Batteriegesetz

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz oder kurz: BattG) ist die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie 2006/66/EG. Es wurde am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und löst am 1. Dezember 2009 die seit 2001 gültige Batterieverordnung ab.

Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Dabei umfasst der Begriff "Batterie" sowohl nicht wiederaufladbare Primärzellen als auch wiederaufladbare Sekundärzellen (Akkumulatoren). Das Gesetz gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder diesen beigefügt sind.

Das Gesetz betrifft:

  • deutsche Hersteller von Batterien,
  • Importeure von Batterien,
  • Importeure von batteriebetriebenen Produkten, sofern die Batterien schon eingebaut oder dem Produkt beigelegt wurden.

Damit sind in der Praxis also auch jene importierenden Unternehmen betroffen, die beispielsweise batteriebetriebenes Spielzeug, Uhren oder Geräte der Unterhaltungselektronik (sofern diese eine Fernbedienung beinhalten) nach Deutschland einführen, wenn die Batterien beim Import bereits eingebaut oder beigelegt sind.

Melderegister

Herzstück des neuen Gesetzes ist die Einführung eines zentralen Melderegisters beim Umweltbundesamt (UBA). Meldepflichtig ist dabei jeder, der ab dem 1. März 2010 gewerblich Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringt.

Vertreiber und Zwischenhändler von Batterien oder batteriebetriebenen Produkten sollten sicher gehen, dass ihr Hersteller oder Importeur dieser Meldepflicht nachkommt. Sie sollten dies gegebenenfalls nachweisen können, denn wenn sie nicht gemeldete Batterien oder Akkus in Verkehr bringen, werden sie wie Meldepflichtige behandelt und letztlich auch bestraft.

Das Melderegister ist als elektronische Datenbank über die Internetseite des UBA erreichbar. Welche Daten anzugeben sind, ist in der Durchführungsverordnung zum Batteriegesetz festgelegt, welche im November 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Ein Teil dieser Daten wird öffentlich zugänglich sein. Das soll der zuständigen Behörde den Gesetzesvollzug erleichtern. Da aber auch jeder Interessierte und vor allem der Mitbewerber die öffentlichen Daten einsehen kann, ist mit Abmahnungen und Bußgeldern zu rechnen!

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