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Newsletter International Juni 2026
ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
- ATLAS-Einfuhr: Mercosur-Abkommen, neue Maßeinheiten bei Lizenzkontingenten
- ATLAS-WKS: Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA)
- ATLAS-Versand: Risikoprüfung im vereinfachten Verfahren
- Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
- Das volldigitale Carnet startet ab dem 1. Juni 2026
Länder
- Algerien - Neue Anforderungen zur Domizilierung
- EU - Verschärfte Vorschriften zu Handelspräferenzen für Entwicklungsländer
- EU - Importzölle für Dünger ausgesetzt
- EU - Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026
- EU - Trilogeinigung zu Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendung
- EU - Änderung der Stahl-Schutzmaßnahmen
- EU - Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- EU/Mercosur - Neue Hinweise zu Ursprungsregeln und Lieferantenerklärungen
- USA - Update zu Stahl- und Aluminiumzöllen
- USA - eFiling-Pflicht für Konformitätsbescheinigungen
Messen und Veranstaltungen
- 11. Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag (DAWT) am 09.06.2026 in Mainz
- Außenwirtschaftstag Hessen am 11. Juni 2026 in Frankfurt
- Innovationsreise nach Finnland, 9. bis 11. September 2026
- Gesundheitswirtschaft: Hessische Unternehmerreise nach Südafrika im Oktober 2026
Enterprise Europe Network (EEN)
Veröffentlichungen
Außenwirtschaftsportal Hessen - Erfolgreich im Auslandsgeschäft
Praxiswissen, Märkte und Chancen für Ihren Exporterfolg
Das ♦ Außenwirtschaftsportal Hessen bündelt die wichtigsten Informationen rund um Export, Import und internationale Märkte an einem zentralen Ort. Unternehmen finden hier aktuelle Entwicklungen, Länderinformationen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie praxisnahe Hilfestellungen für ihr Auslandsgeschäft.
Allgemein
ATLAS-Einfuhr: Mercosur-Abkommen, neue Maßeinheiten bei Lizenzkontingenten
In seiner ATLAS-Info 0956/2026 informiert die Zollverwaltung, dass ab dem 1. Juni 2026 durch die BLE auch Lizenzen ausgestellt werden, bei denen die Menge in Schlachtäquivalent oder Schaleneiäquivalent ausgegeben wird. Um eine reibungslose Abfertigung in ATLAS zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass in diesen Fällen die Abschreibungs- bzw. Begünstigungsmenge in ATLAS entsprechend mit den Maßeinheiten „KCW“ (Kilogramm Schlachtkörpergewicht) oder „KSE“ (Kilogramm Schaleneigewicht) angegeben wird. (Quelle: Zoll)
ATLAS-WKS: Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA)
Der ITZBund informiert in seiner ATLAS-Info 0952/2026, dass mit dem neuen Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) der Zoll die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) auf ein neues System umstellt.
Bis zum 30. Juni 2026 läuft eine Übergangsphase, in der die Anmeldung noch über das bisherige System (ATLAS-EAS) möglich ist. Danach müssen ASumA-Meldungen verpflichtend über das neue WKS erfolgen.
Unternehmen, die zur Abgabe dieser Meldungen verpflichtet sind, sollten sich daher rechtzeitig an WKS anbinden. Wichtig: Für die Nutzung werden digitale Zertifikate benötigt, deren Beantragung mehrere Wochen dauern kann.
ATLAS-Versand: Risikoprüfung im vereinfachten Verfahren
In seiner ATLAS-Info 0954/2026 stellt die Zollverwaltung klar: Wenn im vereinfachten Verfahren ein Risiko erkannt wird, kann es neben einer Wartezeit von bis zu 30 Minuten auch zu einer zusätzlichen manuellen Prüfung durch die zuständige Zollstelle kommen. Findet diese Prüfung außerhalb der Öffnungszeiten statt, erfolgt die Bearbeitung erst mit Wiederöffnung der Zollstelle.
Dieses Verhalten ist grundsätzlich nicht neu, wurde jedoch im Zuge der Anpassung an die europäischen Vorgaben des NCTS jetzt klarer geregelt. (Quelle: Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: Mai 2026) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
Das volldigitale Carnet startet ab dem 1. Juni 2026
Das Carnet ATA ist der Reisepass für Waren, die nur vorübergehend ins Ausland mitgenommen werden. Seit einigen Jahren gibt es bereits die elektronische Antragstellung, das Carnet wurde jedoch bislang in Papierform ausgegeben, von den Zollstellen eröffnet und für entsprechende Reisen genutzt. Künftig wird der komplette Prozess digital erfolgen. Zum Start führen am 1. Juni 2026 die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das volldigitale Carnet ein. Informieren Sie sich jetzt und melden Sie sich am besten, wie immer, vorab bei Ihrer IHK.
Mehr zum volldigitalen Carnet: Außenwirtschaftsportal Hessen
Länder
Algerien - Neue Anforderungen zur Domizilierung
Die algerische Zentralbank hat neue Vorgaben für die Importabwicklung eingeführt. Künftig ist jede Wareneinfuhr an eine vorherige Bankdomizilierung gebunden. Das bedeutet: Der Versand darf erst erfolgen, nachdem die Importtransaktion bei einer zugelassenen Bank in Algerien registriert wurde.
Für deutsche Exporteure ist dabei besonders wichtig:
- Der Versand darf erst nach erfolgter Domizilierung erfolgen
- Das Versanddatum muss nach dem Domizilierungsdatum liegen
- Bei vorzeitigem Versand kann die Abwicklung durch die Bank zurückgewiesen werden
Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem algerischen Geschäftspartner.
Die Regelung gilt nicht für Waren, die bereits vor Veröffentlichung der Mitteilung versandt wurden. Maßgeblich ist das Datum im jeweiligen Transportdokument. (Quelle: Germany Trade & Invest)
EU - Verschärfte Vorschriften zu Handelspräferenzen für Entwicklungsländer
Am 22.05.2026 hat der Rat die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) förmlich angenommen, mit der Entwicklungsländern Handelspräferenzen der EU gewährt werden; damit wird der Zusammenhang zwischen dem präferenziellen Zugang zum EU-Markt und der Achtung der Menschenrechte, der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und der guten Regierungsführung gestärkt. Der überarbeitete Rahmen verstärkt die Überwachung und erweitert die Liste der internationalen Übereinkommen, die die begünstigten Länder einhalten müssen. Er führt ein schnelleres Verfahren zur Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Übereinkommen ein, insbesondere gegen internationale Abkommen zum Klimawandel und zum Umweltschutz. Die Verordnung stellt zudem erstmals eine Verbindung zwischen Handelspräferenzen und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Rückübernahme her. Die überarbeitete Verordnung stärkt zudem die Schutzmaßnahmen zum Schutz der EU-Erzeuger im Falle eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren aus begünstigten Ländern, einschließlich eines spezifischen Schutzmechanismus für Reiseinfuhren. Um schwerwiegende Störungen des EU-Reismarktes zu vermeiden, kann die EU, falls die Reiseinfuhren deutlich über das normale Niveau steigen, vorübergehend Zölle auf diese Einfuhren wieder einführen. Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (Quelle: DIHK)
EU - Importzölle für Dünger ausgesetzt
Am 22.05.2026 hat der Rat beschlossen (Pressemitteilung), die Zölle auf wichtige stickstoffhaltige Düngemittel, die in der landwirtschaftlichen Produktion in der EU verwendet werden, einschließlich Düngemittelrohstoffen wie Harnstoff und Ammoniak, für ein Jahr auszusetzen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für die Landwirte und die Düngemittelindustrie in der EU zu senken – laut der Europäischen Kommission werden dadurch schätzungsweise 60 Millionen Euro an Einfuhrzöllen eingespart. In der Praxis gilt die Aussetzung nur für Waren, die nicht bereits zollfrei aus Ländern in die EU eingeführt werden, die Präferenzzugang im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel (MFN) genießen. Um jedoch die Interessen der EU-Hersteller zu wahren, ist die Maßnahme auf ein Kontingent begrenzt, das dem Volumen der MFN-Einfuhren im Jahr 2024 zuzüglich 20 % der im selben Jahr aus Russland und Belarus eingeführten Mengen entspricht. Die Aussetzung gilt nicht für Produkte, die aus Russland und Belarus importiert werden. Die Maßnahme tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt für ein Jahr. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission den Düngemittelmarkt beobachtet und gegebenenfalls eine Verlängerung oder Änderung der Aussetzung vorschlägt. Die EU importiert bereits einen erheblichen Teil der Stickstoffdünger zollfrei aus Ländern, die von einem präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt profitieren. Dennoch führt die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren aus Ländern ein, die dem Gemeinsamen Zolltarif unterliegen, wobei die Zollsätze derzeit zwischen 5,5 % und 6,5 % liegen. (Quelle: DIHK)
EU - Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026
Am 29. Mai 2026 veröffentlichte die Zollverwaltung in seiner Fachmeldung über die Umsetzung zum Wegfall der 150-€-Zollfreigrenze. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Zollfreigrenze für Waren mit einem Wert bis 150 Euro im Fernabsatz. Stattdessen wird künftig ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Position erhoben.
Die Regelung betrifft insbesondere Sendungen im Onlinehandel. Die genaue Ausgestaltung wird auf EU‑Ebene derzeit noch finalisiert.
Mit der Einführung des Pauschalzolls im Fernabsatz wird die Abwicklung der Einfuhrabgaben künftig transaktionsbezogen über die ATLAS‑Fachanwendungen (insbesondere ATLAS IMPOST und ATLAS Zollbehandlung) erfolgen.
Die Zahlung der Zollabgaben ist nur noch über einen laufenden Zahlungsaufschub möglich. Ohne entsprechende Bewilligung kann die Abwicklung der Einfuhren nicht erfolgen. Die festgesetzten Abgaben werden dabei je Einfuhrvorgang erhoben und mit Fälligkeit zum 16. des Folgemonats durch eine elektronische Mitteilung (Bescheidnachricht „COMTAX“) angezeigt.
Ein wichtiger Punkt: In ATLAS IMPOST wird der Zahlungsaufschub künftig auch für Zölle verpflichtend. Technische Anpassungen im System sind vorgesehen, ändern jedoch nicht grundsätzlich die Abläufe für Unternehmen.
Was jetzt zu tun ist:
Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2026 im Fernabsatz tätig werden, sollten sich frühzeitig mit ihrem zuständigen Hauptzollamt abstimmen und die notwendigen Voraussetzungen – insbesondere den Zahlungsaufschub – rechtzeitig einrichten. (Quelle: Zoll)
EU - Trilogeinigung zu Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendung
Eine wichtige Vereinfachung für Unternehmen im europäischen Auslandsgeschäft steht kurz bevor: Rat und Europäisches Parlament haben sich auf zentrale Punkte zur Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt.
Im Fokus stehen deutliche Erleichterungen bei der Arbeitnehmerentsendung. Künftig soll bei kurzfristigen Dienst- und Geschäftsreisen die bisher erforderliche A1-Bescheinigung entfallen. Auch für kurze Einsätze von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ist eine Ausnahme vorgesehen – branchenübergreifend, mit Ausnahme des Bausektors.
Für Unternehmen bedeutet das eine spürbare Entlastung von Bürokratie und Nachweispflichten. Gerade kurzfristige Einsätze im EU-Ausland – etwa für Abstimmungen, Serviceeinsätze oder Projekte – werden damit erheblich einfacher und rechtssicherer.
Die endgültige formelle Annahme steht noch aus. Sollte die Regelung wie geplant umgesetzt werden, bedeutet dies einen wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität und weniger Bürokratie im europäischen Binnenmarkt. (Quelle: DIHK)
EU - Änderung der Stahl-Schutzmaßnahmen
Die EU reagiert auf globale Überkapazitäten im Stahlsektor und führt ab 1. Juli 2026 neue Schutzmaßnahmen ein. Ziel ist es, die europäische Stahlindustrie vor verstärktem Wettbewerbsdruck zu schützen.
Kern der Regelung sind Zollkontingente: Einfuhren innerhalb der festgelegten Mengen bleiben zollfrei, während für darüberhinausgehende Importe ein zusätzlicher Zoll von 50 % erhoben wird. Die Maßnahmen gelten für nahezu alle Drittländer, mit wenigen Ausnahmen.
Die Kontingentsmenge wird jährlich festgelegt und gilt jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Die Verwaltung der Kontingente erfolgt quartalsweise. Die zuständigen Behörden vergeben die Kontingentsmengen nach dem Windhundprinzip.
Am Ende eines Quartals werden ungenutzte Kontingentsmengen auf das nächste Quartal übertragen. Diese Regelung gilt im ersten Jahr der Anwendung, d.h. vom 1. Juni 2026 bis 30. Juni 2027. Ab 1. Juli 2027 soll es spezifische Regelungen für die Übertragung pro Warenkategorie geben. Die EU-Kommission erhält den Auftrag, die Regelungen festzulegen.
Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure bei der Einfuhr Angaben zum Schmelz- und Gießland der Ware machen. Dabei handelt es sich um das Land, in dem Rohstahl oder Eisen zunächst in flüssiger Form in einem Hochofen produziert und anschließend in seinen primären festen Zustand gegossen wird. Dies umfasst neben fertigen Stahlprodukten auch Halbfertigprodukte.
Als Nachweis kann beispielsweise ein Werksprüfzertifikat gelten. Zu den konkreten Anforderungen der Nachweise kann die EU-Kommission weitere Durchführungsbestimmungen erlassen. Erste Details sollen bis 31. August 2026 vorliegen.
Ausweitung auf weitere Warenkategorien möglich. (Quelle: Germany Trade & Invest)
EU - Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Aktuell führt die EU-Kommission eine weitere Konsultation zur Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) durch. Die Konsultation betrifft den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Anrechnung eines im Drittland gezahlten CO2-Preises. Durch die Anrechnung können CBAM-Importeure die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate mindern.
Die Durchführungsverordnung konkretisiert Art. 9 Abs. 5 der CBAM-Verordnung und regelt unter anderem die konkrete Anrechnung des CO2-Preises auf die Anzahl der CBAM-Zertifikate, die im Rahmen der jährlichen CBAM-Erklärung einzureichen sind, die Währungsumrechnung in Euro und die erforderlichen Zahlungsnachweise.
Unternehmen und Verbände können bis zum 10. Juni 2026 Feedback einreichen. Rückmeldungen sind online über die Webseite der EU-Kommission möglich. (Quelle: Germany Trade & Invest)
EU - Embargomaßnahmen
Myanmar/Birma
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/926 DES RATES vom 27. April 2026
restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008
Angriffskriegs Russlands sowie im Nahen Osten
VERORDNUNG (EU) 2026/1164 DES RATES vom 22. Mai 2026
Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1147 DES RATES vom 26. Mai 2026
Sudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1051 DES RATES vom 7. Mai 2026
restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 131/2004 und (EG) Nr. 1184/2005
Syrien
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1107 DES RATES vom 18. Mai 2026
Unabhängigkeit und Unversehrtheit der Ukraine
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG EU) 2026/1055 DES RATES vom 11. Mai 2026 restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Cyberangriffe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1078 DES RATES vom 11. Mai 2026 restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Menschenrechtsverletzungen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1177 DES RATES vom 28. Mai 2026
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1174 DES RATES vom 28. Mai 2026
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China
Die EU-Kommission teilt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen mit. Die Antidumpingzölle auf bestimmte Schrauben gelten seit Februar 2022.
Antidumping - Holzfußböden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Absorptionsuntersuchung ein. Seit Juli 2025 gelten endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Kupferrohre mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan.
Antisubvention – Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei
Die Maßnahmen treten außer Kraft.
Antidumping - Acrylester mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus China, Saudi-Arabien, Südafrika und den USA.
Antidumping - Alkylphosphonsäuren mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping – Acesulfam mit Ursprung in China
Die EU-Kommission teilt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen mit.
Antidumping – Rohrformstücke aus Eisen mit Ursprung in China
Die EU-Kommission teilt das bevorstehende Außerkrafttreten mit. Die Antidumpingzölle betreffen auch Einfuhren aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und den Philippinen.
Antidumping - Keramik mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt eine Berichtigung bekannt. Seit der Änderung der Antidumpingmaßnahmen gibt es keine firmenspezifischen Antidumpingzollsätze mehr.
Antidumping - Adipinsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Lysin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Absorptionsuntersuchung ein. Seit Juli 2025 gelten endgültige Antidumpingmaßnahmen.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU/Mercosur - Neue Hinweise zu Ursprungsregeln und Lieferantenerklärungen
Zum EU–Mercosur‑Interimsabkommen hat die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln veröffentlicht. Der englischsprachige Leitfaden bietet praxisnahe Orientierung, ist jedoch nicht rechtsverbindlich und sollte immer zusammen mit dem Abkommen betrachtet werden.
Wichtig für Unternehmen: Bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen ist künftig zwingend die offizielle Bezeichnung „MERCOSUR“ zu verwenden. Die alleinige Nennung einzelner Mitgliedsstaaten reicht nicht aus. Diese können jedoch ergänzend in Klammern genannt werden. (Quelle: Zoll)
USA - Update zu Stahl- und Aluminiumzöllen
Die US-Regierung hat eine überarbeitete Regelung für die sogenannten Section‑232‑Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer veröffentlicht. Künftig werden Zölle in Höhe von 50 % auf den gesamten Zollwert bestimmter Metallwaren erhoben.
Auch für weiterverarbeitete Produkte gibt es Anpassungen:
Während bislang nur der Metallanteil verzollt wurde, gilt nun ein einheitlicher Zollsatz von 25 % auf den Gesamtwert, sofern der Metallanteil mindestens 15 % beträgt. Produkte mit einem geringeren Metallanteil bleiben von diesen Zöllen ausgenommen.
In einer ergänzenden Klarstellung wurde zudem festgelegt, dass Produkte ohne Stahl-, Aluminium- oder Kupferanteil nicht unter die Section‑232‑Zölle fallen. Für solche Fälle wird eine neue Zolltarifunterposition eingeführt, die von importierenden Unternehmen entsprechend genutzt werden soll.
Pressemitteilungen vom 2. April 2026
Einfuhren von Aluminium, Stahl und Kupfer in die USA
Verschärfung der Einfuhren von Aluminium, Stahl und Kupfer in die USA
USA - eFiling-Pflicht für Konformitätsbescheinigungen
Ab dem 8. Juli 2026 führt die US‑Verbraucherschutzbehörde (CPSC) das sogenannte eFiling‑Programm verpflichtend ein. Künftig müssen Importeur:innen bestimmte Daten aus Konformitätsbescheinigungen (Certificate of Compliance) elektronisch an die US‑Zollbehörde übermitteln.
Betroffen sind alle Konsumgüter mit verbindlichen Sicherheitsanforderungen, die in die USA importiert werden – auch Kleinsendungen. Ziel ist es, Risiken besser zu erkennen, Kontrollen effizienter zu gestalten und Wartezeiten für regelkonforme Unternehmen zu verkürzen.
Die Sicherheitsanforderungen selbst bleiben unverändert – neu ist die digitale Übermittlung der Nachweise. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
11. Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag (DAWT) am 09.06.2026 in Mainz
Am 9. Juni 2026 findet in der MEWA Arena in Mainz der 11. Deutsch-Amerikanische Wirtschaftstag (DAWT) statt, der gemeinsam von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK USA) und der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz veranstaltet wird.
Der Wirtschaftstag bietet Ihnen aktuelle Einblicke in Entwicklungen auf dem US-Markt und deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Auf dem Programm stehen unter anderem Themen wie Handels- und Investitionspolitik, resiliente Lieferketten, Markteintrittsstrategien, KI und Innovationen aus dem Silicon Valley sowie Erfahrungsberichte deutscher Unternehmen mit US-Aktivitäten.
Besonders für international tätige Unternehmen sowie Unternehmen mit Interesse am US-Markt bietet der DAWT wertvolle Informationen und vielfältige Möglichkeiten zum Austausch und Networking.
Außenwirtschaftstag Hessen am 11. Juni 2026 in Frankfurt
Am 11. Juni 2026 laden die hessischen IHKs zum Außenwirtschaftstag in die IHK Frankfurt am Main ein – der zentralen Plattform für Ihr internationales Geschäft.
Freuen Sie sich auf aktuelle Themen, praxisnahe Einblicke und wertvolle Kontakte: Diskutieren Sie mit Experten, welche Märkte Chancen bieten, und erfahren Sie in Fachvorträgen und Panels mehr zu Themen wie Zollpraxis, Beschaffung, KI-Trends oder geopolitischen Entwicklungen.
Ein besonderes Highlight ist die individuelle Beratung durch Experten der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Nutzen Sie die Gelegenheit, Geschäftschancen zu konkretisieren und sich gezielt zum Markteinstieg beraten zu lassen.
Ergänzt wird das Programm durch eine Fachmesse, auf der Dienstleister ihre Lösungen für ein erfolgreiches Auslandsgeschäft präsentieren – von der Marktrecherche bis zur Finanzierung.
Stellen Sie sich Ihr persönliches Programm zusammen und knüpfen Sie wertvolle internationale Kontakte.
Innovationsreise nach Finnland, 9. bis 11. September 2026
Finnland zählt zu den innovationsstärksten Ländern der Welt und gilt als Vorreiter bei Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und nachhaltigen Technologien. Innovationsökosysteme spielen dabei eine Schlüsselrolle. Sie erhalten Einblick in Quantencomputing, KI, Raumfahrtindustrie, Cybersicherheit, 5G/6G-Netzsicherheit und kommen zurück mit neuen Denkweisen und Kooperationsmodellen für mehr Wirksamkeit Ihrer eigenen Innovationsvorhaben.
Erleben Sie auf unserer Innovationsreise, wie die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Hochschulen und Forschung Innovation beschleunigt – und gewinnen Sie wertvolle Kontakte sowie konkrete Impulse für Ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit.
Gesundheitswirtschaft: Hessische Unternehmerreise nach Südafrika im Oktober 2026
Vom 5. bis 7.10.2026 führt die Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums eine Company Mission nach Johannesburg durch. Angesprochen sind hessische Unternehmen aus dem Bereich "Healthcare & MedTech". Das Programm umfasst Branchenbriefings, Erfahrungsaustausch und Netzwerkveranstaltungen, Termine mit südafrikanischen Institutionen, Investoren und Entscheidungsträgern sowie individuelle B2B-Termine, Unternehmensbesuche und Projektbesichtigungen. Highlight der Reise ist der Besuch der World Health Expo WHX Johannesburg, die führende Fachmesse für Gesundheitswesen in Afrika. Die Teilnahmegebühr an der Company Mission beträgt 500 Euro/Person zzgl. MwSt. Die Anmeldefrist endet am 23.6.2026.
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ Juni 2026
Veröffentlichungen
Die Trends im internationalen Geschäft - Außenwirtschaftsreport 2026
Das Umfeld für deutsche Exporteure wird nicht einfacher. Handelskonflikte und -hürden sowie geopolitische Spannungen erschweren das internationale Geschäft. Der DIHK-Außenwirtschaftsreport 2026 verdeutlicht, wie sich die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verändern.
Der DIHK-Außenwirtschaftsreport 2026 verdeutlicht, wie sich die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verändern.
AHK World Business Outlook Frühjahr 2026: Weltwirtschaft im Krisenmodus
Der Krieg im Nahen Osten verschärft die globalen Unsicherheiten. Hohe Energiepreise und Lieferkettenstörungen belasten deutsche Unternehmen weltweit. Der AHK World Business Outlook zeigt im Mai 2026: Die Konjunkturerwartungen brechen ein, Investitionen werden zurückgefahren.
Der AHK World Business Outlook basiert auf einer regelmäßigen DIHK-Umfrage bei den Mitgliedsunternehmen der Deutschen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen (AHKs). Sie erfasst im Frühjahr 2026 die Rückmeldungen von weltweit über 4.500 deutschen Unternehmen, Niederlassungen und Tochtergesellschaften so wie Unternehmen mit engem Deutschlandbezug. Die Umfrage wurde vom 16. März bis 10. April 2026 durchgeführt.
Ihr Kontakt
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Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Kontakt: Brigitte Appiah
Telefon: 069 8207-255
E-Mail appiah(at)offenbach.ihk.de, InternetIHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
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Kontakt: Axel Scheer
Telefon: 06151 871-1252
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IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
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Kontakt: Eva-Maria Stolte
Telefon: 069 2197-1434
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Am Pedro-Jung-Park 14
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Kontakt: Amir Nimer
Telefon: 06181 9290-8510
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