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Datenschutz
Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, so § 1 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dieses Gesetz ist - neben einer Vielzahl bereichsspezifischer Regelungen (zum Beispiel des Telekommunikationsgesetzes oder das Telemediengesetzes) – die Grundlage für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Die Landesdatenschutzgesetze wenden sich nur an die öffentlichen Stellen in den Ländern.
Seit 1. Juli 2011 ist für die Überwachung der Datenschutzvorschriften im nicht-öffentlichen Bereich und damit auch im unternehmerischen Bereich in Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Hier werden Unternehmen beraten - insbesondere auf Anfrage der betrieblichen Datenschutzbeauftragten - , damit diese ihre Datenverarbeitung datenschutzgerecht gestalten.
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr