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Gewerberecht von A-Z

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Räumungsverkauf

Bei Räumungsverkäufen gibt es keinen abschließenden Katalog von Gründen mehr, solange die benannten Gründe den Tatsachen entsprechen. Es ist also möglich, einen solchen bei Geschäftsaufgabe, wegen Umbaus oder Brand- oder Wasserschadens, aber auch bei einem Umzug, bei Auflösung eines Sortiments, bei der Aufgabe einer Filiale oder einer Abteilung oder bei einer Renovierung, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, durchzuführen. 

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Reisegewerbe

Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen vertreibt oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten nach Schaustellerart ausübt, bedarf der Erlaubnis.  

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IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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