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Arbeitsrecht von A-Z

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Pflege von Angehörigen

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Daneben gibt es das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).

Informationen für pflegende und berufstätige Angehörige finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.wege-zur-pflege.de/

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erreichen Sie bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter Tel.030 20179131 und per E-Mail: info(at)wege-zur-pflege.de

Praktikum und Praktikanten

Hilfreiche Informationen und Leitfäden für Praktikanten und Betriebe, die ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung anbieten möchten, finden Sie im Bereich Aus- und Weiterbildung:

» Praktika - Informationen und Leitfäden

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