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Hessische Corona-Verordnung verlängert und angepasst


Die Coronavirus-Schutzverordnung wurde für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz angepasst.

Die Hessische Landesregierung hat am 17. August 2021 neue Beschlüsse zu den Corona-Regelungen gefasst, die ab kommenden Donnerstag, den 19. August 2021 gelten. Lockerungen gibt es für Clubs und Diskotheken.  

Die wichtigsten die Wirtschaft betreffenden Änderungen im Überblick: 

Sportgroßveranstaltungen:

  • In Hessen gelten die Regelungen des MPK-Beschlusses für Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern. Die zulässige Auslastung (des Stadions) beträgt maximal 50 Prozent, höchstens jedoch 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.

Diskotheken und Clubs:

  • Einen weiteren Öffnungsschritt geht die Landesregierung bei den Diskotheken und Clubs. Diese können nun auch für den Clubbetrieb in Innenräumen öffnen, allerdings nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test (Testung vor maximal 48 Stunden), ein Schnelltest reicht hier nicht aus. Eine maximale Gästezahl (bislang 250) gibt es zukünftig weder drinnen noch draußen; für jeden Gast müssen aber 5 qm zur Verfügung stehen.

Bei steigenden Inzidenzen vor Ort müssen die Kreise und kreisfreien Städte weitergehende Beschränkungen entsprechend des Präventions- und Eskalationskonzepts ergreifen. Das bedeutet, dass - je nach Infektionslage - in der Stadt Offenbach und Kreis Offenbach auch unterschiedliche Regelungen gelten können. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ab einer Inzidenz von 35:

  • Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) entsprechend des MPK-Beschlusses:
  • Bislang: 3G-Regel nur in der Innengastronomie und bei größeren Zusammenkünften
  • Neu / Zusätzlich: 3G-Regel in den Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten sowie körpernahen Dienstleistungen (d.h. auch beim Friseur) und beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Hotelgäste müssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.

Ab einer Inzidenz von 50: 

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

  • Veranstaltungen können im Freien genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen (bislang: 200) und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen (bislang: 100) stattfinden. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • In Gedrängesituationen ist auch draußen eine medizinische Maske zu tragen.

Ab einer Inzidenz von 100: 

Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen)

  • 3G-Regel in Freizeit- und Kultureinrichtungen, beim Amateursport sowie zusätzlich neben der Innen- auch in der Außengastronomie.
  • Im Einzelhandel sind dann wieder Quadratmetervorgaben einzuhalten (auf die ersten 800 qm 1 Kunde/10 qm, darüber 1 Kunde/20qm).
  • Die Maskenpflichten wird ausgeweitet (Schule auch am Sitzplatz, FFP2 für Personal in Alten- und Pflegeheimen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im ÖPNV).
  • Veranstaltungen sind bereits mit mehr als 200 bzw. 100 Teilnehmern (zzgl. Geimpfte + Genesene) genehmigungspflichtig.
  • Eine generelle Empfehlung zum Homeoffice ist auszusprechen.
  • 10-Personen-Kontaktbeschränkung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene.

Die neuen Regelungen im Überblick: Corona-Regeln in Hessen

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Landes Hessen. Die neue und ab Donnerstag gültige Verordnung finden Sie hier: Zur Verordnung mit Gültigkeit ab 19.08.2021 

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