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Schlichtungsstelle: Azubis-Unternehmen

Du hast einen Konflikt mit einem deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin oder vielleicht sogar mit einer anderen Person im Unternehmen? Dir wurde gekündigt und du bist dir nicht sicher, ob die Kündigung rechtskräftig ist. 

In Konfliktsituationen kannst du bei der IHK Offenbach am Main eine Schlichtung beantragen.

Die Schlichtungsstelle der IHK ist ein "Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis". Eine Schlichtung muss immer schriftlich beantragt werden.

WICHTIG: Bevor ein Streit zwischen Azubi und Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht geht, MUSS eine Schlichtung bei der IHK durchgeführt werden. Zielgruppe: Anwälte, Unternehmen, Azubis 

Keine Angst! Bei der Schlichtungsstelle der IHK werden weder Azubis noch Betriebe vorgeführt. Wir führen keine schwarze Liste mit Unternehmen. Es geht darum, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Und die Erfahrung zeigt: Es funktioniert! Im Schlichtungsverfahren werden 70 Prozent der Streitigkeiten beigelegt.

Wer ist bei der Schlichtung im Raum?
Bei einer Schlichtung, die nicht öffentlich ist, sind dabei:

  1. zwei Schlichter (ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmer-Vertreter), die diese Tätigkeit ehrenamtlich bei der IHK ausüben
  2. ein oder mehrere Vertreter des Arbeitgebers (eventuell mit Anwalt)
  3. der Azubi (eventuell mit Anwalt)
  4. ein Mitarbeiter der IHK als Protokollführer 

Was passiert dann?

  1. Beide Parteien, also Arbeitgeber und Azubi, können sich mit einem Vergleich einigen.
  2. Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann fällen die beiden Schlichter einen so genannten Spruch - den die beiden Parteien annehmen können. Wenn beide Parteien den Spruch annehmen, besitzt er die Rechtskraft eines Urteils. Sollte eine Partei den Spruch innerhalb von sieben Tagen nicht annehmen, ist der Weg zum Arbeitsgericht frei. 

Wie beantragst du eine Schlichtung?

Der Antrag soll das Antragsbegehren, eine Begründung des Antragsbegehrens und die Unterschrift des Antragstellers enthalten. 

Fragen zu Voraussetzungen zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens, können an den zuständigen Bildungsberater gerichtet werden.

 

Bitte sende zur Terminvereinbarung deine Kontaktdaten (inkl. Emailadresse und Telefonnummer) an:

IHK Offenbach am Main

Eva Brandl

Frankfurter Straße 90

63067 Offenbach am Main

oder auch gerne per Mail an brandl@offenbach.ihk.de

Kontakt

 Krebs Alexander

Alexander Krebs

Referent Berufsorientierung & Bildungsprojekte

+ 49 69 8207–331

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 Potoczny Wolfgang

Wolfgang Potoczny

Bildungsberater für Neu-Isenburg, Dreieich, Dietzenbach, Rödermark, Rodgau, Langen, Egelsbach

+ 49 69 8207–335

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 Wiegand Bernd

Bernd Wiegand

Bildungsberater für Stadt Offenbach, Mühlheim, Obertshausen, Heusenstamm, Mainhausen, Seligenstadt

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