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CBAM - Was ist jetzt wichtig?

aus unserer SpotLight-Reihe

Donnerstag, 12.03.2026

09:00–09:20 Uhr, Webinar

Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“. 

Zielgruppe

Zoll@work, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Unternehmer, Allgemein

Veranstaltungsort

Webinar


Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.


Maximale Teilnehmerzahl

99



Kontakt

Mirjam Pai
International

+ 49 69 8207-256
E-Mail schreiben

Inhalt

Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“. 

Wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag auf Erteilung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder gestellt hat, kann bis zur Bewilligung mit dieser Antragsnummer weiterhin importieren.

Das Spotlight informiert kurz und knapp zum aktuellen Stand und notwendigen Schritten.

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