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Bewachungsgewerbe - 34a: IHK-Unterrichtung & Sachkundeprüfung
Alle Informationen zur Schulung und Prüfung für die Unterrichtung §34a

© Flex Point Security | Pexels | Canva.com
Inhaltsverzeichnis - springen Sie direkt zu Ihrem Thema:
- Wie melde ich mich an?
- Warum muss ich vorab an einer Info-Veranstaltung teilnehmen?
- Was passiert nach meiner erfolgreichen Teilnahme an der Info-Veranstaltung?
- Die Unterrichtung nach §34a: Ablauf, Dauer, Kosten
- Was sind die Inhalte der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung?
- Ich habe bereits an einer Unterrichtung teilgenommen und brauche eine Zweitschrift.
- Wie melde ich mich von einer Info-Veranstaltung wieder ab?
- Wie kann ich an der Sachkundeprüfung nach §34a teilnehmen?
Wie melde ich mich an?
Info: Um an der Unterrichtung teilnehmen zu können, müssen Sie zuerst die Info-Veranstaltung besuchen!
Wichtig: Handyanmeldung nur über Google Chrome, neueste Version! Oder nutzen Sie einen Computer z.B. in einem Internet Café!
Zurzeit können Sie sich leider nicht anmelden. Alle Info-Veranstaltungen sind ausgebucht.
Am 22. Juli 2025 können Sie sich an dieser Stelle für die nächste Info-Veranstaltung anmelden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben. Besonders wichtig sind Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie erreichen können.
- Das Feld Rechnungsadresse bitte NICHT ausfüllen – auch wenn Sie eine Kostenzusage von Ihrem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder MainArbeit oder einen Bildungsgutschein haben.
Warum muss ich vorab an einer Info-Veranstaltung teilnehmen?
- Wir möchten Sie persönlich kennenlernen und mit Ihnen sprechen. Ihre Sprachkenntnisse müssen auf B1 Niveau sein, damit Sie erfolgreich an einer Unterrichtung teilnehmen können.
- Bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Identifikation zur Info-Veranstaltung mit.
Was passiert nach meiner erfolgreichen Teilnahme an der Info-Veranstaltung?
- Sie erhalten zeitnah einen Termin für die Teilnahme an einer Unterrichtung (6-8 Wochen nach Info-Veranstaltung).
- Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung für den Unterrichtungstermin per Mail.
Die Unterrichtung nach §34a: Dauer, Kosten etc.:
- 445,00 Euro für die Teilnahme an der Unterrichtung.
- 5 Tage (Montag – Freitag 08:30 – 16:00 Uhr; Fehlzeiten sind nicht erlaubt).
- Wenn ein Amt für Sie die Gebühren übernimmt, brauchen wir bis 10 Tage vor Ihrem Unterrichtungstermin eine Kostenzusage, ansonsten senden wir Ihnen den Gebührenbescheid zu.
- Sie erhalten 10 Tage vor Unterrichtungsbeginn einen Gebührenbescheid. Bitte bezahlen Sie den Gebührenbescheid vor Beginn der Unterrichtung.
- Eine kostenfreie Stornierung muss 10 Tage vor Unterrichtungsbeginn per Mail an bewachung(at)offenbach.ihk.de erfolgen.
Was sind die Inhalte der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung?
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht, einschließlich Umgang und Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Wie melde ich mich von der Info-Veranstaltung wieder ab?
- Falls Sie aus irgendwelchen Gründen doch nicht an der Info-Veranstaltung teilnehmen können, dann melden Sie sich bitte unbedingt per Mail an Bewachung(at)offenbach.ihk.de wieder ab.
Ich habe bereits an einer Unterrichtung teilgenommen.
Ich brauche eine Zweitschrift: Was muss ich tun?
- Schreiben Sie eine Mail an bewachung(at)offenbach.ihk.de
- Wir melden uns bei Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages.
Die Gebühr für die Erstellung einer Zweitschrift Ihres Unterrichtungsnachweises beträgt 25,00 Euro
Wie kann ich an der Sachkundeprüfung nach §34a teilnehmen
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr