
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/830 DER KOMMISSION vom 7. April 2026
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Erbsenprotein mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt.
Antidumping - Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl
Die EU-Kommission teilt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen mit. Die Antidumpingzölle gelten für Einfuhren mit Ursprung in China, Japan, Südkorea, Russland und den USA.
Antidumping - geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in Belarus, China und Russland.
Antidumping - Verzinnte Erzeugnisse mit Ursprung in China
Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit Mai 2025.
Antidumping - Mononatriumglutamat aus China und Indonesien
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen)
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.
Antidumping - Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Mexiko - Erhöhung der Importzölle auf zahlreiche Produkte
Mit Dekret vom 23. April 2026 hat Mexiko die Importzölle für zahlreiche Proukte angehoben. Betroffen sind Waren der Kapitel 8, 29, 34, 35, 39, 40, 48, 49, 52, 54, 55, 58, 64, 65, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 82, 83, 84, 85, 87, 88, 92, 94 und 96 des mexikanischen Zolltarifs. Darunter fallen unter anderem Chemikalien, Kosmetika, Papier, Karton, Textilien, Stahl, grafische Kunst, Aluminiumwaren, Kfz‑Teile, Elektromaterial, Fahrräder, Musikinstrumente und Möbel. Die neuen Zollsätze sind am 24. April 2026 in Kraft getreten.
Mit der Maßnahme sollen strategische Sektoren der mexikanischen Wirtschaft geschützt und die Entwicklung der nationalen Industrie gestärkt werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Norwegen - Pflanzengesundheitszeugnis ab Mai erforderlich
Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde hat das BMLEH darüber informiert, dass Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit Ursprung in anderen EU‑Staaten, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden, ab dem 01.05.2026 von zwei Pflanzengesundheitszeugnissen begleitet werden müssen:
- einem Zeugnis aus dem Ursprungsland (ausgestellt für das Zielland Norwegen) sowie
- einem Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr.
Vorausfuhrzeugnisse als Anhang zu Pflanzengesundheitszeugnissen werden nur noch bis zum 01.05.2026 akzeptiert. Ein Zeugnis aus dem Ursprungsland ist daher auch dann erforderlich, wenn der Export nicht direkt nach Norwegen erfolgt.
Die entsprechenden Anforderungen ergeben sich aus § 20 der norwegischen Verordnung über Pflanzen und Maßnahmen gegen Schädlinge. Die zuständigen Pflanzenschutzdienste sind informiert; das BMLEH steht mit der norwegischen Behörde im Austausch, um mittelfristig ein vereinfachtes Verfahren zu prüfen. (Quelle: (BMLEH)
Russland - 20. EU-Sanktionspaket beschlossen
Die EU hat ihr 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen (Pressemitteilung vom 23. April 2026 | BESCHLUSS (GASP) 2026/504 DES RATES vom 23. April 2026) und verschärft damit gezielt den Druck auf Energieexporte, den militärisch‑industriellen Komplex sowie den Finanzsektor. Neben zusätzlichen Banken‑ und Krypto‑Beschränkungen werden auch Handels- und Dienstleistungsverbote ausgeweitet, um Sanktionsumgehungen zu verhindern und Russlands Fähigkeit zur Kriegsfinanzierung weiter einzuschränken.
Unter anderem weitet die EU bestehende Export‑ und Importverbote deutlich aus, unter anderem auf Maschinen, Chemikalien, Metalle und Stahlprodukte. Erstmals aktiviert die EU zudem ihr Instrument gegen Sanktionsumgehung und beschränkt Exporte nach Kirgistan, nachdem Zolldaten Hinweise auf Re‑Exporte nach Russland zeigten. Zudem wird eine Importquote für Ammoniak eingeführt.
Zur weiteren Schwächung des russischen Rüstungs‑ und Dual‑Use‑Sektors werden zahlreiche Unternehmen und Einzelpersonen sanktioniert – auch in Drittstaaten wie China, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zentralasien. Parallel werden die Exportkontrollen auf weitere sensible Industrie‑ und Hochtechnologieprodukte ausgeweitet. (Quelle: DIHK/Europäische Kommission)
USA - Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen gestartet
Der US Supreme Court erklärte im Februar 2026 die auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) ab April 2025 erhobenen Importzölle für rechtswidrig. Am 20. April 2026 hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) die erste Phase der Rückerstattungen eingeläutet.
Informieren Sie sich im Außenwirtschaftsportal Hessen über die aktuellen US-Zusatzzölle und die Rückerstattung nach dem Urteil des US-Supreme Courts.
USA - Section 301 Untersuchungen
USA prüfen Handelspraktiken wegen Überkapazitäten
Die US‑Regierung hat Untersuchungen nach Section 301 zu mutmaßlich unfairen Handelspraktiken und Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe eingeleitet. Betroffen sind neben China zahlreiche weitere Handelspartner, darunter die EU, Deutschland, Japan, Indien und Mexiko. Als mögliche Ursachen nennt der US‑Handelsbeauftragte u. a. Subventionen, Marktzugangsbarrieren sowie Arbeits‑ und Umweltstandards.
Die Untersuchungen laufen derzeit mit einer öffentlichen Konsultation und Anhörungen im Mai. Als mögliche Folgen stehen Zölle oder andere handelspolitische Maßnahmen im Raum.
USA leiten Section‑301‑Untersuchungen zu Zwangsarbeit ein
Die US‑Regierung hat Section‑301‑Untersuchungen gegen rund 60 Handelspartner, darunter auch die EU, wegen unzureichender Maßnahmen gegen Produkte aus Zwangsarbeit gestartet. Zwar existieren in vielen Ländern nationale Regelungen, doch laut US‑Handelsbeauftragtem fehlt es bislang an konsequent durchgesetzten Importverboten.
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation erzielten Unternehmen 2024 durch den Einsatz von Zwangsarbeit illegale Gewinne von rund 64 Mrd. US‑Dollar, was globale Lieferketten verzerrt und den Wettbewerb benachteiligt. Öffentliche Stellungnahmen können noch bis zum 15. April 2026 eingereicht werden.
USA - Neue Zölle auf Stahl und Aluminium seit April 2026
Seit dem 6. April 2026 gelten in den USA neue Zölle auf Stahl‑, Aluminium‑ und ausgewählte Kupferprodukte. Grundlage ist eine Verordnung vom 2. April 2026 (Pressemitteilung vom 2. April 2026). Je nach Produkt und Herkunft des eingesetzten Metalls liegen die Zollsätze zwischen 10 % und 50 %. Geringere Zölle gelten insbesondere dann, wenn Stahl oder Aluminium vollständig in den USA geschmolzen wurde.
Für bestimmte Aluminiumderivate gelten bis Ende 2027 Mindestzollsätze, während für einzelne Produktgruppen die Zölle vollständig entfallen. Die Maßnahmen betreffen jeweils den gesamten Warenwert und können erhebliche Auswirkungen auf Lieferketten und Exportkalkulationen haben. (Quelle: DIHK)
USA - Antidumpingzölle auf nicht-orientierten elektromagnetischen Stahl
Das U.S. Department of Commerce (DOC) hat im Rahmen seiner jüngsten Überprüfung entschieden, die bestehenden Antidumpingzölle auf Importe von nicht‑orientiertem elektromagnetischem Stahl (Non-Oriented Electrical Steel/NOES) aus Deutschland, Japan, Korea, Schweden, China und Taiwan weiterhin aufrechtzuerhalten. Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) wird entsprechend angewiesen, die Maßnahmen fortzuführen.
Im Rahmen der jüngsten Sunset‑Überprüfung kam das U.S. Department of Commerce (DOC) zu dem Schluss, dass eine Aufhebung der bestehenden Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Wiederaufnahme von Dumpingpraktiken führen würde. Es ist davon auszugehen, dass die voraussichtlichen Dumpingspannen bis zu 126,72 Prozent für Schweden, 98,84 Prozent für Deutschland, 407,52 Prozent für China, 6,88 Prozent für Korea, 52,23 Prozent für Taiwan und 204,79 Prozent für Japan erreichen würden. Das bedeutet: Bei der Einfuhr von NOES aus Deutschland können Antidumpingzölle von bis zu 98,84 Prozent des Warenwerts erhoben werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Entsendung von Mitarbeitern nach Portugal am 6. Mai 2026
Portugal ist für viele Unternehmen ein attraktiver Einsatzort – doch auch innerhalb der EU gelten bei der Entsendung von Mitarbeitenden klare rechtliche und administrative Vorgaben. Welche Meldepflichten müssen erfüllt werden? Welche arbeitsrechtlichen Regelungen sind vor Ort zu beachten? Und welche Unterlagen sollten Unternehmen bereithalten? In unserem praxisorientierten Webinar im Mai erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen der Mitarbeiterentsendung nach Portugal.
SpotLight Internationalisierung: Präferenzieller oder nichtpräferenzieller Ursprung? am 21. Mai 2026
Das 20-minütige Webinar vermittelt praxisnah die Unterschiede zwischen präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsregeln, zeigt deren rechtssichere Anwendung für Zollvorteile und außenwirtschaftliche Anforderungen auf und hilft, typische Fehler im Tagesgeschäft zu vermeiden.

Außenwirtschaftstag Hessen am 11. Juni 2026
Aktuelle Themen im internationalen Geschäft, Stimmen aus der Praxis, Einzelberatung zum Markteintritt – der Außenwirtschaftstag Hessen ist die Plattform fürs Auslandsgeschäft. Experten und Wirtschaftsvertreter bewerten die Entwicklung der Weltwirtschaft, stellen Chancenmärkte rund um den Globus vor und diskutieren neue Herausforderungen. 50 Deutsche Auslandshandelskammern beraten zu ihren Märkten und Fachaussteller präsentieren ihre Lösungen.
Energie-Geschäftsreise: Abfall wird Energie - Geschäftschancen in Costa Rica, Panama und der Dominikanischen Republik
Die Deutsch-Panamaische Industrie- und Handelskammer CAPA begleitet im Zeitraum vom 29.06.26 - 03.07.26 eine Energie-Geschäftsreise nach Zentralamerika mit Stationen in Panama, Costa Rica und der Dominikanischen Republik.
Die Region bietet aktuell konkrete Geschäftschancen u. a. in:
- moderner Abfallwirtschaft und Logistik
- Bioenergie, Kompostierung und Biogasanlagen
- Recycling, Kreislaufwirtschaft und Umwelttechnik
Besonders hervorzuheben ist eine laufende Großausschreibung in Panama im Bereich Abfallsammlung und -verwertung sowie Programme zur Reduktion von Methanemissionen. Die Reise bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig in dynamischen Märkten zu positionieren und direkte Kontakte zu Projektträgern zu knüpfen. Anmeldeschluss ist der 05.05.2026.
Interessensbekundung: Unternehmensreise nach Singapur

Leung Cho Pan | Canva
Hessen Trade & Invest und die Deutsch‑Singapurische Auslandshandelskammer (AHK) planen für Ende 2026 bzw. 2027 eine Unternehmensreise nach Singapur, dem wirtschaftlichen Drehkreuz Südostasiens.
Die Reise richtet sich an hessische Unternehmen aller Größen und bietet die Möglichkeit, den Markt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort kennenzulernen. Geplant sind u. a. Unternehmens‑ und Produktionsbesichtigungen, Gespräche mit relevanten Stakeholdern sowie Networking‑Formate mit potenziellen Geschäftspartnern.
Zur Abfrage des Interesses werden Unternehmen gebeten, eine unverbindliche Interessensbekundung abzugeben. Diese dient als Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Reise.
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ Mai 2026
Auslandshandelskammern
Auf zu neuen Märkten. Mit den AHKs!
Ihr Kontakt
-
IHK Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Kontakt: Brigitte Appiah
Telefon: 069 8207-255
E-Mail appiah(at)offenbach.ihk.de, InternetIHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Kontakt: Axel Scheer
Telefon: 06151 871-1252
E-Mail axel.scheer(at)darmstadt.ihk.de, Internet -
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Kontakt: Eva-Maria Stolte
Telefon: 069 2197-1434
E-Mail e.stolte(at)frankfurt-main.ihk.de, InternetIHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
Kontakt: Amir Nimer
Telefon: 06181 9290-8510
E-Mail a.nimer(at)hanau.ihk.de, Internet
Impressum
Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
Frankfurter Str. 90, 63067 Offenbach am Main
Tel: +49 69 8207-0, E-Mail:service(at)offenbach.ihk.de
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Absatz 2 MStV: Markus Weinbrenner, Hauptgeschäftsführer IHK Offenbach am Main, Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach am Main
Datenschutz bei der IHK Offenbach am Main
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr

