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Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“, sondern wird gesetzlich verpflichtend. Unternehmerinnen und Unternehmer, die früh aktiv werden, sichern sich Wettbewerbsvorteile und vermeiden rechtliche Risiken. Außerdem zeigen sie Kundinnen und Kunden, dass Barrierefreiheit ein fester Teil ihrer Verantwortung ist.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet betroffene Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Auf unserer Website finden Sie kompakte Informationen zu den wichtigsten Regelungen und Pflichten:

» Mehr Informationen zum neuen BFSG

 


Webinar-Tipp | IHK Hessen innovativ

Barrierefreiheit für digitale Dienstleistung und Produkte per Gesetz - Was wird gefordert?

am 25.06.2025, 13:00 - 14:30 Uhr

Wer sich praxisnah informieren will und wissen möchte, was das Gesetz fordert und wie die Umsetzung gelingt, sollte sich das Online-Seminar von IHK Hessen Innovativ nicht entgehen lassen: IHK Hessen Innovativ bietet am Mittwoch, 25. Juni 2025, von 13:00 bis 14:30 Uhr, ein kostenfreies Webinar zum neuen BFSG an. Hier erfahren Unternehmen, was das BFSG konkret fordert und wie sie ihre digitalen Angebote rechtzeitig anpassen können. Zur Anmeldung geht’s hier:

» Jetzt anmelden!