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Newsletter International März 2026
ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
- EU-Trader-Portal und CBAM-Portal - Anpassung der Vertrauensstufe
- Zollaussetzungen/Zollkontingente: Anträge aus Deutschland - Runde zum 01.07.2026
- Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS
- ATLAS–Ausfuhr: Codierungen für neue und angepasste Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen
- Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix
Länder
- Algerien - Aktualisierte Incoterms®-Information
- Deutschland - EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht implementiert
- EU - Update zu Zöllen auf Kleinsendungen
- EU - Aussetzung zusätzlicher Zölle auf bestimmte US-Waren verlängert
- EU/Schweiz - Abkommenspaket unterschrieben
- EU/Mercosur - Ankündigung der vorläufigen Anwendung
- EU/Indien - Veröffentlichung des vorläufigen Abkommenstextes
- EU/SADC - Nicht kumulierbare Südafrika‑Vormaterialien
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- Indien - Zertifizierungspflicht im Maschinen- und Anlagenbau aufgehoben
- Kenia - Änderungen bei der Pre‑Export Verification of Conformity (PVoC)
- Russland - Endverbleibserklärungen angepasst
- Spanien - Anpassung des Mindestlohns
Messen und Veranstaltungen
- SportLight Internationalisierung: CBAM – Was ist jetzt wichtig? am 12. März 2026
- Wachstumsmarkt Südostasien im Fokus: Singapur als strategisches Sprungbrett am 16. März 2026
- 2. Einkaufsinitiative Estland, Lettland, Litauen, Finnland am 18. und 19. März 2026
- Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien am 19. März 2026
- Wirtschaftstalk Italien am 26. März 2026
- Deutscher Pavillon auf der Expoagrofuturo im Oktober 2026
- Save-the-Date: Außenwirtschaftstag Hessen 2026 am 11. Juni 2026
Enterprise Europe Network (EEN)
Allgemein
EU-Trader-Portal und CBAM-Portal - Anpassung der Vertrauensstufe
Am 5. Februar 2026 informierte die Zollverwaltung, dass der Zugang zum EU-Trader- und CBAM-Portal ab 26. Februar nicht mehr mit E-Mail-Adresse und Passwort möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt bedarf es einer "starken" Vertrauensstufe, für die ein Elster-Konto oder ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat und die Zoll-Ident App benötigt werden.
Eine kleine Anleitung finden Sie in der Fachmeldung. (Quelle: Zoll)
Zollaussetzungen/Zollkontingente: Anträge aus Deutschland - Runde zum 01.07.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über die aktuellen deutschen Anträge zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten, die zum 01.01.2027 wirksam werden sollen. Eine unverbindliche Übersichtsliste der zurzeit national vorzuprüfenden Anträge ist auf der BMWi-Website unter „AZZ: Neu- und Änderungsanträge – Nationale Vorprüfung“ abrufbar. Die Angaben sind vorläufig und werden bis zur Antragsfrist laufend aktualisiert.
Unternehmen – insbesondere potenzielle Hersteller –, die durch allgemeinere Warenbeschreibungen negativ betroffen sein könnten, sollten frühzeitig Kontakt mit dem Referat VA3 aufnehmen. Wirtschaftliche Einwände zu deutschen Anträgen können bis zum 10.03.2026 an das BMWE eingereicht werden.
Nach Abschluss der nationalen Vorprüfung werden die Anträge an die EU-Kommission weitergeleitet und in der ETQG (Gruppe für wirtschaftliche Tariffragen) beraten. Alle EU‑Anträge werden bis Mitte April auf der BMWK-Website sowie auf der EU-Seite zu Zollaussetzungen veröffentlicht. Einwände gegen neue Anträge sind danach weiterhin möglich – spätestens bis Anfang Juni vor der zweiten ETQG-Sitzung. Ein entsprechendes Online-Einwandformular steht zur Verfügung.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare finden sich auf der BMWi‑Website. Ansprechpartner im BMWi ist Heinz‑Jürgen Zilg (Referat VA3). (Quelle: BMWE)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: Februar 2026) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS
Die aktualisierte Verfahrensanweisung für das IT-Verfahren ATLAS steht auf der Website der deutschen Zollverwaltung zur Verfügung (Stand Februar 2026).
Fachliche Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind in der Verfahrensanweisung kursiv dargestellt. Darüber hinaus wird auf geänderte Absätze durch Randbalken hingewiesen. (Quelle: Zoll)
ATLAS–Ausfuhr: Codierungen für neue und angepasste Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen
Zum 1. Februar 2026 setzen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das BAFA Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Exportkontrolle für Rüstungs- und Dual-Use-Güter um. Kernstück ist die Einführung neuer sowie die Aktualisierung bestehender Allgemeiner Genehmigungen.
Neu erteilt wurde die Allgemeine Genehmigung Nr. 46 für den Austausch bestimmter Software und Technologien im Rahmen von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF). Zudem wurde die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 erweitert – das Vereinigte Königreich ist nun als zulässiges Bestimmungsland aufgenommen. Entsprechende Codierungen und Positiv-Ländercodelisten stehen in ATLAS zur Verfügung.
Darüber hinaus hat das BAFA die Allgemeine Genehmigung Nr. 45 für nichtsensitive elektronische Verbringungen im Rüstungsbereich neu erteilt sowie inhaltliche Änderungen an den Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und 24 vorgenommen. Infolge der Anpassungen entfällt die bisherige Positiv-Länderliste zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 24. (Quelle: Zoll)
Weitere Informationen finden Sie in der ATLAS–Info 0918/2026 und bei Bafa in den Allgemeine Genehmigungen (AGG).
Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix
Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht.
Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln. Auf der Grundlage der von den Parteien gemachten Mitteilungen an die Europäische Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PEM-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens haben sich folgende Änderungen ergeben:
Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten
Tabellen 2 und 3: Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung
In Tabelle 1
markiert ein "C“ ein zwischen zwei Parteien bestehendes Freihandelsabkommen mit Ursprungsregeln, die eine Kumulierung nach den Regeln von 2012 vorsehen. Um eine diagonale Kumulierung mit einem dritten Partner anwenden zu können, müssen alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern mit einem "C“ markiert sein.
markiert ein "R“ ein zwischen zwei Parteien bestehendes Freihandelsabkommen mit Ursprungsregeln, die eine Kumulierung nach den Regeln von 2023 vorsehen. Um eine diagonale Kumulierung mit einem dritten Partner anwenden zu können, müssen alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern mit einem „R“ markiert sein.
markiert ein "CR" die bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Übergangsbestimmungen, die eine parallele Anwendung der Ursprungsregeln des revidierten Übereinkommens von 2023 und den Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens von 2012 vorsehen.
Bei der diagonalen Kumulierung gibt es jedoch einige Ausnahmen. In diesen Fällen verweist eine (1), eine (2) oder ein (*) auf die jeweilige Ausnahme.
Die Tabelle 2
zeigt den Beginn der Anwendung der diagonalen Kumulierung auf Grundlage der Anlage I Artikel 3 zum Übereinkommen, sofern sich das Freihandelsabkommen auf das Übereinkommen bezieht. In diesem Fall steht vor dem Datum ein "(C)“.
zeigt den Beginn der Anwendung der dem Übereinkommen vorausgehenden Protokolle über Ursprungsregeln zur diagonalen Kumulierung, die dem betreffenden Freihandelsabkommen beigefügt sind (in den übrigen Fällen).
zeigt den Beginn der Anwendung der diagonalen Kumulierung auf der Grundlage der Anlage I Artikel 7 zum Übereinkommen in der durch den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens vom 7. Dezember 2023 geänderten Fassung. In diesem Fall steht vor dem Datum ein "(R)“.
Die Tabelle 3 zeigt den Beginn der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln, die eine diagonale Kumulierung zwischen der Europäischen Union, der Türkei und den Teilnehmern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU vorsehen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Länder
Algerien - Aktualisierte Incoterms®-Information
In unserer Februar-Ausgabe hatten wir berichtet, dass für Einfuhrlieferungen nach Algerien ausschließlich der Incoterm® FOB zulässig sei. Die AHK Algerien hat uns hierzu ein wichtiges Update übermittelt: Die Algerische Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF) hat bestätigt, dass die vorübergehende Zulassung von Incoterms® inklusive Fracht (z. B. CFR, CPT) bis zum 30. Juni 2026 verlängert wurde. (Quelle: AHK)
Wesentliche Klarstellungen:
- Maritime Incoterms® wie CFR, CPT usw. dürfen weiterhin bis zum genannten Datum verwendet werden.
- FOB ist ein reiner See-Incoterm® und ausschließlich für Seefracht vorgesehen.
- Für Luftfrachtsendungen ist stattdessen FCA (Free Carrier) anzuwenden, da dieser zu den multimodalen Incoterms® gehört.
Damit korrigieren wir die ursprüngliche Information aus der Ausgabe Newsletter International, Februar 2026.
Deutschland - EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht implementiert
Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Kern der Reform sind Änderungen der §§ 18, 19 AWG sowie § 82 AWV.
Wesentliche Änderungen:
- Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u. a. bei Finanz‑, Transaktions‑ und Investitionsverboten.
- Leichtfertigkeit kann bei Dual‑Use‑Sachverhalten bereits strafbar sein.
- Die bisherige Schonfrist für neue EU‑Sanktionsakte entfällt.
- Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
- Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro.
Eine Zusammenfassung der Änderungen findet sich in einer Mitteilung zum Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag. Details können Sie der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses an den Deutschen Bundestag (pdf) entnehmen. (Quelle: DIHK)
EU - Update zu Zöllen auf Kleinsendungen
Der Rat hat die neuen Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Mit den neuen Vorschriften wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führt.
Mit der Einigung wird die schwellenwertbasierte Zollbefreiung unter 150 € abgeschafft. Sobald die neue EU‑Zolldatenplattform einsatzbereit ist – voraussichtlich 2028 – fallen für alle eingeführten Waren reguläre Zölle an. Bis dahin gilt ab Juli 2026 ein vorläufiger Pauschal-Zoll in Höhe von 3 € pro Warenkategorie für Kleinsendungen unter 150 €.
Beispiel: Ein Paket enthält eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle.Da sie unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen, enthält das Paket somit zwei verschiedene Waren, die mit 6 € verzollt werden.
Warum diese Reform?
Der Onlinehandel wächst rasant. 2024 wurden 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die EU eingeführt – 91 % davon aus China. Die EU will Missbrauch verhindern, fairen Wettbewerb schaffen und ihr Zollsystem modernisieren.
Finanzielle Auswirkungen
Der EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten profitieren, da Zölle zu den Eigenmitteln der EU zählen. Parallel wird im Rahmen der breiteren Zollreform über eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr diskutiert.
Ausblick
Der Pauschalzoll gilt vorerst bis 1. Juli 2028 und kann verlängert werden. Mit der neuen Zolldatenplattform wird schließlich vollständig auf das modernisierte Zollsystem umgestellt.
EU - Aussetzung zusätzlicher Zölle auf bestimmte US-Waren verlängert
Am 04. Februar 2026 hat die EU-Kommission durch die DVO 2026/295 die geplanten Europäischen Gegenmaßnahmen gegen die USA um weitere sechs Monate bis zum 6. August 2026 ausgesetzt.
Wir halten Sie informiert zu den US-Zusatzzöllen und den EU-Gegenmaßnahmen auf dem Außenwirtschaftsportal Hessen.
EU/Schweiz - Abkommenspaket unterschrieben
Am 2. März 2026 unterzeichneten die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und der Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft Guy Parmelin ein umfassendes Paket von Abkommen, das darauf abzielt, die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu vertiefen und auszubauen. Weitere Informationen (Quelle: DIHK)
EU/Mercosur - Ankündigung der vorläufigen Anwendung
Am 27. Februar 2026 hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die vorläufige Anwendung des EU‑Mercosur‑Abkommens angekündigt. Anlass hierfür ist die Ratifizierung des Abkommens durch Uruguay und Argentinien, die als erste Mercosur-Staaten ihre nationalen Verfahren abgeschlossen haben. Damit ist zwischen diesen Ländern und der Europäischen Union die vorläufige Anwendung jener handelspolitischen Teile des Abkommens möglich, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, sobald die im Abkommen vorgesehenen formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Brasilien und Paraguay dürften ihre Ratifizierungsverfahren voraussichtlich in Kürze abschließen.
Das EU‑Mercosur‑Abkommen war Anfang Januar 2026 von der EU und den Mercosur-Staaten unterzeichnet worden, nachdem der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. In der Folge wurde das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Das Parlament hat zudem beschlossen, den Europäischen Gerichtshof mit der Prüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU‑Recht zu befassen. Eine vollständige Inkraftsetzung des Abkommens ist erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich; bis dahin bleibt die Anwendung vorläufig. Der Starttermin wird im EU‑Amtsblatt veröffentlicht. (Quelle: Europäische Kommission)
EU/Indien - Veröffentlichung des vorläufigen Abkommenstextes
Die EU und Indien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Es wird das größte Abkommen weltweit sein und knapp zwei Milliarden Menschen betreffen.
Am 27. Februar 2026 hat die EU-Kommission den Text des EU-Indien Abkommens samt Anhängen veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass diese Texte nur zu Informationszwecken veröffentlicht werden und können noch Änderungen unterliegen, unter anderem aufgrund des Prozesses der rechtlichen Überarbeitung.
Nach der politischen Einigung folgt ein mehrstufiger formaler Prozess. Zunächst werden die Entwurfstexte veröffentlicht, rechtlich geprüft und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Anschließend legt die EU‑Kommission dem Rat den Vorschlag zur Unterzeichnung vor. Nach der Unterzeichnung müssen das Europäische Parlament sowie Indien das Abkommen ratifizieren. In Kraft tritt das Abkommen schließlich, sobald beide Seiten ihre jeweiligen Verfahren abgeschlossen haben. (Quelle: Europäische Kommission)
EU/SADC - Nicht kumulierbare Südafrika‑Vormaterialien
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. Februar 2026 (Amtsblatt (EU) C/2026/1023) eine Liste der Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika, die nicht für Kumulierungszwecke gemäß Art. 4 Abs. 2 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verwendet werden können. Nach Art. 4 Abs. 15 Buchstabe c des Protokolls Nr. 1 gilt die Kumulierung nach Abs. 2 nicht für Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika, die nicht direkt zoll- und kontingentfrei in die EU eingeführt werden können.
Die veröffentlichte Liste enthält Codes der Nomenklatur der HS Ausgabe 2022, zu denen der Text in Bezug auf die entsprechenden Materialien aus der TARIC-Datenbank der EU entnommen werden kann. Im Informationsvermerk der oben genannten Veröffentlichung befinden sich Beispiele, wie Codes mit weniger Stellen verwendet werden. (Quelle: DIHK/Europäische Kommission)
EU - Embargomaßnahmen
Iran
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/267 DES RATES vom 29. Januar 2026
Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/431 DES RATES vom 23. Februar 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/262 DES RATES vom 29. Januar 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/259 DES RATES vom 29. Januar 2026
Simbabwe
VERORDNUNG (EU) 2026/384 DES RATES vom 17. Februar 2026
Sudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/251 DES RATES vom 29. Januar 2026
Tunesien
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/238 DES RATES vom 29. Januar 2026
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/420 DES RATES vom 19. Februar 2026
(Quelle: Europäische Kommission)
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Mobilkrane mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antidumping – Stahlräder mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Antidumpingzölle gelten seit November 2021, seit 2022 auch Antisubventionsmaßnahmen.
Antidumping - Natriumbenzoat mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antidumping - Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Maßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Taiwan, der Türkei und Vietnam.
Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in Thailand
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Benzylalkohol mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antidumping – Monoethylenglykol mit Ursprung USA/Saudi-Arabien
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping – Birkensperrholz mit Ursprung in Russland
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Die Maßnahmen betreffen auch Einfuhren aus Kasachstan und der Türkei.
Antidumping - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan.
Antidumping - Valin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China
Die EU-Kommission befreit einen Hersteller von den Ausgleichszöllen nach Abschluss einer Interimsuntersuchung. Die Maßnahmen sind seit 30. Oktober 2024 in Kraft.
Antidumping - Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antisubvention - Thermopapier mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Verfahren betrifft leichtgewichtiges Thermopapier.
Antidumping - Zuckermais mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Keramik mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Änderung der Antidumpingmaßnahmen bekannt: Es gilt ein einheitlicher Antidumpingzollsatz, firmenspezifische Zollsätze gibt es nicht mehr.
Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind betroffen.
Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Indien - Zertifizierungspflicht im Maschinen- und Anlagenbau aufgehoben
Gute Nachrichten für Unternehmen im Handel mit Indien Das indische Ministry of Heavy Industries hat die Zertifizierungspflicht im Rahmen des „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order 2024" endgültig aufgehoben. Hierzu würde auch die Zertifizierung nach Scheme X zählen. Diese Entscheidung stellt eine erhebliche Entlastung für Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau dar und trägt dazu bei, den Exportprozess nach Indien deutlich zu vereinfachen. Für deutsche Unternehmen ist dies von besonderer Bedeutung, da Indien ein zunehmend wichtiger Absatzmarkt ist und dieser Schritt die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter stärkt. Hinweis: Trotz der abgeschafften Zertifizierungspflicht sollten Unternehmen weiterhin sorgfältig prüfen, welche regulatorischen Vorgaben für Ersatzteile und spezifische Produktgruppen bestehen bleiben. Den offiziellen Text finden Sie in der Gazette of India. (Quelle: AHK Indien)
Kenia - Änderungen bei der Pre‑Export Verification of Conformity (PVoC)
Die kenianische Normenbehörde KEBS hat für die nächsten drei Jahre neun – teils neue – Inspektionsunternehmen mit der Durchführung des PVoC‑Programms beauftragt. Für zahlreiche Regionen, darunter Deutschland und große Teile Europas, wurden jedoch keine Prüfstellen benannt.
Das hat zur Folge, dass Warensendungen aus Deutschland nicht mehr vor dem Export, sondern erst bei Ankunft in Kenia („Destination Inspection“) geprüft werden. Dafür erhebt KEBS eine Gebühr von 0,6 % des Zollwerts (mindestens 300 USD, maximal 3.500 USD). Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Laborprüfungen erforderlich sind.
Für die Zollabfertigung muss der Importeur u. a. Rechnung, Import Declaration Form (IDF), Packliste, Frachtpapiere, Zollanmeldung und ein Free Sale Certificate vorlegen. Der Exporteur ist verpflichtet, gültige Prüfberichte und Zertifikate bereitzustellen. KEBS empfiehlt, Produkte bereits vor dem Export in ISO/IEC‑17025‑akkreditierten Laboren nach kenianischen Standards testen zu lassen und die Unterlagen vorab über das National Single Window einzureichen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Russland - Endverbleibserklärungen angepasst
Am 9. Februr 2026 informierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass die Muster zu Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7) aktualisiert wurden. (Quelle: BAFA)
Spanien - Anpassung des Mindestlohns
In Spanien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).
Der Mindestlohn wurde mit königlichem Dekret vom 18. Februar 2026 auf 40,70 Euro (vorher 39,47 Euro) pro Tag beziehungsweise 1.221 Euro (vorher 1.184 Euro) pro Monat (bei 14 Monatsgehältern) festgesetzt (3,1 Prozent). Die Lohnerhöhung gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.
Die Mindestlohnbestimmungen gelten flächendeckend und unabhängig von der Art der Beschäftigung. Sie greifen daher insbesondere auch für Leiharbeiter, Saisonarbeiter und Hausangestellte (Art. 4 Real Decreto 126/2026). Eine altersmäßige Staffelung findet nicht statt.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende höhere Löhne festgelegt sein. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
SportLight Internationalisierung: CBAM – Was ist jetzt wichtig? am 12. März 2026
Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“.
Wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag auf Erteilung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder gestellt hat, kann bis zur Bewilligung mit dieser Antragsnummer weiterhin importieren.
Das Spotlight informiert kurz und knapp zum aktuellen Stand und notwendigen Schritten.
Wachstumsmarkt Südostasien im Fokus: Singapur als strategisches Sprungbrett am 16. März 2026
Singapur und Südostasien gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl als Wachstumsmarkt als auch als strategischer Standort für Produktion, Regional-Logistik-Hubs und Diversifizierung von Lieferketten. Die IHK Frankfurt lädt hessische Unternehmen, die sich strategisch mit einer Markterschließung, Produktionsverlagerung oder Standortdiversifizierung in Südostasien befassen, zu einer Infoveranstaltung am Montag, 16. März, ein.
2. Einkaufsinitiative Estland, Lettland, Litauen, Finnland am 18. und 19. März 2026
Die nordischen und baltischen Märkte rücken näher: Am 18. und 19. März 2026 treffen deutsche Einkäufer in der IHK Offenbach auf ausgewählte Lieferanten aus Finnland, Estland, Lettland und Litauen. Die Einkaufsinitiative bietet eine kompakte Gelegenheit, neue Partner kennenzulernen und vielversprechende Beschaffungsmärkte zu entdecken. Besonders Unternehmen aus Industrie- und Technologiebereichen profitieren von den vielfältigen Chancen in diesen vier Ländern.
Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien am 19. März 2026
Melanie Gierth und Birte Gerster, Juristinnen der Rechtsabteilung der Deutschen Handelskammer in Spanien (AHK Spanien), geben einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinsätzen in Spanien beachten müssen. Auch auf die Remote-Beschäftigung spanischer Mitarbeiter wird am Rande eingegangen.
Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern.
Wirtschaftstalk Italien am 26. März 2026
In einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld und angesichts geopolitischer Unsicherheiten gewinnen verlässliche europäische Partnerschaften zunehmend an Bedeutung.
Der Wirtschaftstalk Italien der hessischen Industrie- und Handelskammern in Kooperation mit der AHK Italien und dem Enterprise Europe Network beleuchtet am 26. März 2026 um 17:00 Uhr in der IHK Frankfurt am Main, welche Wachstumspotenziale der italienische Markt bietet.
Im Fokus stehen strategische Perspektiven aus hessischen Schlüsselbranchen sowie Praxisbeispiele deutscher Unternehmen, die trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen erfolgreich in Marktexpansion und neue Geschäftsmodelle investieren.
Die Veranstaltung richtet sich an C-Level-Vertreter, Vertriebsleiter, Exportmanager und Verantwortliche mit Italien-Bezug. Ein anschließender Networking-Aperitif bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Deutscher Pavillon auf der Expoagrofuturo im Oktober 2026
Die Expoagrofuturo ist die bedeutendste agroindustrielle Fachmesse Kolumbiens. Sie verbindet die wichtigsten Akteure des Agrarsektors – von Produzenten über die Agroindustrie bis hin zu Investoren. Erschließen Sie den kolumbianischen Agrarmarkt mit einer starken Präsenz im Deutschen Pavillon. Sie profitieren von direktem Zugang zu Produzenten, Verarbeitern, Einkäufern und Investoren und positionieren Ihr Unternehmen in einem der dynamischsten Agrarmärkte Lateinamerikas. Die Teilnahme im Deutschen Pavillon bietet Ihnen:
- Effektiven Markteintritt in Kolumbien und die gesamte lateinamerikanische Region
- Identifikation von Vertriebspartnern, Kooperationsmöglichkeiten und Investitionschancen
- Präsenz deutscher Technologie mit Fokus auf Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit
- Hohe Sichtbarkeit vor, während und nach der Messe über die Kommunikationskanäle der AHK Kolumbien
Save-the-Date: Außenwirtschaftstag Hessen 2026 am 11. Juni 2026

Am 11. Juni 2026 laden die zehn hessischen Industrie- und Handelskammern zum 8. Außenwirtschaftstag Hessen in die IHK Frankfurt am Main ein.
Die alle zwei Jahre stattfindende Veranstaltung ist das zentrale Forum für international tätige hessische Unternehmen und bringt rund 300 Teilnehmende sowie Expertinnen und Experten der Außenwirtschaft zusammen. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, praxisnahe Workshops, individuelle Gespräche mit den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) und eine begleitende Fachausstellung. Weitere Informationen folgen.
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ März 2026
Ihr Kontakt
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IHK Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Kontakt: Brigitte Appiah
Telefon: 069 8207-255
E-Mail appiah(at)offenbach.ihk.de, InternetIHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Kontakt: Axel Scheer
Telefon: 06151 871-1252
E-Mail axel.scheer(at)darmstadt.ihk.de, Internet -
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Kontakt: Eva-Maria Stolte
Telefon: 069 2197-1434
E-Mail e.stolte(at)frankfurt-main.ihk.de, InternetIHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
Kontakt: Amir Nimer
Telefon: 06181 9290-8510
E-Mail a.nimer(at)hanau.ihk.de, Internet

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Datenschutz bei der IHK Offenbach am Main
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
