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Wirtschaft und Verteidigung

Synergien schaffen für mehr Sicherheit - Impulse und Informationen für Unternehmen

Bundeswehr Parade

Die geopolitische Sicherheitslage hat sich stark verändert. Dies wirkt sich auch auf die Wirtschaft aus. Cyberangriffe, Spionage und Sabotage, gestörte Lieferketten und Desinformationskampagnen nehmen zu. Die Verteidigungsfähigkeit und eine glaubwürdige Abschreckung in kurzer Zeit wieder aufzubauen ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. 

So formuliert es der Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Bundeswehr mit ihren NATO-Partnern schützen im Kern die Sicherheit und Freiheit der Mitgliedstaaten, was die Verteidigung des Staatsgebiets und die Souveränität miteinschließt. Im Inland übernimmt den Schutz der Bürger die Polizei. Gesamtverteidigung ist aber mehr -  das ist die Gesamtheit aller militärischen und zivilen  Verteidigungsmaßnahmen eines Staates. Auf dieser Webseite haben wir Impulse und wichtige Informationen für Unternehmen zum Thema zusammengestellt.  

 

Herausforderungen in neuer sicherheitspolitischer Lage

Angesichts der aktuellen Sicherheitslage gewinnt die Zivilgesellschaft zunehmend an Bedeutung. Es gilt, das Bewusstsein für ihre Verantwortung zu stärken, die Bevölkerung gezielt auf mögliche Krisen vorzubereiten und notwendige Unterstützungsleistungen für staatliche und gesellschaftliche Strukturen zu fördern. Diese Aspekte sind entscheidend, um gemeinsam widerstandsfähiger gegenüber zukünftigen Herausforderungen zu werden.

Die Wirtschaft ist dabei eine tragende Säule der Verteidigung. Sie ist für die Bereitstellung von Ressourcen, die Sicherung von Lieferketten, die Entwicklung von Technologien und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft unerlässlich. Das können Sie in der DIHK-Position: Wirtschaft und Verteidigung genauer nachlesen.


Zivile- und militärische Verteidigung

Die militärische Verteidigung ist Aufgabe der Bundeswehr, den Operationsplan (OPlan) Deutschland umzusetzen. Inwieweit hier Unternehmen negativ betroffen sind oder auch von Aufträgen profitieren, bleibt abzuwarten. Im Falle einer Verlegung von NATO-Kräften an die Ostflanke werden hunderttausende Soldatinnen und Soldaten mit ihrem Material durch Deutschland geschleust. Dabei muss die Versorgung, Wartung, Bereitstellung von Unterkünften, Convoy Support Centern, etc. sichergestellt werden. 

 

In der föderalen Struktur Deutschlands kommt den Bundesländern die entscheidende Aufgabe zu, die Zivilverteidigung zu organisieren. Die Federführung in Hessen liegt beim Innenministerium. Weitere Themen, zum Beispiel die Sicherstellung des Verkehrs, werden durch das Wirtschaftsministerium bearbeitet. 


Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV) und die Pflichten der Wirtschaft

Die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) berücksichtigen die Veränderungen der Sicherheitslage: 

  • Bedrohungen aus dem Cyberraum, 

  • aktuelle Erfahrungen der hybriden Kriegsführung, oder 

  • sicherheitspolitische Interessen. 

Sie richten sich an den Leitgedanken der integrierten Sicherheit und der nationalen Sicherheitsstrategie sowie an den verteidigungspolitischen Richtlinien aus. Der militärische Teil ist nur der kleinere Teilbereich dieser Strategie. Gesamtverteidigung geht alle an. 

Für Unternehmen sind maßgeblich die Abschnitte 22 und 23:

  • Das Kapitel 22 regelt die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Bundeswehr mit Gütern und Leistungen. Es umfasst die Ernährung, die Versorgung mit Wasser und Strom sowie die Post oder Telekommunikation. 

  • Im Kapitel 23 wird die Sicherstellung des Personalbedarfs geregelt. Es ist davon auszugehen, dass im Krisenfall nicht alle Mitarbeiter in Betrieben zur Verfügung stehen, weil diese auch von anderen Organisationen gebraucht werden – bei Katastropheneinsätzen von Feuerwehr, THW oder ähnlichem ist das schon jetzt gelebte Übung. 

Jetzt die RRGV PDF herunterladen!


Wirtschaftssicherstellungsgesetz und -Verordnung

Noch aus Zeiten des Kalten Krieges gibt es zudem beispielsweise ein Wirtschaftssicherstellungsgesetz und eine Wirtschaftssicherstellungsverordnung, die den Rahmen für die Priorisierung verteidigungsrelevanter Produktionen oder Dienstleistungen festgelegen. 

Allerdings legen sie nur den Rahmen fest. Konkrete Maßnahmen oder gar Kontingente sind daraus nicht abzulesen. 

Checkliste für die Resilienz der Unternehmen

Welche Vorsorgemaßnahmen sollte ich in meinem Unternehmen heute schon treffen? Welchen Beitrag könnte mein Unternehmen zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit leisten? Ist mein Unternehmen als Lieferant für die Streitkräfte von Interesse? Die Checkliste “Wirtschaft und Gesamtverteidigung” gibt Anregungen und konkrete Unterstützung, um den eigenen Betrieb für den Krisenfall zu wappnen. 

Jetzt Checkliste heruterladen!

Zulieferer und Dienstleister für Rüstung und Bundeswehr

Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und der damit verbundenen Relevanz der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) nimmt das Interesse an dieser Branche zu. Systemlieferanten der Industrie sind auf Zulieferer und Start-ups angewiesen und auch die Bundeswehr schließt Vorsorgeverträge direkt mit Unternehmen ab, um ihre Aufgaben im Krisen-, Spannungs- und Verteidigungsfall zu erfüllen. 

Die IHK Offenbach am Main bietet für Unternehmen, die bereits im Rüstungsbereich aktiv sind oder ihr Geschäft mit der wehrtechnischen Industrie erweitern wollen, einen Raum zum Erfahrungsaustausch an. IHK-Mitglieder können nach eingehender Prüfung Mitglied im ERFA-Kreis SVI werden. Dieser Kreis trifft sich bis zu drei Mal im Jahr auf Ebene der Geschäftsführung und bietet exklusive Informationen zum Business Development, zur betriebswirtschaftlichen Resilienz und sicherheitspolitischen Lage. Ferner bringen sich die Mitglieder des ERFA-Kreises aktiv in die Gesamtinteressenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Bundeswehr ein.

Sie wollen dabei sein? Dann wenden Sie sich gerne an Tobias Pohl


Partnerschaft für Heimatschutz und Gesamtverteidigung

Gesamtverteidigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Mitwirkung von Bevölkerung und Wirtschaft erfordert. Das Landeskommando Hessen und seine Partner organisieren den Heimatschutz und sind für die Einsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements ein unverzichtbarer Bestandteil der gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur. Ziel ist der Schutz verteidigungswichtiger Infrastruktur, die Sicherung von Marsch- und Transportwegen und die regionale Hilfeleistung bei Katastrophenlagen. Der Dienst im Heimatschutz steht ehemaligen Soldatinnen und Soldaten und bislang Ungedienten (m/w/d) offen. 

 

Partner werden - Synergien schaffen

Jeder Betrieb in Hessen kann der Partnerschaft beitreten. Dazu ist es nicht erforderlich, als Arbeitgeber aktuell Reservisten zu beschäftigen. Es geht um eine grundsätzliche Bereitschaft auch für den Fall, dass zukünftig Reservisten in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten, oder sonstige Mitarbeitende sich für die Ausbildung im Heimatschutz als Ungediente bereitfinden. 
 
Basis dazu bildet eine Partnerschaftserklärung. Es handelt sich um eine rechtsunverbindliche Erklärung zum Aufbau und Unterstützung des Heimatschutzes in Hessen durch die Freistellung von Reservistinnen und Reservisten. 
 
Teilnehmende Unternehmen erklären sich bereit: 

✅eigene Mitarbeitende über die Möglichkeit für Freistellungen zu informieren 

✅mit Unternehmensnamen und Logo als Partner für den Reservedienst öffentlich benannt zu werden 

✅Teilnahme am strukturiertem Sicherheitsdialog Hessen 

 
Das Landeskommando Hessen wird weitergehende Informationen zum Heimatschutz und zur Reserve vermitteln und Partner zu Veranstaltungen einladen. Die Partnerschaftserklärungen (Urkunden) werden vom Kommandeur des Landeskommandos bei einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung übergeben. 
 

Freistellung für Ausbildung im Heimatschutz

  • Freistellungen im Heimatschutz betragen in der Regel ca. 10 Arbeitstage im Jahr, in Absprache mit Arbeitgebenden und Mitarbeitenden. 
  • Sowohl für Reservisten wie auch für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. 
  • Gehalt sowie Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge werden bis zu einer Höchstgrenze durch die Bundeswehr übernommen.

Kontakt

Landeskommando Hessen 
Partnerschaft Heimatschutz und Gesamtverteidigung 
Telefon: 0611 799 8005 
E-Mail: Partnerschaft.Hessen@bundeswehr.org