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Corona: Ausnahmen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes


Angesichts der aktuellen Verbreitung der Omikron-Variante erlaubt das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Arbeitsschutzbehörde gewisse Ausnahmen von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes. Ziel ist die Sicherung der Handlungsfähigkeit für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.

Die Ausnahmen gelten für das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit.
Die Details der Regelung finden Sie auf unseren Corona-Sonderseiten.

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