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28. Kasseler CE-Gespräche:

Die neue EU-Bauprodukteverordnung – Neuerungen, Herausforderungen und erste Erfahrungen

Donnerstag, 23.04.2026

15:00–16:30 Uhr,

Die neue EU-Bauprodukteverordnung ist seit Januar 2026 in Kraft und verändert die Spielregeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten grundlegend. In den 28. Kasseler CE-Gesprächen erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, Pflichten und Entwicklungen.

Zielgruppe

Unternehmer, Leitende Angestellte

Veranstaltungsort

IHK Offenbach am Main

Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.


Maximale Teilnehmerzahl

99

Bild Robin Hillesheim

Kontakt

Robin Hillesheim
Innovation

+49 69 8207-351
E-Mail schreiben

Inhalt

Warum sollte ich teilnehmen?

  • Sie lernen die neuen rechtlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Ihr Geschäft kennen
  • Sie gewinnen Orientierung zu Pflichten, Akteuren und aktuellen Entwicklungen im Bauprodukterecht
  • Sie bleiben handlungsfähig in einem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld

Was sind die wichtigsten Themen?

  • Neuerungen in der EU-Bauprodukteverordnung
  • Besonderheiten des Bauprodukterechts
  • Neue Akteure im Bauprodukterecht
  • Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze
  • Das digitale Produktpasssystem für Bauprodukte

Zielgruppe

  • Mitarbeitende aus Unternehmen, die Bauprodukte herstellen, importieren oder handeln
  • Inhouse-Juristen und technische Berater
  • Marktüberwachungsbehörden, notifizierte Stellen und technische Bewertungsstellen

 

Die neue EU-Bauprodukteverordnung – Einordnung und aktuelle Entwicklungen

Das neue europäische Bauprodukterecht ist am 08.01.2026 in Kraft getreten und gilt seitdem – mit Ausnahme der noch von den Mitgliedstaaten festzulegenden Sanktionsregelungen – in der gesamten Europäischen Union. Auch wenn einzelne, in der Praxis besonders relevante Elemente wie das digitale Produktpasssystem für Bauprodukte noch von delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission abhängen, sind die grundlegenden Strukturen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bereits klar definiert.

Dabei bleibt die besondere, für Außenstehende oft schwer nachvollziehbare Stellung des Bauprodukterechts innerhalb des europäischen Produktsicherheitsrechts bestehen. Gleichzeitig setzt die neue Verordnung deutliche Impulse für die Digitalisierung des Bausektors sowie für eine stärkere Kreislauffähigkeit von Bauprodukten, die sich in mehreren Regelungsbereichen widerspiegeln.

Im Rahmen der 28. Kasseler CE-Gespräche am 23. April 2026 wird Dr. Carsten Schucht die zentralen Neuerungen, Herausforderungen und ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen Rechtsrahmen einordnen.

 

Referent:

Dr. Carsten Schucht, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Hannover, Heidelberg, Mainz, Mannheim und Freiburg i. Br. Er ist seit 2010 Rechtsanwalt und seit 2019 Gründungspartner der Produktkanzlei, einer auf produktrechtliche Fragestellungen spezialisierten Kanzlei mit Büros in Augsburg und Berlin. Als Industrieanwalt vertritt er am Standort Berlin Unternehmen insbesondere in marktüberwachungsbehördlichen Verfahren (vor allem bei Beanstandungen von Produkten), unterstützt sie bei der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in internationalen und nationalen Streitigkeiten, führt (weltweite) Produktrückrufe durch und berät zu allen Fragen produktrechtlicher Compliance. Dr. Carsten Schucht ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu produktsicherheits- und produkthaftungsrechtlichen Themen und referiert regelmäßig zu diesen Themen auf Fachkonferenzen und Seminaren.

 

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