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27. Kasseler CE-Gespräche:
Maschinenverordnung EU 2023/1230- der Countdown läuft!
Donnerstag, 05.02.2026
Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 steht vor der Tür – der Countdown läuft. Erfahren Sie in den 27. Kasseler CE-Gesprächen, welche zentralen Neuerungen jetzt relevant sind und wie Sie sich rechtzeitig auf die Anforderungen ab 2027 vorbereiten.

Blue Planet Studio | Getty Image | Canva
Zielgruppe
Geschäftsführer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Leitende Angestellte, Sachverständige, Unternehmer
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Zielgruppe des Webinars
- Verantwortliche für Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement oder Product-Compliance
Warum sollte ich teilnehmen?
- um einen Überblick über die Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 zu erhalten.
- um zu erfahren, welche Maßnahmen Hersteller, Importeure und Händler jetzt ergreifen müssen.
- um die verbleibenden knapp 12 Monate bis zum 20.01.2027 für eine rechtssichere Umsetzung nutzen zu können.
- um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen ab dem Stichtag weiterhin im Einklang mit der Maschinenverordnung auf dem EU-Markt bereitgestellt werden können.
Was sind die wichtigsten Themen?
- MaschRL vs. MaschVO
- Verbindungen der MaschVO zu KI-Technologien
- Digitale Dokumentation (insbesondere Betriebsanleitung)
- Müssen unvollständige Maschinen jetzt alle (!) einschlägigen Sicherheitsanforderungen erfüllen?
- Anwendung der MaschVO bei Import für den Eigengebrauch?
Die wichtigsten Neuerungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Die Kasseler CE-Gespräche sind ein etabliertes Format für Informationen rund um das Produktsicherheitsrecht sowie für den Austausch zwischen Unternehmen, Marktüberwachungsbehörden und Fachjuristen.
Mit der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wird die bisherige Maschinenrichtlinie ab dem 20.01.2027 vollständig abgelöst. Die neue Verordnung bringt zahlreiche inhaltliche und formale Änderungen mit sich und stellt Wirtschaftsakteure vor neue Herausforderungen – ein guter Anlass, sich frühzeitig und fundiert mit den kommenden Anforderungen auseinanderzusetzen.
In seinem Impulsvortrag erläutert Thomas Kirsch, Richtlinienvertreter für Maschinensicherheit bei der Zentralstelle der Länder, die zentralen Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung. Er zeigt auf, welche Auswirkungen die neuen Regelungen unter anderem auf digitale Dokumentation, KI-Bezüge, unvollständige Maschinen sowie den Import von Maschinen haben und welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten, um ab 2027 weiterhin Maschinen rechtskonform auf dem EU-Markt bereitstellen zu können.
Referent:
Thomas Kirsch, ist der Richtlinienvertreter für Maschinensicherheit bei der Zentralstelle der Länder im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Er hat die Aufgabe den Bundesrat zu beraten, wenn durch europäische Rechtsakte zur Maschinensicherheit Angelegenheiten der Länder der Bundesrepublik Deutschland berührt sind. Seit 2016 vertritt er die Marktüberwachungsbehörden auf europäischer Ebene und kümmert sich speziell um die Belange der Maschinenrichtlinie, bzw. -verordnung.
Weitere Informationen
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
