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Die EU plant umfassende Zollreform zur Stärkung des Handels


Die Zollreform soll den Warenverkehr vereinfachen, den Handel sicherer machen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken

Am 27. Juni hat der Rat der Europäischen Union ein Teilmandat für Verhandlungen zur Reform des Unionszollkodex (UCC) beschlossen. Damit können nun die Gespräche mit dem Europäischen Parlament über wesentliche Aspekte einer weitreichenden Zollreform beginnen. Ziel ist ein modernes, digitales und harmonisiertes Zollsystem, das den wachsenden Anforderungen des internationalen Handels gerecht wird und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt.

Zentrale Elemente der Reform:

  1. Europäische Zollbehörde (EU Customs Authority)
    Künftig soll eine neue dezentrale EU-Zollbehörde die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Sie wird insbesondere das Risikomanagement auf europäischer Ebene unterstützen, die Krisenkoordination übernehmen und den Betrieb des neuen Zolldaten-Hubs steuern.

  2. EU-Zolldaten-Hub als digitale Plattform
    Mit dem geplanten Zolldaten-Hub entsteht eine zentrale digitale Plattform für den Austausch und die Analyse von Zolldaten. Unternehmen werden dort alle relevanten Zollinformationen einmalig einreichen können, unabhängig vom Einfuhrland. Zollbehörden erhalten dadurch eine EU-weite Sicht auf Lieferketten, was präzisere Risikobewertungen ermöglicht.

  3. Neuregelung des Onlinehandels (E-Commerce)
    Angesichts des starken Anstiegs der Paketmengen (2024: ca. 4,6 Milliarden) soll der grenzüberschreitende Onlinehandel künftig stärker reguliert werden. Geplant ist eine einheitliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen sowie eine stärkere Verantwortung von Plattformen und Händlern, um Verbraucher besser zu schützen und Verstöße konsequenter zu ahnden.

  4. Erleichterungen für vertrauenswürdige Unternehmen
    Für Unternehmen, die besonders transparent agieren und strenge Kriterien erfüllen, soll es künftig vereinfachte Zollverfahren geben. Unter dem neuen Status „Trust and Check Traders“ können Waren teilweise ohne aktive Prüfung in den freien Verkehr übergehen. Das bewährte AEO-System bleibt weiterhin bestehen, insbesondere für KMU.

  5. Weniger Bürokratie, mehr Effizienz
    Durch Digitalisierung, vereinheitlichte Verfahren und eine effizientere Datenverarbeitung sollen Verwaltung und Unternehmen deutlich entlastet werden. Schätzungen zufolge könnten die Mitgliedstaaten jährlich bis zu 2 Milliarden Euro an IT-Kosten einsparen. Zudem wird die Einhaltung von EU-Vorgaben, beispielsweise zu Produktsicherheit oder Umweltstandards, besser unterstützt.

Mit diesem Mandat startet nun das Trilogverfahren mit dem Europäischen Parlament. Über offene Punkte wie den Sitz der neuen EU-Zollbehörde oder Details zur Gebührengestaltung wird im weiteren Verlauf entschieden.

Pressemeldung der EU-Kommission vom 30.06.2025

Für eine praxisgerechte Umsetzung der Änderungen ist eine Einbindung der Wirtschaft unerlässlich.
Gegebenenfalls sollten zudem weitere Vorschläge aus dem DIHK-Ideenpapier (PDF) zur Vereinfachung des EU-Zollrechts berücksichtigt werden.