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Erhöhung von US-Zusatzzöllen auf Eisen, Stahl und Aluminium


USA erhöhen Zusatzzölle ab dem 4. Juni 2025.

Mit Wirkung zum 4. Juni 2025 treten gemäß der neuesten US-Präsidialproklamation signifikante Änderungen im Zollregime für Eisen-, Stahl- und Aluminiumwaren sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse in Kraft. Der bisherige Zusatzzollsatz von 25 % wird auf 50 % angehoben. Die neuen Zollsätze gelten erga omnes, d. h. für Ursprungswaren aus sämtlichen Ländern.

Eine vorübergehende Ausnahme gilt für bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich: Für diese bleibt der bisherige Satz von 25 % bis zum 9. Juli 2025 bestehen. Ab diesem Zeitpunkt – oder zu einem späteren Zeitpunkt – kann der US-Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) im Rahmen der Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz ebenfalls auf 50 % anheben.

Die Proklamation bringt zudem eine Neusortierung der bisherigen Prioritäten bei der Zollberechnung mit sich. Bislang galt folgende Reihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko gemäß IEEPA, anschließend Stahl/Aluminium. Mit sofortiger Wirkung ist die folgende Reihenfolge anzuwenden:

  • Automobile (25 %),
  • Stahl/Aluminium (50 %),
  • Kanada/Mexiko IEEPA (25 % bzw. 10 % für bestimmte Produkte).

Durch diese Anpassung unterliegen nun auch Stahl- und Aluminiumprodukte aus Kanada und Mexiko dem erhöhten Zollsatz von 50 %.

Im Zuge dieser Änderungen wird ferner die bisherige Befreiung von Reziprokzöllen aufgehoben. Für Waren, die unter die Stahl- und Aluminiumzölle nach Section 232 fallen, werden ab sofort auch Reziprokzollsätze auf nicht-metallische Bestandteile erhoben – zunächst in Höhe von 10 % bis zum 9. Juli 2025, danach 20 % für Waren der Europäischen Union.

Hinweis:
Die Proklamation verweist auf Annex I und Annex II, deren Inhalte derzeit noch nicht veröffentlicht wurden. In früheren Executive Orders wurden in Annex I in der Regel Hauptprodukte und in Annex II Derivate aufgeführt. Eine genaue Bestimmung der betroffenen Waren ist erst nach Veröffentlichung der Anhänge im Federal Register möglich, was einige Tage in Anspruch nehmen kann.