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Verschärfte Corona-Regelungen in Stadt und Kreis Offenbach ab dem Wochenende


Aufgrund der allgemein steigenden Neuinfektionen mit Corona sind nach dem „Präventions- und Eskalationskonzeptes SARS-CoV-2“ des Landes Hessen von den Kommunen lokale Maßnahmen zu treffen.

Stadt und Kreis Offenbach haben die bisher getroffenen Lockerungen zurückgenommen und die Corona-Regeln erneut verschärft. Zu prüfen sind die jeweils lokal, kommunal geltenden Regelungen.

Stadt Offenbach

In der Stadt Offenbach gilt mit einer Inzidenz über 50 eine neue Allgemeinverfügung ab Sonntag 15.08.2021 (zunächst befristet bis 12.09.) -> zur Pressemeldung

Folgende Regeln (über die bisherigen hinaus) gelten:

  • 3G-Regelung: Ausschließlich Genesene, Geimpfte, Getestete können Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum (Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote, Galerien, Theater, Museen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen) betreten. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, für Sport im Innenbereich (zum Beispiel Fitnessstudios), für Beherbergungen/Hotels, für Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, für die Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen
  • Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene); das Stadtgesundheitsamt kann Ausnahmen mit höheren Teilnehmerinnen und Teilnehmern genehmigen; hierfür ist unter anderem ein stichhaltiges Abstands- und Hygienekonzept erforderlich
  • Neben der 3G-Regel gilt in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen eine Testpflicht von zwei Tests pro Woche für alle Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen

Kreis Offenbach

Im Kreis gilt mit einer aktuellen Inzidenz über 35 ab Samstag, 14.08.2021 (zunächst befristet bis 13.09.) eine neue Allgemeinverfügung - > Infos hier

Die wichtigsten Maßnehmen sind:

  • Bei Veranstaltungen, darunter auch Fachmessen und Kulturangebote, sind maximal 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Freien erlaubt. Genesene oder vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen.
  • Für den Besuch des Innenbereichs der gastronomischen Betriebe ist ein negativer Coronatest notwendig. Genesene oder vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit.
  • In Hotels und auf Campingplätzen mit Gemeinschaftseinrichtungen muss ein negativer Coronatest bei der Anreise sowie bei längerem Aufenthalt einmal pro Woche vorgelegt werden. Genesene oder vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit.

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