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Ausbildungsberufe

Ein Verzeichnis der Ausbildungsberufe inklusive der jeweiligen Verordnungen finden Sie auf den Seiten des »Bundesinstituts für Berufsbildung.

 

Neue und neugeordnete Berufe

Hotel/- und Gastronomieberufe

Modernisierte Ausbildungsberufe für das Gastgewerbe sind veröffentlicht!

Die Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie wird noch hochwertiger und vielfältiger. 
Am 1. August 2022 treten neue Ausbildungsordnungen für die dann sieben gastgewerblichen Berufe in Kraft. Berufsprofile wurden geschärft und attraktiver ausgestaltet, Inhalte modernisiert, die Prüfungsstruktur um moderne Prüfungsformen erweitert. Insgesamt wird mehr Wert gelegt auf Digitales, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit, Ernährungstrends und Teamwork. Attraktive Ausbildungsinhalte und Ausbildungsstrukturen sind zentrale Bausteine für Ausbildungsqualität und Fachkräftesicherung. 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick 

Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt. Es stehen dann insgesamt sieben Berufe zur Verfügung. 
Darunter sind folgende Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer. Unter dem Berufename können Sie den jeweiligen Ausbildungsrahmenplan einsehen und herunterladen:

Hinzu kommen zwei Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer, die durch die 
Profilschärfung aus der ehemaligen Fachkraft im Gastgewerbe entstanden sind:

Der Ausbildungsberuf Fachkraft Küche ist zunächst auf sieben Jahre befristet und wird evaluiert. Die Prüfungen und die Prüfungsanforderungen wurden ebenfalls modernisiert. In allen dreijährigen Ausbildungsberufen ersetzt eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen die bisherige Aufteilung aus Zwischen- und Abschlussprüfung. Außerdem wurden die Prüfungen so gestaltet, dass ein Fortsetzen der Ausbildung nach einem zweijährigen Beruf ebenso möglich ist wie die Zuerkennung eines zweijährigen Abschlusses bei nicht bestandener Abschlussprüfung im dreijährigen Beruf.
Mit der Einführung von Zusatzqualifikationen gibt es erstmals bundesweit ein Angebot über die verpflichtenden Mindestinhalte der Ausbildungsrahmenpläne hinaus. Angehende Köche und Köchinnen können die vegetarische und vegane Küche, Auszubildende in den dreijährigen Gastro- und Hotelberufen die Bereiche Bar und Wein vertiefen. Dadurch wird insbesondere für leistungsstarke und besonders motivierte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe eine Spezialisierungsmöglichkeit geschaffen.

Bei Fragen rund um die neuen bzw. überarbeiteten Berufsbilder sprechen Sie bitte den jeweiligen Bildungsberater direkt an. In Prüfungsfragen steht Ihnen das Team "Prüfungswesen"/ Frau Schmidts mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

IT-Berufe

IT-Berufe

Wieso eine Neuordnung der IT-Berufe?

Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema „Digitalisierung“ verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsordnungen von vier dualen IT-Berufen überarbeitet. Dabei handelt es sich um die Ausbildungsberufe Fachinformatiker/-in, IT-System-Elektroniker/-in, Kauf­mann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement und Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management. Die neuen Ausbildungsordnun­gen treten am 1. August 2020 in Kraft.

Berufsbildung 4.0 - Die neuen IT Berufe - Bundesinstitut für Berufsbildung
Präsentation "Neue IT-Berufe" des BiBB

Neuerungen für die vier IT-Berufe

  • Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in mit seinen bisherigen Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung wird um zwei neue Fachrichtungen Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung ergänzt. Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse. Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.
  • Beim Beruf IT-System-Elektroniker/-in wurden vor allem die elektrotechnischen Inhalte überarbeitet.
  • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (vormals: Informatikkaufmann/-frau) managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
  • Bei den Kaufleuten für IT-System-Management (vormals: IT-System-Kaufmann/-frau) liegt der Schwerpunkt auf dem Angebot und der Vermarktung von IT-Dienstleistungen sowie dem Management und der Administration von IT-Systemen.

Für alle Berufe gilt übergreifend:

  • Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz werden deutlich ausgebaut.
  • Soziale und personale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt.
  • Die gestreckte Abschlussprüfung wird eingeführt, bei der die Prüfung in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen stattfindet. Das bewährte Prüfungsinstrument „Betriebliche Projektarbeit“ wird beibehalten.

Die Fakten zum Ausbildungsberuf:

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Startdatum: 1. August 2020
Aufbau der Ausbildung:

Gestreckte Abschlussprüfung:
Teil 1 nach 18 Monaten
Schriftliche Prüfung: 20 %
Teil 2 zum Ende der Ausbildung
Schriftliche Prüfungen und
Planen und Umsetzen eines Projektes : 80 %

Hier können Sie die gesamten Verordnungen inklusive der Prüfungsdetails der IT Berufe einsehen.

Ausbildungsrahmenplan Fachinformatiker/ -in
Ausbildungsrahmenplan IT Systemelektroniker/- in
Ausbildungsrahmenplan Kauf­mann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Ausbildungsrahmenplan Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management

Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.

Umsetzungshilfe Fachinformatiker/ -in
Umsetzungshilfe IT-Systemelektroniker/ -in
Umsetzungshilfe Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Umsetzungshilfe für Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management

Bankkauffrau/-mann

Bankkauffrau/-mann

Wieso eine Neuordnung des Berufs ?

In der Banken-Arbeitswelt kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die in besonderem Maße durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben wurden. Zwar sind die Tätigkeiten der Bankkaufleute bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Bankgewerbe weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend. So ergeben sich zum Beispiel in der Kundenberatung neue Chancen im Sinne einer verstärkten Kundenorientierung. Gerade in den Bereichen, wo Computer an Grenzen stoßen, erhält das persönliche Gespräch und die ganzheitliche Betreuung der Kunden durch das Bankpersonal eine besondere Bedeutung. Verbunden mit diesen Entwicklungen steigt die Relevanz von kommunikativen Kompetenzen, der Fähigkeit zu vernetztem Denken und dem professionellen Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln.

Neue Inhalte

Daher wurde die Ausbildungsordnung grundlegend neu konzipiert und kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt werden. Da die kompetente Kundenberatung im Mittelpunkt steht, wurden die Berufsbildpositionen entlang der Handlungsfelder einer Kundenbeziehung aufgebaut.

Das Thema Digitalisierung allgemein und im konkreten die digitalen Technologien, die Zugangswege zu Kunden ermöglichen oder Entscheidungen unterstützen, spielen für viele der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle. Daher wurden die notwendigen Lerninhalte in fast allen Berufsbildpositionen entsprechend ihrer spezifischen Anforderungen integriert berücksichtigt. Dabei wurde durch offene Alternativformulierungen, wie z. B. „digitale oder analoge Kommunikationsformen“, darauf geachtet, dass weiterhin alle Ausbildungsbetriebe die Ausbildung an ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten anpassen können.
Die Ausbildungsinhalte in den Bereichen Zahlungsverkehr und Rechnungswesen wurden aktualisiert, neu verortet und verschlankt. So spielt beispielsweise das Buchen nur noch eine Rolle zu didaktischen Zwecken und Inhalte der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle wurden in berufliche Handlungen integriert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Datenschutz und Datensicherheit haben in der neuen Verordnung einen höheren Stellenwert erhalten und wurden handlungsbezogen integriert. Neue Berufsbildpositionen wurden für die Bereiche Prozessorientierung und projektorientiertes Arbeiten geschaffen.

Neue Prüfungsregelungen

Die Prüfungsregelungen wurden grundlegend überarbeitet. So wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, d. h. die Abschlussprüfung besteht nun aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt. Insbesondere die mündliche Prüfung wurde unter Einsatz zeitgemäßer, auch technischer Hilfsmittel an realistische, praktische Kundensituationen angepasst.

Die Fakten zum Ausbildungsberuf:

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Startdatum: 1. August 2020
Aufbau der Ausbildung:

Gestreckte Abschlussprüfung:
Teil 1 nach 15 Monaten
Schriftliche Prüfung: 20 %
Teil 2 zum Ende der Ausbildung
Schriftliche Prüfungen und
Beratungsgespräch als Gesprächssimulation : 80 %

Hier können Sie die komplette Verordnung mit den Prüfungsanforderungen einsehen.

Hier finden Sie die Umsetzungshilfen des BiBB

Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel

Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel

Das Berufsbild Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel ist auf Basis der bisherigen Verordnung aus dem Jahr 2006 überarbeitet und modernisiert worden Die neue Verordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft und gilt entsprechend für alle Neuen Ausbildungsverhältnisse ab diesem Zeitpunkt.

Die Berufsausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende und berufsprofilgebende (der jeweiligen Fachrichtung) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Das künftige Berufsprofil stellt hierbei noch stärker die übergeordneten Kompetenzen des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel heraus. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich  auch in der neuen Berufsbezeichnung nieder, dem/der „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“

Das bleibt bestehen:

Die beiden Fachrichtungen:

  • Großhandel und
  • Außenhandel

bleiben weiterhin bestehen. Eine davon muss zu Beginn der Ausbildung vereinbart werden und ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre.

Das ist neu:

Folgende Berufsbildpositionen sind Neu

  • Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)
  • Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern

Neue Prüfungsform - Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung

Es handelt sich hierbei um EINE Abschlussprüfung in „zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen“. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, Teil 1 zählt bereits für die Endnote.

Teil 1 der Abschlussprüfung mit 25 % Gewichtung (Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung)

  • Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen                     (25%)

Teil 2 der Abschlussprüfung mit 75% Gewichtung (Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung)

  • Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen                                  (15%)
  • Prozessorientierte Organisation von                                                          (30%)

       Großhandelsgeschäften bzw. Außenhandelsgeschäften

       (je nach Fachrichtung)                  

  • Wirtschafts- und Sozialkunde                                                                    (10%)
  • Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe                 (20%)

       im Großhandel bzw.  im Außenhandel (je nach Fachrichtung)         

 

Der „Neue“ Beruf kurz erklärt - Video

Weitere Infos und die Ausbildungsordnung finden Sie hier:

 

Laborberufe

Laborberufe

Novellierung der Laborberufe

Die Digitalisierung hält inzwischen auch in den Laboren Einzug. Entsprechend wurde die Verordnung aktualisiert, die zum 1. August 2020 bundeseinheitlich über die Berufsausbildung der Chemie-, Biologie- und Lacklaboranten in Kraft tritt. Zentrale Neuerung sind zwei speziell auf die Ausprägung digitaler Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen (WQ) "Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion" sowie "Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen". Die übrigen WQs wurden quantitativ und inhaltlich optimiert und zusammengeführt in nur eine Auswahlliste je Beruf.

Änderungen in den einzelnen Berufen

  • Chemielaboranten:
    20 WQs (vorher 28) von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.

  • Lacklaboranten:
    20 WQs (vorher 18) von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.

  • Biologielaboranten:
    16 WQs (vorher 21) von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie auf der Seite „Elementare-Vielfalt“.

Die neue Verordnung für die Laborberufe finden Sie hier

Die sachlichen und zeitlichen Gliederungen zu den Berufen finden Sie hier:

Chemielaborantin/Chemielaborant

Lacklaborantin/Lacklaborant

Biologielaborantin/Biologielaborant

 

 

 

 

Hauswirtschafter/-in

Hauswirtschafter/-in

Wieso eine Neuordnung des Berufs?

Gestiegene Kunden- und Qualitätsansprüche, zunehmende Komplexität von Versorgungs- und Betreuungsdienstleistungen, Arbeiten in gemischten Teams sowie die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung haben die Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Hauswirtschaftern und Hauswirtschafterinnen seit der letzten Neuordnung im Jahr 1999 zunehmend verändert. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund zielt die Neuordnung auf die Vermittlung eines breiten Spektrums an Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, das auf eine Berufstätigkeit in unterschiedlichen beruflichen Tätigkeitsfeldern vorbereitet. Strukturell lösen die drei Schwerpunkte „personenbetreuende Dienstleistungen“, „serviceorientierte Dienstleistungen“ und „ländlich-agrarische Dienstleistungen“ die bisherigen Einsatzgebiete ab und konturieren den anerkannten Ausbildungsberuf dadurch deutlicher sowie grenzen sich gegenüber anderen Berufen, insbesondere aus dem Pflegebereich, stärker ab.

Fakten im Überblick

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Startdatum: 1. August 2020
  • Prüfungen:
    Zwischenprüfung nach 18 Monaten
    Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung


Hier können Sie die komplette Verordnung mit den Prüfungsanforderungen einsehen.

 

Mediengestalterin/Mediengestalter Bild- und Ton

Mediengestalterin/Mediengestalter Bild- und Ton

Warum eine Neuordnung des Berufs?

Am 1. August 2020 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton“ in Kraft. Sowohl Inhalte als auch Struktur der Ausbildung des Mediengestalters Bild und Ton wurden den geänderten Anforderungen in der Praxis angepasst und die Ausbildungsberufe Mediengestalter Bild und Ton und Film- und Videoeditor zusammengelegt.

Die Inhalte orientieren sich stärker an medialen, technischen und nutzerorientierten Entwicklungen. Die multimedialen  Distributionsmöglichkeiten und Herstellungs- und Produktionsmöglichkeiten werden berücksichtigt. Der engeren Zusammenarbeit mit Redaktionen wird ein größerer Stellenwert eingeräumt.

Wesentliche Neuerungen

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Wahlqualifikationen. Die Berufsausbildung erhält berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen, die zwanzig bzw. zwölf Wochen dauern sollen.

Neu an der Zwischenprüfung ist, dass zwei Prüfungsbereiche eingeführt werden:

  • Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen sowie,Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.

Prüfungsregelung

Die Abschlussprüfung gliedert sich in vier Prüfungsbereiche. Neben Realisieren eines Bild- und Tonprodukts werden die Wahlqualifikationen als separater Prüfungsbereich in der praktischen Prüfung abgeprüft. Die Prüfungsbereiche Bild und Tonproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde werden schriftlich abgelegt.

Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre.

Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, dürfen nur noch nach Neuer Verordnung ausgebildet werden. Entsprechend müssen auch die beiden ausgewählten Wahlqualifikationen zu Beginn der Ausbildung bereits festgelegt werden und sind Bestandteil des Ausbildungsvertrags.

Weiter Infos und aktuelle Ausbildungsordnungen finden Sie hier

 

Neue und neugeordnete Berufe 2019

Kauffrau/-mann im E-Commerce

Kauffrau/-mann im E-Commerce

In den vergangenen Monaten hat die IHK-Organisation zusammen mit Fachverbänden und Unternehmensvertretern aus der Praxis intensiv an einem neuen Ausbildungsberuf gearbeitet, und nun ist es soweit: Ab August 2018 können Kaufleute im E-Commerce ausgebildet werden.

Die Wirtschaft wird zunehmend digitaler. Damit wächst der Bedarf an kompetenten und gut ausgebildeten Fachkräften, die für die künftigen Herausforderungen gewappnet sind. Dies gilt beispielsweise für den starken Wachstumsbereich E-Commerce, in dem sich völlig neue Tätigkeitsfelder mit wertschöpfungsstufenüberschreitenden Prozessen und Geschäftsmodellen herausgebildet haben. Die bis dato verfügbaren Ausbildungsberufe passen nur bedingt zu den neuen Anforderungen, Inhalten und Arbeitsweisen.

Warum der Neue Beruf?
Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet voran – für viele Handels- und Dienstleistungsunternehmen ergeben sich neue Tätigkeitsfelder, Prozesse, Geschäftsmodelle und Arbeitsweisen. Um auf dem Markt bestehen zu können, benötigen sie gut ausgebildete und kompetente Fachkräfte.

Mit dem maßgeschneiderten dualen Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für E-Commerce wird eine neue, auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete kaufmännische Qualifikation angeboten.

Die Fakten zum Ausbildungsberuf:

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Startdatum: 1. August 2018
Aufbau der Ausbildung:

Gestreckte Abschlussprüfung:
Teil 1 nach 18 Monaten
Schriftliche Prüfung: 25 %
Teil 2 zum Ende der Ausbildung
Schriftliche Prüfungen und
Fachgespräch mit Projektbezug: 75 %

Mehr » Informationen und zur Verordnung

Metall- und Elektroberufe und Mechatroniker

Metall- und Elektroberufe und Mechatroniker

1. Hintergrund

Industrie 4.0 und Digitalisierung bedeutet, Maschinen und Anlagen zu vernetzen sowie Produktionsabläufe zu optimieren, um dadurch Mehrwerte zu schaffen.

Hinsichtlich der neuen Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte in diesen Bereichen wurden die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers aktualisiert und die Ausbildungsinhalte auf den neuesten Stand der Technik angepasst.

2. Betroffene Berufe

Ausbildungsordnung „Industrielle Metallberufe“

  • Anlagenmechaniker/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • Konstruktionsmechaniker/-in
  • Werkzeugmechaniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in

Ausbildungsordnung „Industrielle Elektroberufe“

  • Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
  • Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik

Ausbildungsordnung „Mechatroniker/-in“

Weitere Metall- oder Elektroberufe sind von dieser Änderungsverordnung nicht betroffen.

3. Die Veränderungen

Die Veränderungen beziehen sich auf die Qualifikationsanforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Industrie 4.0.

Berufsbildposition 5 und weitere

Neu aufgenommen wurde die Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ in die Ausbildungsordnung. Diese Kernqualifikation ist integrativ mit den berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln.

Außerdem wurden in den Berufsbildpositionen „Betriebliche und technische Kommunikation“, „Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse bzw. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen / Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (Mechatroniker)“ sowie „Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet/ Qualitätsmanagement (Mechatroniker)“ Veränderungen in die Ausbildungsordnungen eingearbeitet.

Aktuelle Ausbildungsordnungen: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/new_modernised_occupations_by_year

Zusatzqualifikationen (ZQs)

Die Zusatzqualifikationen (ZQs) wurden als zusätzlicher Bestandteil in die Verordnungen aufgenommen. Die ZQs wurden speziell für berufsübergreifend und interdisziplinär begründete Qualifikationsanforderungen in zentralen Tätigkeitsfeldern entwickelt und haben bundesweit Gültigkeit. Derartige ZQs werden als „kodifizierte“ ZQs bezeichnet.

Prüfung der Zusatzqualifikationen

Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation wird als fallbezogenes Fachgespräch auf Basis einer im Ausbildungsbetrieb durchgeführten Praxisaufgabe geführt. Das Fachgespräch findet auf Antrag im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 als gesonderte und freiwillige Prüfung statt. Eine Anmeldung hierzu erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung  zum Teil 2 der Abschlussprüfung.

Besonderheiten

Die Berufsbezeichnungen ändern sich nicht.

Die Prüfung der Zusatzqualifikationen ist auch für bereits bestehende Berufsausbildungsverhältnisse nach alter Ausbildungsverordnung möglich.

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 1. August 2018 bereits bestehen, können nach Inkrafttreten auf Antrag der Vertragsparteien  unter Anrechnung der absolvierten Ausbildungszeit auch nach den Inhalten der Änderungsverordnung fortgesetzt werden, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung Teil 1 noch nicht absolviert hat.

Relevanz für den Berufsschulunterricht

Die KMK (Kultusminister Konferenz) hat Anpassungen der berufsschulischen Rahmenlehrpläne vorgenommen. Die jeweiligen Zusatzqualifikationen werden in den Rahmenlehrplänen nicht abgebildet.

Übersicht möglicher Zusatzqualifikationen

ZQ

Metall

Elektro

Mechatroniker

Digitale Vernetzung

 

X

X

IT-Sicherheit

 

X

X

Programmierung

 

X

X

IT-gestützte Anlagenänderung

X

  

Prozessintegration

X

  

Systemintegration

X

  

Additive Fertigungsverfahren

X

 

X

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung in Abhängigkeit der Branche

Die Ausbildungsvergütung wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufes bezahlt, sondern richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hierbei bilden die jeweiligen Branchentarife die entsprechende Grundlage für die Festlegung einer angemessenen Vergütung. Auszubildende unterschiedlicher Berufe im selben Unternehmen haben folglich einen Anspruch auf eine einheitliche Vergütung.

Vergütung bei Anwendbarkeit von Tarifverträgen

Bei Tarifgebundenheit richtet sich die Angemessenheit der Vergütung grundsätzlich nach den jeweiligen tariflichen Vergütungssätzen. Diese sind stets als angemessen anzusehen.

Vergütung bei fehlender Tarifbindung

Besteht keine Tarifbindung, ist die Ausbildungsvergütung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes dann gerade noch angemessen, wenn sie nicht um mehr als 20 % von der üblichen tariflichen Ausbildungsvergütung der jeweiligen Branche abweicht.

Gibt es für die Branche, in der ausgebildet werden soll keinerlei tariflichrechtliche Absprachen, so muss sich das Unternehmen an tarifrechtliche Vergütungsregelungen verwandter Wirtschaftsbereiche anlehnen. Hiervon kann ebenfalls um max. - 20 % abgewichen werden.

Im » WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie die üblichen Tarife für Ausbildungsvergütungen.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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