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Newsletter International Februar 2026
ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
- Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026
- Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
- Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens
- Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
- EMCS: Verfahrungsanweisung und Handbuch zur Nutzung der IEA
- Harmonisierten Systems ab 1. Januar 2028
- ATLAS-Einfuhr: Zollmenge bei Zollsätzen mit der Maßeinheit DTNZ ohne Umrechnung
- ATLAS-Einfuhr: Datenqualität im Verfahren 42
- Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAAPlus) im Zoll-Portal
- ATLAS-Einfuhr: Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichssystems - CBAM
- ATLAS-Einfuhr: Wertermittlung und Unterlagencodierung beim Antidumpingzoll auf Kettenplatten aus China
- EU-Trader-Portal und CBAM-Portal - Anpassung der Vertrauensstufe
- Allgemeine Genehmigungen im Rüstungs- und Dual-Use-Bereich
Länder
- Algerien - Einfuhrgenehmigung nur noch über Incoterm® FOB
- China - Visafreie Einreise erneut verlängert
- China - Zollsendungen, Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen 2026
- EU/Indien - Durchbruch im Freihandelsabkommen
- EU/Mercosur - Ratifizierung des Abkommens verzögert
- EU - CBAM: Neue Zulassungspflicht seit dem 1. Januar 2026
- EU - Kommission schließt Schlupflöcher und erweitert CBAM auf nachgelagerte Produkte
- EU - Einfuhrabgaben auf Kleinsendungen ab 1. Juli 2026
- EU - Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen
- EU - Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- Indien - Schutzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse
- Israel - Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
- Kanada - Verschärfte Einfuhrregeln für Stahlprodukte
- Mexiko - Aktualisierung des Zolltarifs
- Saudi-Arabien - Änderungen im Zolltarif
- Türkei - Importkontrollen von Maschinen
- Türkei - Antidumpingzoll auf Weißbleche
Messen und Veranstaltungen
- SpotLight: Das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) in der Praxis am 12. Februar 2026
- SpotLight: Sourcing im Baltikum am 26. Februar 2026
- Beratungstag Vietnam am 2. März 2026
- MedPharma Africa 2026
- Hessischer Gemeinschaftsstand auf der FISPAL 2026 in São Paulo
- Deutscher Gemeinschaftsstand auf der MSPO 2026
Enterprise Europe Network (EEN)
IHK-Umfrage Going International 2026

Kelly | Prexels | Canva
Zunehmende Handelsbarrieren, geopolitische Risiken und eine schwache Konjunktur belasten das deutsche Auslandsgeschäft. Zusätzlich erschwert wachsende Bürokratie die Abwicklung internationaler Aktivitäten. Um Herausforderungen und Erfolge im Außenhandel sichtbar zu machen, führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Umfrage durch. Ihre Antworten helfen, politische Verbesserungen im Außenhandel anzustoßen.
Bitte nehmen Sie sich bis zum 13. Februar 2026 etwa fünf Minuten Zeit für den Online‑Fragebogen oder leiten Sie die Anfrage gern intern weiter.
- Für Mitglieder der ▶️ IHK Offenbach am Main - Bei Anmeldungsaufforderung, Kennwort: 160O
- Für Mitglieder der ▶️ IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern- Bei Anmeldungsaufforderung, Kennwort: 125H
- Für Mitglieder der ▶️ IHK Darmstadt Rhein Main Neckar- Bei Anmeldungsaufforderung, Kennwort: 115D
Die Befragung ist anonym. Die Gesamtergebnisse der Befragung werden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Sie sind Mitglied einer anderen IHK und möchten sich an der Umfrage beteiligen? Sie finden Ihre zuständige IHK ganz einfach mithilfe des ⇒ IHK-Finders.
Allgemein
Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026
Der neue Leitfaden zur Intrastat 2026 ist erschienen und bietet eine umfassende Übersicht über alle relevanten Informationen und Schlüsselnummern für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat). Neben den grundlegenden Vorgaben enthält der Leitfaden zahlreiche Praxisbeispiele und Fallkonstellationen, die bei der täglichen Anwendung unterstützen.
Besonders hilfreich ist Anhang 5, in dem häufig gestellte Fragen rund um die Intrastat verständlich beantwortet werden. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 überarbeitet. Die Änderungen gelten bereits seit dem 15. November 2025.
Dabei wurden neue Güter aufgenommen und bestehende technische Parameter aktualisiert. Einige Güter, die bisher in Deutschland unter den nationalen „1900er“-Güterlistennummern genehmigungspflichtig waren – vor allem aus dem Quanten- und Halbleiterbereich – sind nun im Anhang I mit „500er“-Nummern aufgeführt. Damit ändert sich die Rechtsgrundlage: Statt § 8 AWV ist nun Art. 3 EU-Dual-Use-VO maßgeblich, da EU-Recht vorrangig gilt.
Durch die Aufnahme in Anhang I verlieren nationale Ausnahmen ihre Wirkung. Insbesondere entfällt die Genehmigungsfreiheit nach § 8 Abs. 3 AWV für Warenwerte unter 5.000 Euro sowie die Verbringungsgenehmigungspflicht nach § 11 Abs. 2 AWV. Stattdessen gelten nun die Vorgaben aus Art. 11 der EU-Dual-Use-VO.
Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, solange Teil I Abschnitt B der AWV-Anlage weiterhin besteht. Die Anpassung des nationalen Teils I B der AWV ist geplant, um die doppelte Erfassung der 500er- und 1900er-Güter zu bereinigen. (Quelle: BAFA)
Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens
In seiner Fachmeldung vom 16.12.2025 informiert der Zoll über das Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens und dem Ende des Übergangszeitraums
Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann.
Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation: Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ.
Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird.
Die EU wird mit der überwiegenden Mehrheit der Partnerstaaten das revidierte RÜ anwenden. Nach mündlicher Vorabinformation durch die Europäische Kommission wendet die EU ab dem 01.01.2026 bilateral vorübergehend lediglich mit Algerien, Israel und dem Libanon noch das alte RÜ an.
Es wird zudem auf Präferenznachweise mit Vermerk „revised rules“, ohne Vermerk und mit Vermerk „transitional rules“ eingegangen. Zudem wird auf Kumulierungsmöglichkeiten ab dem 01.01.2026 Bezug genommen.
Die notwendigen TARIC Codierungen wurden von der EU-Kommission veröffentlicht.(Quelle: Zoll)
Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen dient als offizielle Ausfüllanleitung für die ordnungsgemäße Abwicklung von Zollformalitäten. Es enthält detaillierte Informationen und Anweisungen zur korrekten Erstellung und Einreichung von Zollanmeldungen sowie zu den Anforderungen für summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen.
Die Ausgabe für das Jahr 2026 ist ab sofort online verfügbar und kann im Internet heruntergeladen werden. Mit der Veröffentlichung dieser aktualisierten Version ersetzt das Merkblatt die vorherige Ausgabe aus dem Jahr 2025. Es berücksichtigt die neuesten gesetzlichen Änderungen, Anpassungen an das Zollverfahren sowie mögliche neue Vorgaben für die elektronische Anmeldung. (Quelle: Zoll)
EMCS: Verfahrungsanweisung und Handbuch zur Nutzung der IEA
Die Zollverwaltung hat die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS und das Handbuch zur Nutzung der IEA aktualisiert (Stand: 23. Januar 2026).
EMCS („Excise Movement and Control System“) ist ein EU‑weites IT‑System, mit dem die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak und Energie elektronisch überwacht und nachverfolgt wird – sowohl unter Steueraussetzung als auch im steuerrechtlich freien Verkehr.
Die Zollverwaltung stellt seit dem 1. April 2010 mit dem IT‑Verfahren EMCS die Internet‑EMCS‑Anwendung (IEA) bereit. Sie ermöglicht Unternehmen, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung oder im steuerrechtlich freien Verkehr einfach und sicher online zu versenden oder zu empfangen.
Die IEA ist die EMCS-Internet-Anwendung und ermöglicht den Zugang zum IT-Verfahren EMCS. (Quelle: Zoll)
Harmonisierten Systems ab 1. Januar 2028
Die Weltzollorganisation (WZO) hat die aktualisierte Ausgabe des Harmonisierten Systems (HS) für die internationale Wareneinreihung veröffentlicht. Das neue HS 2028 löst zum 1. Januar 2028 die derzeit gültige Version HS 2022 ab. Die turnusmäßige Überarbeitung verzögerte sich aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr.
Das HS bildet weltweit die Grundlage für Zölle und Einfuhrbestimmungen. Es basiert auf einem sechsstelligen Code, den nahezu alle Staaten nutzen, um Waren einheitlich zu klassifizieren.
Wichtige Neuerungen im HS 2028
Die Überarbeitung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Umweltschutz, technologischer Fortschritt und öffentliche Gesundheit. Wesentliche Änderungen betreffen:
- Öffentliche Gesundheit: Neue Codes für Impfstoffe, medizinische Produkte, persönliche Schutzausrüstung und Krankenwagen erleichtern schnelle Notfallmaßnahmen und erhöhen die Transparenz von Handelsströmen.
- Nahrungsergänzungsmittel: Eine neue Überschrift und ergänzende Anmerkungen schaffen klarere Abgrenzungen zwischen Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten.
- Kunststoffabfälle: Die Struktur wurde an das Baseler Übereinkommen angepasst und unterscheidet nun deutlicher zwischen gefährlichen, PIC-kontrollierten und anderen Kunststoffabfällen. Auch Einwegplastik wird stärker berücksichtigt.
Zur Unterstützung der Umstellung stellt die WZO Korrelationstabellen zwischen HS 2022 und HS 2028 bereit, die derzeit noch erarbeitet werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
ATLAS-Einfuhr: Zollmenge bei Zollsätzen mit der Maßeinheit DTNZ ohne Umrechnung
In Ihrer ATLAS-Info 0903/2026 informiert die Zollverwaltung über eine Alternative zur Umrechnung der Zollmenge in die Maßeinheit DTNZ, die bei Zollsätzen für Zuckererzeugnisse, die die Saccharosemenge als Bemessungsgrundlage haben. Eine Beispielberechnung ist ebenfalls enthalten.(Quelle: Zoll)
ATLAS-Einfuhr: Datenqualität im Verfahren 42
Nach ATLAS–Info 0900/2026 ist für die geplante automatisierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im Verfahren 42 ist eine korrekte und vollständige Datenqualität entscheidend. Die in der Zollanmeldung angegebenen Daten müssen vollständig mit den steuerlich hinterlegten Informationen übereinstimmen – insbesondere Name/Firma, Rechtsform, vollständige Anschrift sowie USt-IdNr. des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer bzw. Erwerbers.
Eine Übereinstimmung nur des Firmennamens oder einer bloßen Ortsangabe genügt nicht; Straße und Hausnummer müssen identisch sein.
Ist eine EORI-Nummer vorhanden, muss sie angegeben werden; die Adressdaten werden dann aus den EORI-Stammdaten übernommen, die aktuell gehalten werden müssen. Postfachadressen dürfen steuerseitig nicht bei der USt-IdNr. hinterlegt werden, da damit keine Identitätsprüfung möglich ist. (Quelle: Zoll)
Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAAPlus) im Zoll-Portal
Die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAAPlus) wird in der bekannten Zugangsform beendet und wird ab dem 17. März 2026 über das Zoll-Portal zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung ist ein Login im Zoll-Portal erforderlich, nach welchem ab dem o.g. Zeitpunkt in der Dienstleistungsübersicht die Dienstleistung „Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus)“ für Wirtschaftsbeteiligte unter der Kategorie „Warenverkehr“ und für Privatpersonen unter der Kategorie „Übergreifende Leistungen“ aufgerufen werden kann.
Um das Zoll-Portal und die Dienstleistung nutzen zu können, ist es erforderlich, rechtzeitig ein Konto im Zoll-Portal anzulegen. Dabei ist zwingend Folgendes für Wirtschaftsbeteiligte zu beachten:
- Es ist ein Geschäftskundenkonto anzulegen.
- Die Registrierung ist mittels ELSTER oder per eIDAS-Zertifikat durchzuführen.
- Ihr ELSTER-Konto bzw. eIDAS-Zertifkat muss auf dasselbe Unternehmen laufen wie Ihre EORI-Nummer
Ist bereits ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal mit den o.g. Login-Optionen vorhanden und eine EORI-Nummer verknüpft, ist nichts weiter zu veranlassen. (ATLAS-Info 0896/2026)
ATLAS-Einfuhr: Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichssystems - CBAM
Seit dem 1. Januar 2026 findet die CBAM-VO vollständig Anwendung. Damit können Waren nach Anhang I CBAM-VO nur zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist oder eine von der Verordnung vorgesehene Ausnahme zutrifft. Im Übrigen kann in ATLAS-IMPOST keine Zollanmeldung mit der Codierung Y128 (Nachweis des zugelassenen CBAM-Anmelders gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/956) abgeben werden. In seiner ATLAS-Info 0881/2025 hat die Zollverwaltung die geltenden TARIC-Unterlagencodierungen veröffentlicht. (Quelle: Zoll)
- Y128: CBAM-Kontonummer
- Y134: Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956
- Y135: Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956
- Y136: Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3a der Verordnung (EU) 2023/956
- Y137: Befreiung gemäß Artikel 2a der Verordnung (EU) 2023/956
- Y237: Waren mit Ursprung in der EU
- Y238: Antrag auf Zuerkennung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders wurde bis zum 31. März 2026 gestellt
- Y422: In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführte Waren, die in die aktive Veredelung übergeführt wurden (ATLAS-Info 0894/25)
ATLAS-Einfuhr: Wertermittlung und Unterlagencodierung beim Antidumpingzoll auf Kettenplatten aus China
Bei Einführung des endgültigen Antidumpingzolls (ADZ) auf Kettenplatten aus der VR China (DVO (EU) 2025/2081, gültig seit 21.10.2025) hat die EU-Kommission festgelegt, dass bei bereits in Laufketten oder Baugruppen verbauten Kettenplatten der ADZ nur auf den enthaltenen Anteil anzuwenden ist. Dieser anteilige Wert ist in der Zollanmeldung als Zollmenge mit der Maßeinheit „ENP“ (Euro-Wertanteil frei Grenze, unverzollt) anzugeben.
Zur Ermittlung des zu verzollenden Wertanteils gibt es drei verbindliche Methoden, die durch die TARIC‑Unterlagencodes D025, D027 oder D028 anzugeben sind. Eine Wahlfreiheit besteht nicht; die passende Variante ist vorgeschrieben. Ohne einen dieser Codes kann die Zollanmeldung nicht angenommen werden. Der EZT-Hinweis „Die angemeldete Unterposition ist nicht zugelassen“ ist ein technischer Standardtext und bedeutet nicht, dass eine andere Unterposition wählbar wäre.
Die drei Varianten können der ATLAS-Info 0892/2025 entnommen werden. (Quelle: Zoll)
EU-Trader-Portal und CBAM-Portal - Anpassung der Vertrauensstufe
In seiner Fachmeldung vom 5. Januar 2026 informiert der Zoll, dass ab dem 26. Februar 2026 der Zugang zum EU‑Trader‑Portal und CBAM‑Portal aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit E‑Mail und Passwort möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die Dienstleistung nur noch über ein Zoll‑Portal‑Konto genutzt werden, in dem die starke Vertrauensstufe eingerichtet wurde. Um diese Vertrauensstufe zu erreichen, benötigen Sie entweder
- ein ELSTER‑Konto oder
- ein eIDAS‑konformes Signaturzertifikat zusammen mit der Zoll‑Ident‑App.
Wenn Ihr Unternehmen über eine deutsche Steuernummer verfügt, können Sie ein ELSTER‑Konto für Organisationen auf www.elster.de erstellen und dieses im Zoll‑Portal unter den Login‑Optionen hinterlegen.
Alternativ können Sie ein eIDAS‑konformes Signaturzertifikat verwenden: Melden Sie sich dafür zunächst wie gewohnt mit E‑Mail und Passwort im Zoll‑Portal an, sichern Sie Ihre Nachrichten und Bescheide, löschen Sie anschließend Ihr Konto und registrieren Sie sich erneut mit Signaturzertifikat und der Zoll‑Ident‑App. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten des Zoll‑Portals.
Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, um sicherzustellen, dass Sie ab dem 26. Februar 2026 über alle erforderlichen Zugangsdaten verfügen. Bitte beachten Sie zudem, dass ab diesem Datum auch der Zugriff auf das STI‑STP im Rahmen von ICS2 ausschließlich mit der neuen Vertrauensstufe möglich ist. (Quelle: Zoll)
Allgemeine Genehmigungen im Rüstungs- und Dual-Use-Bereich
Seit dem 1. Februar werden weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle in Kraft gesetzt. Damit werden bestimmte Verbringungen und Ausfuhren von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern erleichtert und die Verwaltungsabläufe in der Exportkontrolle weiter gestrafft. Vorgesehen sind insbesondere Erleichterungen für europäische Rüstungskooperationen und Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch.
Mit den neuen Maßnahmen werden diverse Allgemeine Genehmigungen (AGGen) zur Nutzung ab dem 1. Februar 2026 erweitert. Zudem werden im Bereich der Rüstungsgüter zwei neue AGGen zur Nutzung ab dem 1. Februar 2026 erlassen.
Im Bereich Rüstung gelten die geänderten AGGen Nr. 21 und Nr. 24 des BAFA bis zum 31. März 2026.
- Die geänderte AGG Nr. 28 gilt bis zum 31. März 2027.
- Die zwei neuen AGGen Nr. 45 und 46 gelten bis zum 31. März 2027.
- Im Bereich Dual-Use gilt die geänderte AGG Nr. 13 bis zum 31. März 2026.
- Die geänderte AGG Nr. 17 gilt bis zum 31. März 2027.
Überblick:
- Neue AGG Nr. 45: Bekanntgabe einer neuen AGG für nichtsensitive Verbringungen von Software und Technologie mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich
- Neue AGG Nr. 46: Bekanntgabe einer neuen AGG für Ausfuhren und Verbringungen von Technologie und Software im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF)
- Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden AGG Nr. 21 (u.a. erweiterte Nutzungsmöglichkeit, wenn die Güter lediglich der Ortung und Identifizierung von chemischen, biologischen oder Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern dienen Einschränkung eines Ausschlusstatbestands), AGG Nr. 24 (Erweiterung des zugelassenen Länderkreises der Fallgruppe 4.1d) und AGG Nr. 28 (Anpassung der AGG an den Beitritt des Vereinigten Königreich Großbritanniens zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich).
Unternehmen werden gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den AGG begünstigt sind und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare AGG zu stornieren. (Quelle. BAFA)
Länder
Algerien - Einfuhrgenehmigungen nur noch über Incoterm® FOB
Aus den letzten Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums geht hervor, dass neu zu beantragende Einfuhrgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich sind. Bereits erteilte vorläufige Einfuhrgenehmigungen , die Ende 2025 für 2026 beantragt wurden, ermöglichen auch andere Lieferbedingungen. (Quelle: IHK)
China - Visafreie Einreise erneut verlängert
China hat die Möglichkeit der visafreien Einreise für Staatsangehörige zahlreicher Länder – darunter Deutschland – erneut verlängert.
Die seit Dezember 2023 geltende Aussetzung der Visumpflicht wurde nun laut einer Bekanntmachung des chinesischen Außenministeriums bis zum 31. Dezember 2026 ausgeweitet. Reisende mit einem gültigen regulären Reisepass können damit weiterhin bis zu 30 Tage ohne Visum zu geschäftlichen einreisen. Insgesamt umfasst die Regelung aktuell 48 Länder.(Quelle: Germany Trade & Invest)
China - Zollsenkungen, Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen 2026
Zollsenkungen 2026
In China gelten weiterhin für insgesamt 935 Tariflinien Zollsenkungen aus dem Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. Details ergeben sich aus Anhang 1 zur Bekanntmachung der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates vom 26. Dezember 2025. Der Anhang ist wie folgt aufgebaut:
Laufende Nr. | Ex | Chinesische Zolltarifnummer | Chinesische Warenbezeichnung | Normaler Zollsatz (WTO) | Ermäßigter Zollsatz (WTO) ab |
Importlizenzen 2026
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste mit den Waren veröffentlicht, für die bei der Einfuhr nach China automatische Importlizenzen erforderlich sind. Betroffen sind: landwirtschaftliche Waren, darunter Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel, Milch und Milchpulver, Gerste, Soja und Raps, Tabak, Erze von Eisen und Kupfer, Kohle, Roh- und Mineralölerzeugnisse, Düngemittel, Elektrostahl, Maschinenbauerzeugnisse wie Bau-, Druck- Textil- Metallbearbeitungs- und Werkzeugmaschinen, Elektronische Erzeugnisse wie Satelliten-, Radio- und Fernsehtechnik, mobile Kommunikationsgeräte, Busse, Pkw, Flugzeuge, Schiffe und Medizintechnik. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:
序号 | 货物种类 | 海关商品编号 | 货物名称 | 备注 | 单位 |
Laufende Nummer | Warengattung | chinesische Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Bemerkungen | Maßeinheit |
Einfuhrlizenzen 2026
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat bekannt gegeben, für welche Waren bei der Einfuhr in die VR China Lizenzen erforderlich sind (Anhang veröffentlichten Liste). Betroffen sind Ozon abbauende Chemikalien, chemische Anlagen, Anlagen zur Eisenverhüttung, Baumaschinen, Erzeugnisse des Maschinenbaus, Hebe- und Transportgeräte, Anlagen zur Papierherstellung, Elektrotechnik, Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen, Landwirtschaftliche Maschinen, Druckmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Textilien, Schiffe, Tonerkartuschen und Röntgengeräte. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:
序号 | 货物种类 | 海关商品编号 | 货物名称 | 单位 |
Laufende Nummer | Warenart | chinesische Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Maßeinheit |
Ausfuhrzölle 2026
Die Zolltarifkommission des Staatsrates der VR China hat die Exportzölle für das Jahr 2026 bekannt gegeben (Anhang 3). Betroffen sind im Wesentlichen Erze von Blei, Zink, Zinn und Wolfram, Eisen in Rohformen, Kupfer, Nickel und Aluminium, Zink und Antimon sowie Waren daraus. Der Anhang ist wie folgt aufgebaut:
Laufende Nummer | ex | Chinesische Zolltarif-nummer | Chinesische Waren-bezeichnung | Regulär anzuwendender Exportzollsatz 2026 | Tatsächlich angewendeter Exportzollsatz 2026 |
Sofern in der letzten Spalte (tatsächlich angewendeter Zollsatz) nichts eingetragen ist, gilt der regulär anzuwendende Zollsatz.
Ausfuhrlizenzen 2026
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat bekannt gegeben, welche Waren nur mit Lizenz aus der VR China ausgeführt werden dürfen (Anhang veröffentlichten Liste). Betroffen sind 43 Warenarten, darunter Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe (darunter seltene Erden) und Fahrzeuge. Diese ist wie folgt aufgebaut:
序号 | 货物种类 | 海关商品编号 | 货物名称 | 单位 |
Laufende Nummer | Warenart | chinesische Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Maßeinheit |
Zolltarifnummern werden bis zur sechsten Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der siebten Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

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EU/Indien - Durchbruch im Freihandelsabkommen
Am 27. Januar 2026 haben die EU und Indien ein historisches und wirtschaftlich bedeutendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es stärkt die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner und schafft eine Freihandelszone für rund zwei Milliarden Menschen. Ziel ist es, Handel zu erleichtern, Zölle abzubauen und die Zusammenarbeit zu vertiefen.
Das verhandelte Freihandelsabkommen kann nach Zustimmung des EU‑Rates sowie nach Unterzeichnung und anschließender Ratifizierung durch das Europäische Parlament und das indische Parlament in Kraft treten. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten steht derzeit noch aus. Erfahren Sie mehr über das Abkommen zwischen der EU und Indien im Außenwirtschaftszentrum Hessen.
EU/Mercosur - Ratifizierung des Abkommens verzögert
Am 9. Januar 2026 hat der Rat der Europäischen Union dem Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur‑Staaten zugestimmt. Konkret wurden zwei Beschlüsse verabschiedet: zur Genehmigung der Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens (EMPA) sowie des Interimsabkommens über den Handel (iTA). Beide Abkommen benötigen nun noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments, bevor sie vom Rat endgültig geschlossen werden können.
Doch der Weg zur Ratifizierung bleibt holprig. Nur vier Tage nach der Unterzeichnung durch die EU und die Mercosur‑Staaten sorgte eine knappe Entscheidung des Europäischen Parlaments für Verzögerung: Das Abkommen soll durch den Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Dieser Schritt könnte den gesamten Ratifizierungsprozess erheblich verzögern.
Erfahren Sie mehr im Außenwirtschaftsportal Hessen
EU - CBAM: Neue Zulassungspflicht seit dem 1. Januar 2026
Seit dem 01.01.2026 gilt für die Einfuhr von CBAM‑Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union eine verbindliche Zulassungspflicht. Unternehmen, die Strom, Wasserstoff oder andere CBAM‑Waren in Mengen von über 50 Tonnen pro Jahr und pro Einführer importieren, benötigen zwingend den Status als zugelassener CBAM‑Anmelder (gemäß Art. 2a und 4 der CBAM‑Verordnung (EU) 2023/956).
Auch indirekte Zollvertreter müssen unabhängig von der Einfuhrmenge stets zugelassen sein.
Übergangsregelung für das 1. Quartal 2026
Bis zum 31. März 2026 können Einführer und indirekte Vertreter CBAM‑Waren ausnahmsweise auch ohne bestehende Zulassung einführen – vorausgesetzt, der Antrag auf Zulassung im CBAM‑Register wurde vor der Einfuhr gestellt.
Die Übergangsregelung gilt insbesondere dann, wenn erstmalig die 50‑Tonnen‑Schwelle überschritten wird.
Wichtig: Um Sanktionen oder Verfahren nach Art. 25a Abs. 3 zu vermeiden, sollte der Antrag immer vor der jeweiligen Wareneinfuhr eingereicht werden.
Registrierung ist nicht gleich Zulassung
Ein bloßer Login oder eine Registrierung im CBAM‑Register bzw. Übergangsregister führt nicht zur Zulassung als CBAM‑Anmelder.
Die Zulassung erfolgt ausschließlich über ein gesondertes Antragsverfahren gemäß Art. 5 CBAM‑Verordnung, das eine Prüfung aller Voraussetzungen beinhaltet.
Pflichtangaben in der Zollanmeldung
Bei der Zollanmeldung muss der Zulassungsstatus – oder eine relevante Ausnahme – zwingend angegeben werden. Dies erfolgt durch die Nutzung der entsprechenden TARIC‑Unterlagencodierung (ATLAS-Info 0881/2025) und ist Voraussetzung dafür, dass die Einfuhr abgewickelt werden kann.
CBAM-Erklärung (bisher CBAM-Bericht)
Mit dem Beginn der Regelphase wird die CBAM-Erklärung nur noch jährlich fällig, erstmals bis zum 30. September 2027 für das Erklärungsjahr 2026 (Artikel 6 CBAM-Verordnung (EU) 2023/956). Eine Pflicht zur Abgabe einer CBAM-Erklärung besteht immer dann, wenn Sie Strom, Wasserstoff oder jährlich mehr als 50 Tonnen anderer CBAM‑Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen.
Zudem wurden im Dezember 2025 eine Reihe neuer CBAM-Rechtsverordnungen veröffentlicht und in Kraft getreten.
- Durchführungsverordnung zum CBAM-Register
- Durchführungsverordnung zur Zulassung
- Zulassung für die CBAM-Regelphase
- Durchführungsverordnung zur Emissionsberechnung
- Durchführungsverordnung zu Standardwerten
- Durchführungsverordnung zur Verifizierung
- Delegierte Verordnung zur Akkreditierung der Prüfstellen
- Durchführungsverordnung zum CBAM-Zertifikatspreis
- Durchführungsverordnung zur Zuteilung
- Durchführungsverordnung zur Zollkommunikation
- Durchführungsverordnung zur ausschließlichen Wirtschaftszone
(Quelle: DEHSt)
EU - Kommission schließt Schlupflöcher und erweitert CBAM auf nachgelagerte Produkte
Die Europäische Kommission schärft den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) weiter nach, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Produktionsverlagerungen ins Nicht‑EU-Ausland entgegenzuwirken. Künftig sollen nicht mehr nur Grundmaterialien, sondern auch zahlreiche weiterverarbeitete Industrieprodukte einbezogen werden. Ab dem 1. Januar 2028 soll CBAM auf rund 180 stahl- und aluminiumintensive Produkte ausgeweitet werden – darunter insbesondere Maschinen, Geräte, Fahrzeugbauteile, Drähte, Nägel sowie verschiedene industriell gefertigte Komponenten. Damit reagiert die EU auf bisherige Umgehungsstrategien, bei denen CO₂-intensive Vorprodukte im Ausland weiterverarbeitet und erst als Endprodukte in die EU eingeführt wurden. Um die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Systems zu stärken, verschärft die Kommission die Maßnahmen gegen Umgehungstatbestände. Dazu gehören: Einbezug von Aluminium- und Stahlschrott in die CO₂-Berechnung, um Recycling zu fördern und realistische Emissionswerte abzubilden. Strengere Berichts- und Dokumentationspflichten sowie eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren. Maßnahmen zur Vermeidung falscher oder unvollständiger Emissionsangaben. (Quelle: Europäische Kommission)
EU - Einfuhrabgaben auf Kleinsendungen ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 € aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12.12.2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 € auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Zollverfahren zu vereinheitlichen.
Für Unternehmen im Onlinehandel und in der Logistik bedeutet dies eine Anpassung der Prozesse. Insbesondere Händler und Privatpersonen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen künftig die zusätzlichen Kosten berücksichtigen. Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaaten bei der „einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) der EU für Mehrwertsteuerzwecke“ registriert sind. Dies umfasst 93 % der gesamten E-Commerce-Ströme in die EU.
Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die Einigung über eine dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung in Kraft tritt.
EU - Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen
Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2026 eine Taskforce eingerichtet, um sicherzustellen, dass Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln aus Drittländern den EU-Standards entsprechen. Die Taskforce wird sich insbesondere mit der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Pestizidrückständen und koordinierten EU-Überwachungsmaßnahmen für bestimmte eingeführte Erzeugnisse befassen. (Quelle: IHK/EU)
EU - Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 regelt vorübergehende verstärkte amtliche Kontrollen und besondere Bedingungen für bestimmte Lebens- und Futtermittel aus Drittländern. Die Anhänge I und II werden regelmäßig entsprechend der Risikobewertung angepasst. (Quelle: Germany TRade & Invest)
Neueinträge und Streichungen in Anhang I
Neu aufgenommen:
- Erdbeeren aus Ägypten
Aus Anhang II nach Anhang I verschoben (d. h. künftig verstärkte Kontrollen, statt besondere Bedingungen):
- Pfeffer (Piper) sowie getrocknete/gemahlene Capsicum- oder Pimenta-Früchte aus Indien
- Calciumcarbonat aus Indien
Aus der Liste gestrichen:
- Okra aus Indien
- Reis aus Indien
- Muskatnuss aus Indien
- Vanille, Gewürznelken, Mutternelken & Nelkenstiele aus Indien
- Zubereitete Speiserüben aus dem Libanon
- Lebensmittelzusatzstoffmischungen mit Johannisbrotkernmehl aus Malaysia und der Türkei
- Grapefruits aus der Türkei
Anpassungen der Kontrollfrequenzen
Die Häufigkeit von Identitätskontrollen und Warenuntersuchungen wurde geändert für:
- Helmbohnen aus Bangladesch
- Palmöl von der Côte d’Ivoire
- Orangen aus Ägypten
- Paprika (außer Gemüsepaprika) aus Ruanda & Thailand
- Zitronen aus der Türkei
- Sesamsamen aus der Türkei
- Schwarzer Pfeffer aus Brasilien
- Pistazien und Produkte daraus aus der Türkei
- Mandarinen, Clementinen, Wilkings und verwandte Zitrusfrüchte aus der Türkei
- Orangen aus der Türkei
EU - Embargomaßnahmen
Belarus
VERORDNUNG (GASP) 2025/2601 DES RATES vom 15. Dezember 2025
Guatemala
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/87 DES RATES vom 9. Januar 2026
Haiti
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2567 DES RATES vom 15. Dezember 2025
Irak
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2656 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2025
Demokratische Volksrepublik Kongo
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2508 DES RATES vom 8. Dezember 2025
Demokratische Volksrepublik Korea
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2558 DES RATES vom 15. Dezember 2025
Mali
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2435 DES RATES vom 1. Dezember 2025
Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/124 DES RATES vom 14. Januar 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2638 DES RATES vom 22. Dezember 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2568 DES RATES vom 15. Dezember 2025
FAQs der EU-Kommission zum Verbot der Erbringung touristischer Aktivitäten
Ukraine (territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit)
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2588 DES RATES vom 15. Dezember 2025
Venezuela
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2559 DES RATES vom 15. Dezember 2025
Menschenrechtsverstöße
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2471 DES RATES vom 4. Dezember 2025
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/123 DES RATES vom 16. Januar 2026
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping – Windkrafttürme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Dezember 2021.
Antidumping - Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Antidumping – Walzdraht mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - Kerzen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - Rasenmähroboter mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antisubvention - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antidumping – Peroxosulfate mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Aluminiumoxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Zudem gibt es ein zollfreies Kontingent.
Antidumping - Bariumcarbonat mit Ursprung in China und Indien
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Keramik mit Ursprung in China
Die Interimsuntersuchung zur Höhe der Zollsätze ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahmen wurden im
Antidumping - Mischungen aus Harnstoff und Ammoniumnitrat
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Maßnahmen bekannt. Die Antidumpingzölle gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den USA.
Antidumpingzölle auf Hexamin aus Deutschland
Die US‑Handelsbehörden haben endgültig entschieden, Antidumpingzölle auf Hexamethylentetramin (Hexamin) aus Deutschland, Indien und Saudi‑Arabien einzuführen.
Antidumping - Natriumbenzoat mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Ammoniumnitrat mit Ursprung Russland
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Erbsenprotein mit Ursprung in China
Die EU-Kommission veröffentlicht eine Berichtigung der Einleitungsbekanntmachung und weitet die zollamtliche Erfassung der Einfuhren aus.
Antidumping - Cholinchlorid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Benzylalkohol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Mobilkrane mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Harnstoff mit Ursprung in Russland
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Antidumping – Flacherzeugnisse mit Ursprung in China und Taiwan
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - PSC-Drähte mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in fünf Ländern
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam.
Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Interimsüberprüfung bekannt. Die Ausgleichszölle sind seit 30. Oktober 2024 in Kraft.
Antidumping - PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Indien - Schutzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse
Die indische Regierung hat am 30. Dezember 2025 endgültige Schutzmaßnahmen für Importe von Flachstahlerzeugnissen aus unlegiertem und legiertem Stahl verfügt. Demnach werden für entsprechende Einfuhren Zusatzzölle in den folgenden Zeiträumen mit den folgenden Zollsätzen erhoben:
- 12 Prozent vom 21. April 2025 bis 20. April 2026
- 11,5 Prozent vom 21. April 2026 bis 20. April 2027
- 11 Prozent vom 21. April 2027 bis 20. April 2028
Betroffen sind Stahlerzeugnisse aus den HS-Codes 7208, 7209, 7210, 7211, 7212, 7225, 7226 des indischen Importzolltarifs. Schon im April 2025 hatte das indische "Directorate General of Trade Remedies – DGTR" eine entsprechende Schutzmaßnahmenuntersuchung mit Erhebung von vorläufigen Schutzzöllen eingeführt. (Quelle. Germany Trade & Invest)
Israel - Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
Die Europäische Kommission hat am 27.10.2025 eine aktualisierte Liste der nicht‑präferenzrechtlich begünstigten Orte veröffentlicht. Dabei handelt es sich um israelische Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen und deren Waren somit nicht unter das Präferenzabkommen (Assoziierungsabkommen) zwischen der EU und Israel fallen. Die Liste enthält die entsprechenden siebenstelligen Postleitzahlen und ist auf den Internetseiten der Europäischen Kommission abrufbar. Weitere Informationen stellt die Kommission auf ihrer thematischen Webseite zur Verfügung. Zudem wurde die technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel in englischer Sprache zum Download bereitgestellt. Auch das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“, das unter anderem auf die relevanten Seiten der Europäischen Kommission verweist, wurde aktualisiert und kann als PDF-Datei (90 KB, nicht barrierefrei) heruntergeladen werden. (Quelle: IHK/EU)
Kanada - Verschärfte Einfuhrregeln für Stahlprodukte
Kanada intensiviert den Schutz seiner heimischen Stahlindustrie und führte zum 26. Dezember 2025 zusätzliche Handelsmaßnahmen ein. Bestimmte Stahlderivate unterliegen dann einer 25‑prozentigen Surtax, die zusätzlich zu bestehenden Zöllen erhoben wird. Eine detaillierte Warenliste findet sich in der Steel Derivative Goods Surtax Order. Ausgenommen sind Waren im Transit sowie bereits anderweitig zollpflichtige Produkte, etwa nach der China Surtax Order oder der United States Surtax Order. Unternehmen in Kanada können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der Surtax beantragen.
Bereits seit dem 1. August 2025 gilt eine zusätzliche Herkunftsmaßnahme: Stahl aus allen Ländern außer den USA wird mit 25 % belegt, wenn er in China geschmolzen und gegossen wurde. Damit sollen Transparenz und Kontrolle in den Lieferketten verbessert werden.
Auch bei den Zollkontingenten zieht Kanada die Regeln weiter an. Seit dem 27. Juni 2025 gelten Importobergrenzen für Stahl, die zum 1. August 2025 nochmals ausgeweitet wurden. Für Länder mit Freihandelsabkommen – außer USA und Mexiko – greifen ab Überschreitung des Importniveaus von 2024 Strafzölle von 50 %. Für Staaten ohne Abkommen liegt das zollfreie Kontingent bei nur 50 % des Importvolumens von 2024, ebenfalls mit einem Zuschlag von 50 % bei Überschreitung. Die aktuellen Kontingentauslastungen stellt die kanadische Regierung online bereit. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Mexiko - Aktualisierung des Zolltarifs
Zum 1. Januar 2026 hat Mexiko hat die Import- und Exportzölle für zahlreiche Produkte angepasst. Die Maßnahme gilt nur für Länder, mit denen Mexiko kein Freihandelsabkommen hat. Damit sollen strategische Sektoren der mexikanischen Wirtschaft geschützt und die inländische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Eine vollständige Übersicht des betroffenen Warenkreises ist im Dekret vom 29. Dezember 2025 ersichtlich. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Saudi-Arabien - Änderungen im Zolltarif
Der saudi-arabische Finanzminister hat mit dem Ministerialbeschluss Nr. 5‑88‑1447 umfassende Änderungen am Zolltarif beschlossen, die seit dem 27. November 2025 gelten. Die Maßnahmen umfassen Erhöhungen und Senkungen von Zollsätzen, neue Tarifpositionen und die Überarbeitung bestehender Codes. Mehr als 900 HS‑Codes – besonders in Maschinenbau, Chemie, Stahl sowie in der Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche – sind betroffen. Viele bisher zollfreie Produkte wie Zuckerarten werden nun verzollt, während nur wenige Positionen niedriger eingestuft wurden. Alle Änderungen entsprechen den WTO-Höchstgrenzen. Zudem führen die GCC-Staaten ein einheitliches zwölftelliges Tarifformat ein, verbunden mit zahlreichen neuen und präziseren Unterpositionen; einige ältere Codes, u. a. bei Milchprodukten und bestimmten Elektrofahrzeugen, wurden gestrichen. Im Zuge der neuen, zuckerabhängigen Verbrauchssteuer wurden auch die Tarifstrukturen für gesüßte Getränke überarbeitet; diese treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Neu ist außerdem die Tarifposition 9804 für Warenbewegungen zwischen Freizonen innerhalb Saudi-Arabiens. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Türkei - Importkontrollen von Maschinen
Die Türkei hat zum 31. Dezember 2025 die neue Bekanntmachung 2026/32 veröffentlicht, die die Importkontrolle für Maschinen und technische Produkte deutlich verschärft. Ziel ist eine stärkere Marktüberwachung sowie die Sicherstellung der Produktsicherheit.
Bei der Einfuhr der in Anhang 1/Ek-1 der Bekanntmachung aufgeführten Warengruppen wird seitens der türkischen Behörden die Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften gefordert. Dazu zählen – je nach Produkt – insbesondere Anforderungen aus der Maschinenverordnung, der Niederspannungsrichtlinie (LVD), der EMV-Vorschriften sowie ggf. Regelungen zu Ökodesign, Energiekennzeichnung oder Geräuschemissionen. Damit bestehen zusätzliche Dokumentationspflichten für Waren nach Anhang 2/A, wie Typengenehmigungszertifikate oder Geräuschemissionsnachweise. Von der Bekanntmachung erfasst sind u. a. folgende Warengruppen:
- Maschinen und landwirtschaftliche Maschinen
- Elektromotoren
- elektromagnetische Produkte
- elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen
- Haushaltsgeräte wie Dunstabzugshauben, Backöfen, Klimageräte, Spülmaschinen, Trockner
- elektronische Displays, Lichtquellen, Kühl- und Gefriergeräte
Die Einfuhrkontrolle erfolgt über das elektronische System TAREKS. Für die Anmeldung sind gemäß Anhang 3/Ek-3 je nach Produkt u. a. Rechnungen, technische Unterlagen, Konformitäts- bzw. Typgenehmigungsdokumente sowie Produktfotos zu übermitteln, bescheinigt durch das türkische Konsulat in Deutschland und ergänzt durch eine beglaubigte türkische Übersetzung.
Wird im Rahmen der Kontrolle festgestellt, dass die Waren nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechen, kann die Einfuhr verweigert werden. Für Waren, die mit einer A.TR-Bescheinigung angemeldet werden, wird häufig eine TAREKS-Referenznummer automatisch erzeugt. Dies ersetzt jedoch keine Konformitätsprüfung und bedeutet nicht, dass die Ware automatisch als konform gilt oder keiner Kontrolle unterzogen wird.
Türkei - Antidumpingzoll auf Weißbleche
Nach einer Antidumpinguntersuchung (Türkisches Amtsblatt) unterliegen Weißbleche der Zolltarifnummern 7210.11.00, 7210.12.20, 7210.90.40, 7212.10.10, 7212.10.90 und 7212.40.20 mit Ursprung in Deutschland seit dem 20. Dezember 2025 einem Antidumpingzoll. Für ein namentlich genanntes Unternehmen beträgt der Zollsatz 5,53 Prozent, für andere deutsche Unternehmen 11,05 Prozent. Waren aus China, Südkorea, Japan und Serbien sind von den Antidumpingzöllen ebenfalls betroffen. Die hier verhängten Antidumpingzölle bewegen sich zwischen 12,54 und 50,03 Prozent. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
SpotLight: Das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) in der Praxis am 12. Februar 2026
Mit dem digitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht Unternehmen eine der ersten digitalen öffentlichen Urkunden zur Verfügung. Über das eUZweb können Ursprungszeugnisse komplett online beantragt, genehmigt und heruntergeladen werden – ohne Ausdruck auf Papier. Jedes Dokument erhält dabei eine eindeutige Seriennummer und einen Verifizierungscode, sodass Behörden, Banken und Geschäftspartner weltweit die Echtheit direkt online prüfen können.
Digital, effizient, praxisnah: Lernen Sie im SpotLight das volldigitale Ursprungszeugnis live kennen. Jetzt anmelden und internationale Geschäfte durch Digitalisierung effizienter gestalten!
SpotLight: Sourcing im Baltikum am 26. Februar 2026
EU-Binnenmarkt, kurze Lieferzeiten, niedrigere Bruttolohnkosten – Osteuropa bietet Chancen für Nearshoring. Warum ist das Baltikum ein beliebter Standort bei deutschen Investoren? Welche Branchen sind für deutsche Firmen besonders interessant? Erfahren Sie mehr zum Wachstumsmotor Osteuropa direkt von der AHK Baltikum.
Beratungstag Vietnam am 2. März 2026
Beim Beratungstag Vietnam erhalten Sie praxisnahe Einblicke und individuelle Strategien für Ihren Erfolg in Vietnam. AHK‑Experte Björn Koslowski steht Ihnen im persönlichen 1:1‑Gespräch in der IHK Offenbach am Main zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zu Marktentwicklung, rechtlichen Rahmenbedingungen und Geschäftskultur. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über aktuelle Trends wie Digitalisierung, grüne Technologien und Fachkräftepartnerschaften zu informieren.
MedPharma Africa 2026
Im April 2026 bietet sich hessischen Unternehmen aus der Medizin- und Pharmabranche die Möglichkeit, mit der HTAI und der IHK Frankfurt an einer Unternehmerreise nach Ghana und in die Côte d’Ivoire teilzunehmen. Ziel der Reise ist es, den Zugang zu neuen Absatzmärkten in Westafrika zu erleichtern und wertvolle Geschäftskontakte zu knüpfen.
Hessischer Gemeinschaftsstand auf der FISPAL 2026 in São Paulo
Die FISPAL ist die Leitmesse für Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen in Südamerika – und damit die ideale Bühne für hessische Unternehmen, ihre Technologien und Innovationen einem hochkarätigen, internationalen Fachpublikum zu präsentieren. Der Hessische Gemeinschaftsstand bietet Unternehmen einen professionell gestalteten, aufmerksamkeitsstarken Auftritt zu besonders attraktiven Konditionen.
Deutscher Gemeinschaftsstand auf der MSPO 2026
Vom 8. bis 11. September 2026 findet in Kielce die MSPO, die größte Fachmesse für Verteidigungsindustrie in Mittel- und Osteuropa, statt. Sie gilt als einer der bedeutendsten Treffpunkte der internationalen Sicherheits- und Rüstungsbranche. Unternehmen, staatliche Institutionen, Verteidigungsministerien sowie Delegationen zahlreicher Militärstäbe nutzen die Messe, um neueste Technologien zu präsentieren, Trends zu diskutieren und strategische Partnerschaften zu knüpfen.
Mehr Events für Ihr Auslandsgeschäft
Weitere Veranstaltungen, Seminare und Webinare der hessischen IHKs finden Sie im Außenwirtschaftsportal Hessen – kompakt gebündelt und stets aktuell.
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Geschäftspartner im Ausland gesucht?
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Ihr Kontakt
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IHK Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Kontakt: Brigitte Appiah
Telefon: 069 8207-255
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Rheinstraße 89
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Telefon: 06151 871-1252
E-Mail axel.scheer(at)darmstadt.ihk.de, Internet -
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Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
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Telefon: 069 2197-1434
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