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CBAM - Was ist jetzt wichtig?
aus unserer SpotLight-Reihe
Donnerstag, 12.03.2026
Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“.

© Galeanu Mihai | Getty Images | Canva
Zielgruppe
Zoll@work, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Unternehmer, Allgemein
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“.
Wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag auf Erteilung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder gestellt hat, kann bis zur Bewilligung mit dieser Antragsnummer weiterhin importieren.
Das Spotlight informiert kurz und knapp zum aktuellen Stand und notwendigen Schritten.
Weitere Informationen
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
