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Newsletter International Dezember 2025 | Januar 2026
ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
- Regionales Übereinkommen: Veröffentlichung einer neuen Matrix
- EU-Dual-Use-Verordnung - Aktualisierung der Güterliste
Länder
- China - Verlängerung der visafreien Einreise
- EU - E-Commerce Kleinsendungen aus Drittstaaten: Übergangslösung ab 2026
- EU - Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- EU - Kombinierte Nomenkltatur
- Österreich - Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung für Durchgangsprozesse
- Südafrika - Schutzmaßnahmen für Einfuhren flachgewalzter Eisen- und Stahlprodukte
- Türkei - Schutzzölle auf Nylongarne
- USA - Verlängerung der Section-301-Zollausnahmen
Messen und Veranstaltungen
- CBAM – Grundlagen und der Weg zum CBAM-Anmelder am 4. Dezember 2025
- Herausforderung Section 232 Zölle (Stahl, Aluminium, Kupfer) am 9. Dezember 2025
- SpotLight Internationalisierung: Die Lieferantenerklärung - kurz und knackig am 11. Dezember 2025
- Hessischer Gemeinschaftsstand auf der FISPAL 2026 in São Paulo im Juni 2026
Enterprise Europe Network (EEN)
Veröffentlichungen
Allgemein
Regionales Übereinkommen: Veröffentlichung einer neuen Matrix
Die Europäische Kommission informiert Amtsblatt (EU) C/2025/6212, dass die Matrix zur Anwendung der diagonalen Kumulierung für die neuen Übergangsursprungsregeln in der PEM-Zone aktualisiert wurde. Die neue Mitteilung ersetzt die vorherige Mitteilung (EU) C/2025/5098 vom 17. September 2025.
Bereits im Oktober 2025 wurde auf der Webseite der Europäischen Kommission eine Vorabversion der neuen Matrix veröffentlicht.
Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln. Auf der Grundlage der von den Parteien gemachten Mitteilungen an die Europäische Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PEM-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten
- Tabellen 2 und 3: Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung
(Quelle: Zoll/Germany Trade & Invest)
EU-Dual-Use-Verordnung - Aktualisierung der Güterliste
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen treten am 15. November 2025 in Kraft. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 8. September 2025 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.
Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Länder
China - Verlängerung der visafreien Einreise
Die Visumpflicht ist seit Dezember 2023 für Angehörige bestimmter Länder zeitweise ausgesetzt. Zuletzt hatte das chinesische Außenministerium die Befreiung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Laut einer Bekanntmachung des Außenministeriums im November 2025 wurde die Möglichkeit der visafreien Einreise für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen nun erneut erweitert bis zum 31. Dezember 2026. Die Zahl der in Frage kommenden Länder liegt derzeit bei insgesamt 48. (Quelle: Germany Trade & Invest)
EU - E-Commerce Kleinsendungen aus Drittstaaten: Übergangslösung ab 2026
Mit Blick auf den stark gestiegenen Zustrom unverzollter E-Commerce-Kleinsendungen aus Fernost hat der EU-Rat am 13. November 2025 beschlossen, bereits ab 2026 eine Übergangslösung einzuführen. Damit soll ermöglicht werden, Zölle auf Waren unter 150 Euro schneller und einfacher zu erheben – lange bevor die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 wirksam wird.
Ab 2026 soll es eine Übergangslösung geben. Der Rat hat sich ausdrücklich verpflichtet, eine einfache und praktikable Interimsregelung zu entwickeln, um Zölle auf Sendungen unter 150 Euro so früh wie möglich zu erheben. Parallel arbeitet die EU an einer umfassenden Reform des Zollsystems. Kernpunkt ist die vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro – allerdings erst dann, wenn die IT-Infrastruktur dafür bereitsteht. (Quelle: DIHK)
EU - Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen
Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2351 endgültige Schutzmaßnahmen für die Einfuhr bestimmter Ferrolegierungen eingeführt. Die Regelung gilt bis 17. November 2028 und betrifft u. a. Ferromangan (HS-Codes 7202 11, 7202 19), Ferrosilicium (HS-Codes 7202 21, 7202 29), Ferrosiliciummangan (HS-Code 7202 30) und Ferrosiliciummagnesium (KN-Code 7202 99 30).
Kernpunkte der Maßnahmen:
- Zollkontingente je Warenkategorie und Herkunftsland; außerhalb der Kontingente gelten variable Zollsätze.
- Preisschwellen: Über Schwellenwert zollfrei, darunter Zoll in Höhe der Differenz.
- Ausnahmen: Entwicklungsländer (teilweise), Kenia und Ukraine vollständig ausgenommen. Norwegen und Island nicht ausgenommen.
- Antidumping-Regelung: Antidumpingzölle nur innerhalb zollfreier Kontingente.
Hintergrund:
Die Einfuhren stiegen zwischen 2019 und 2024 um 17 %, der Marktanteil der EU-Hersteller sank von 38 % auf 24 %. Ziel ist der Schutz vor ernsthaften Schäden für die europäische Industrie. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2351 (Quelle: GermanyTrade & Invest)
EU - Embargomaßnahmen
Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2356 DES RATES vom 20. November 2025
Sudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2368 DES RATES vom 20. November 2025
Türkei
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2396 DES RATES vom 24. November 2025
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2401 DES RATES vom 24 November 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2327 DER KOMMISSION vom 12. November 2025
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Rasenmährobotermit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Adipinsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antisubvention - Thermopapier mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein. Die Untersuchung betrifft leichtgewichtiges Thermopapier.
Antidumping/-subvention – Biodiesel mit Ursprung in den USA
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antisubvention – Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei
Die Europäische Kommission gibt Änderungen der Antisubventionsmaßnahmen bekannt.
Antisubvention - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Antidumping - Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingzölle nach Abschluss einer Interimsüberprüfung.
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
EU - Kombinierte Nomenklatur
Änderung der Erläuterungen
Die EU hat mehrere Anpassungen veröffentlicht. Details finden Sie in den Bekanntmachungen im Amtsblatt der EU vom 21. November, 13. November 2025 und 10. November 2025.
Wichtige Punkte:
KN-Position 2309 – „Zubereitungen zur Fütterung“:
Die Absätze 4 und 5 wurden neu gefasst. (Referenz: C/2025/6343)KN-Unterposition 8507 90 31 – „Separatoren aus Kunststofffolie (≤ 40 Mikrometer)“:
Eine zusätzliche Erläuterung wurde ergänzt. (Referenz: C/2025/6096)Kapitel 39 – Kunststoffe und Waren daraus:
Neue Erläuterung zu Anmerkung 4, die die Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren betrifft. (Referenz: C/2025/6093)KN-Unterpositionen 3907 61 00 und 3907 69 00 – „Polyethylenterephthalat“:
Ein neuer Absatz wurde hinzugefügt. (Referenz: C/2025/6087)KN-Position 8427 und 8429 – Gabelstapler, Hebekarren, Planiermaschinen, Bagger, Schaufellader, Straßenwalzen usw.:
Hier gibt es eine neue Erläuterung. (Referenz: C/2025/6088)
Halterung für Elektrogrill - Neue Einreihungsentscheidung
Eine speziell geformte Halterung aus hitzebeständigem Draht aus nicht rostendem Stahl, die zur Fixierung des Heizelements eines Elektrogrills verwendet wird. Der hitzebeständige Draht hält Temperaturen bis 800 °C stand. Die Ware hat spezifische, auf eine bestimmte Art von Grillgerät abgestimmte Abmessungen sowie gebogene Enden, sodass die Halterung in einem Loch am Boden des Grillgehäuses (Schale) befestigt werden kann. Ihre Enden sind gebogen, um eine gesicherte Befestigung der Halterung in einem dafür vorgesehenen Loch am Boden des Grillgeräts zu ermöglichen. Die Halterung dient dazu, das Heizelement in der richtigen Position zu halten, indem sie sein Gewicht stützt und es fixiert. Die Ware hat keine zusätzliche Funktion (z. B. Heizfunktion). Die Ware ist als "Waren aus Eisen- oder Stahldraht" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 7326 20 00. (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2380)
Swim Spa - Neue Einreihungsentscheidung
Wasserbecken zum Baden, sogenannter Swim Spa, für die Verwendung im Freien, aus ABS-Kunststoff, mit Abmessungen von ca. 420 × 225 × 127 cm. Die Ware hat ein Nettogewicht von 800 kg und ein Volumen von 5 000 l.
Der Swim Spa ist ausgestattet mit: Massagedüsen, Gegenstromdüsen mit starkem Strahl, Massagepumpen, einem Heizsystem, einem Filtersystem, einer Umwälzpumpe, einem Luftregler, einer Ozon-Wasseraufbereitungsanlage, LED-Beleuchtung, einem Handlauf und einem Nackenpolster, vollständiger Isolierung und Holzverkleidung.
Die Ware besteht aus einem abgestuften Becken mit sechs Massageplätzen mit insgesamt 36 Düsen (ein Platz mit zwölf Düsen, ein Platz mit acht Düsen, ein Platz mit sechs Düsen, zwei Plätze mit vier Düsen und ein Platz mit zwei Düsen). Zudem gibt es einen Schwimmbereich für eine Person, mit einer Länge von ca. drei Metern, mit vier Düsen (mit starkem Strahl, für stationäres Schwimmen im Gegenstrom). Die Ware ist zur Verwendung als Hydromassagegerät und als Becken zum Schwimmen und für andere sportliche Aktivitäten im Wasser bestimmt. Die Ware ist als "Schwimmbecken" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 9506 99 90. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2349
Wahlkabine - Neue Einreihungsentscheidung
icht zusammengebaute Ware, bestehend aus Profilen (aus Aluminiumlegierung und eloxiertem Aluminium) und Verbindungselementen (aus Kunststoff), zur Verwendung beim Aufbau einer Wahlkabine, bestehend aus:
- 6 hohlen "senkrechten“ Profilen, auf Länge geschnitten, mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt, mit Löchern und Verbindungselementen versehen;
- 12 hohlen "waagerechten“ Profilen, auf Länge geschnitten, mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt, mit Löchern und Verbindungselementen versehen.
Die Wahlkabine wird vor Ort zusammengebaut. Je nach Einstellung kann die zusammengebaute Ware auf dem Boden oder auf einem Tisch platziert und dorthin transportiert werden, wo sie benötigt wird. Die Wände (Platten zur Montage zwischen den Profilen) sind bei der Einfuhr nicht enthalten. Nachdem die Ware zusammengebaut und mit den Wänden versehen wurde, soll sie als vorübergehender Sichtschutz zur Wahrung des Wahlgeheimnisses dienen.
Die Ware ist als "andere Waren aus Aluminium" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 7616 99 90. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2290
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Österreich - Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung für Durchgangsprozesse
Die österreichische Zollverwaltung hat sich gemäß Punkt III.I.2 (Communication between the Office of Transit and the External Domain) der Design Documentation for National Transit Application (DDNTA) zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle (Office of Transit) ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 entschieden.
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 für alle NCTS-Vorgänge, bei welchen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen hinsichtlich des Durchgangs (Office of Transit) über die IT-Applikation "Smart Border Austria" (derzeitiger Titel: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg) vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abzugeben sind. Im Falle des Nichtbefolgens dieser Bestimmung wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen. (Quelle: Zoll)
Südafrika - Schutzmaßnahmen für Einfuhren flachgewalzter Eisen- und Stahlprodukte
Bestimmte Positionen (rebate item) werden angepasst, um sie von der Schutzmaßnahme auszunehmen.
Von der Schutzmaßnahme sind Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), auch in Rollen (Coils), (einschließlich zugeschnittene Erzeugnisse und Schmalband), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ausnahme von kornorientiertem Silizium-Elektrostahl, betroffen. Die Waren werden in folgende Zolltarifnummern eingereiht: 7208.10, 7208.25, 7208.26, 7208.27, 7208.36, 7208.37, 7208.38, 7208.39, 7208.40, 7208.51, 7208.52, 7208.53, 7208.54, 7208.90, 7211.14, 7225.30, 7225.40, 7225.99 und 7226.99.
Die Maßnahme wird stufenweise umgesetzt. Der Zollsatz wird wie folgt stufenweise herabgesetzt:
- 2. Mai 2025 - 1. Mai 2026: 13 Prozent
- 2. Mai 2026 - 1. Mai 2027: 11 Prozent
- 2. Mai 2027 - 1. Mai 2028: 9 Prozent
Einige Entwicklungsländer und Zolltarifpositionen (rebate item) sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Details zu den Ausnahmen finden Sie in den folgenden Notices: R.6797, R.6798, R.6799 (Quelle: Germany Trade & Invest)
Türkei - Schutzzölle auf Nylongarne
Ab dem 21. November 2025 unterliegen Nylongarne bei der Einfuhr in die Türkei Schutzzöllen. Diese sind zusätzlich zu den regulären Eingangsabgaben zu zahlen. Betroffen sind Waren der HS-Unterpositionen 5402.31, 5402.32, 5402.51, 5402.61 und 5402.45. Die Schutzzölle werden für die Dauer von drei Jahren degressiv erhoben. Für die vier zuerst genannten Waren beträgt der Schutzzoll im ersten Jahreszeitraum 0,24, im zweiten 0,23 und im letzten 0,22 US-Dollar je Kilogramm. Für Garne der HS-Unterposition 5402.45 betragen die Schutzzölle 0,0475, 0,045 und 0,0425 US-Dollar.
Für Waren mit Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern wurde hinsichtlich der Schutzzölle eine Freimenge von 2.986 Tonnen festgelegt, wobei für ein einzelnes Ursprungsland höchstens 995 Tonnen gewährt werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
USA - Verlängerung der Section-301-Zollausnahmen
Der US-Handelsbeauftragte verlängert bestimmte Ausnahmen von Section-301-Zöllen gegenüber China bis 10. November 2026 (Fact Sheet).
Der U.S. Trade Representative (USTR) hat mehrere Verlängerungen von Ausnahmen beschlossen, die im Rahmen der Section-301-Untersuchung zu Chinas Technologietransfer-, geistigen Eigentums- und Innovationspraktiken gewährt wurden. Section-301-Zölle gelten seit 2018 auf zahlreiche Produkte mit Ursprung in China.
Im Dezember 2023 konnte die Öffentlichkeit Stellungnahmen zur möglichen Verlängerung von 352 wieder eingeführten Ausnahmen und 77 COVID-bedingten Ausnahmen abgeben. Daraufhin verlängerte die damalige USTR im Mai 2024 164 dieser Ausnahmen und veröffentlichte im September 2024 14 neue Ausnahmen für bestimmte Solarfertigungsanlagen.
Die ursprünglich bis zum 29. November 2025 befristeten Ausnahmen werden laut Fact Sheet des Weißen Hauses im Zuge einer Einigung über ein Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen den USA und China nun bis zum 10. November 2026 verlängert. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
CBAM – Grundlagen und der Weg zum CBAM-Anmelder am 4. Dezember 2025
Erhalten Sie einen klaren Überblick über den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Was ist CBAM, welche Pflichten gelten in der Übergangsphase und wie funktioniert die Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder? Praxisnahe Tipps und aktuelle Informationen helfen Ihnen, sich optimal vorzubereiten.
Herausforderung Section 232 Zölle (Stahl, Aluminium, Kupfer) am 9. Dezember 2025
Die sogenannten Section-232-Zölle sollen die US-Industrie schützen und können erhebliche Auswirkungen auf Exporte nach Amerika haben. Sie betreffen aktuell zahlreiche Waren aus Aluminium, Stahl oder Kupfer. Die Berechnung dieser Zusatzzölle ist komplex und erfordert detaillierte Angaben in den Zolldokumenten, etwa zum Herkunftsland des Metalls.Im Rahmen des Webinars erhalten die Teilnehmer Antworten auf vorab gestellte Fragen.
SpotLight Internationalisierung: Die Lieferantenerklärung - kurz und knackig am 11. Dezember 2025
Die Lieferantenerklärung ist eines der am häufigsten ausgestellten Dokumente. Unternehmen stellen diese eigenverantwortlich aus, was größter Sorgfalt bedarf.
Mit unserem SpotLight Die Lieferantenerklärung - kurz und knackig informieren wir Sie, wann Sie selbst eine ausstellen dürfen.
Hessischer Gemeinschaftsstand auf der FISPAL 2026 in São Paulo
Die FISPAL ist die Leitmesse für Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen in Südamerika – und damit die ideale Bühne für hessische Unternehmen, ihre Technologien und Innovationen einem hochkarätigen, internationalen Fachpublikum zu präsentieren. Der Hessische Gemeinschaftsstand bietet Unternehmen einen professionell gestalteten, aufmerksamkeitsstarken Auftritt zu besonders attraktiven Konditionen.
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ Dezember 2025 | Januar 2026
Veröffentlichungen
AHK World Business Outlook Herbst 2025
Die DIHK hat die Ergebnisse des AHK World Business Outlook Herbst 2025 veröffentlicht. An der weltweiten Konjunkturumfrage beteiligten sich vom 29. September bis 17. Oktober über 3.500 Mitgliedsunternehmen der AHKs.
Nach den Belastungen durch die US-Zollpolitik hellt sich die Stimmung weltweit auf, während die Erwartungen in Deutschland verhalten bleiben. 44 % der Unternehmen rechnen global mit besseren Geschäften, im Inland nur 15 %. Wachstum findet vor allem im Ausland statt: 29 % planen höhere Investitionen, 33 % mehr Personal. In Deutschland überwiegen dagegen Kürzungen.
Gleichzeitig steigen die Risiken. 48 % nennen wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen als größtes Problem, gefolgt von schwacher Nachfrage (47 %), Wechselkursrisiken (31 %) und neuen Handelsbarrieren (25 %). Die Exportaussichten bleiben schwach: Für 2025 wird ein Minus von 1 % erwartet, erst 2026 ein leichtes Plus von 0,5 %. Auch die US-Handelspolitik belastet weiter – 44 % der deutschen Unternehmen an Auslandsstandorten berichten von negativen Effekten wie Zöllen und Exportkontrollen.
X-MAS 2025

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Treue und Ihr Interesse am Newsletter International. Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit, innezuhalten und die schönen Momente zu genießen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Feiertage, frohe Weihnachten und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2026.
Vielen Dank, dass Sie uns begleiten – wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr spannende Themen und Neuigkeiten mit Ihnen zu teilen!
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