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Newsletter International April 2026
ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
DIHK-Umfrage „Going International 2026“
Sonderauswertung zu handelspolitischen Spannungen mit den USA
Sonderauswertung AHK Asien-Pazifik Business Outlook
Allgemein
- Neuerungen bei den Allgemeinen Genehmigungen
- Zollrechtliche Bewilligungen: Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID
- Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026
- Regionales Übereinkommen
- Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
- ATLAS–Einfuhr: Keine Behandlung von Zollkontingenten bei zentraler Zollabwicklung
- ATLAS-Ausfuhr: Anmeldung von Genehmigungen bei mehreren Genehmigungstatbeständen
Länder
- Ägypten - ACID für den Transitverkehr vorübergehend ausgesetzt
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- EU - Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von kornorientiertem Elektrostahl
- EU/Mercosur - Vorläufige Anwendung des Abkommens ab Mai 2026 möglich
- EU/Australien - Durchbruch beim Freihandelsabkommen
- Ghana - Importverbot auf dem Landweg
- Kanada - Prüfung handelspolitischer Maßnahmen
- Schweiz - Beginn der elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1
Messen und Veranstaltungen
- Das EU-Mercosur-Abkommen - Aktueller Stand und praktische Tipps am 14. April 2026
- 16. Zollrechtstag Rhein Main Neckar am 22. April 2026
- CBAM-Berechnung: Fokus Standardwerte in der Praxis am 23. April 2026
- SpotLight Internationalisierung: Fit für die EUDR! am 23. April 2026
- Außenwirtschaftstag Hessen am 11. Juni 2026 in Frankfurt
- Unernehmerreise Südafrika im Oktober 2026
- Hessischer Gemeinschaftsstand: Smart City Expo World Congress im November 2026
Enterprise Europe Network (EEN)
Auslandshandelskammer
DIHK-Umfrage „Going International 2026“
Rekord bei Handelshemmnissen

Tryaging | Getty Images | Canva
Die internationale Geschäftstätigkeit deutscher Unternehmen steht zunehmend unter Druck. Laut der aktuellen DIHK‑Umfrage „Going International 2026“ berichten 69 Prozent der auslandsaktiven Unternehmen von einer Zunahme an Handelshemmnissen – so viele wie nie seit Beginn der Erhebung. Die Stimmung bleibt trotz leichter Erholung insgesamt verhalten. Die Umfrage basiert auf Rückmeldungen von 2.400 Unternehmen, die zwischen dem 2. und 13. Februar 2026 befragt wurden – und damit noch vor Ausbruch des Krieges im Nahen Osten.
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Sonderauswertung zu handelspolitischen Spannungen mit den USA
400tmax | Getty Images Signature | CanvaDie USA sind der wichtigste Exportmarkt für deutsche Unternehmen. Doch ausgerechnet die Wirtschaftsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten haben enorm an Verlässlichkeit verloren. Die Folgen für die deutsche Wirtschaft beleuchtet eine Sonderauswertung der DIHK-Umfrage "Going International 2026".
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Sonderauswertung AHK Asien-Pazifik Business Outlook
PSzabo | Getty Images | CanvaTrotz geopolitischer Spannungen und zunehmender handelspolitischer Risiken bleibt die Region Asien-Pazifik ein Lichtblick für die deutsche Wirtschaft. Das zeigt die Sonderauswertung des AHK Asien-Pazifik Business Outlook zum Jahresende 2025.
Allgemein
Neuerungen bei den Allgemeinen Genehmigungen
Alle AGG des BAFA (außer Nr. 30), deren Gültigkeit zum 31. März 2026 endete, werden bis 31. März 2027 verlängert. Zusätzlich wird im Rüstungsbereich die neue AGG Nr. 47 sowie die AGG 48 für bestimmte Länder eingeführt .
Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 47
Mit der neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 47 wird eine Komplementärgenehmigung im Zusammenhang mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) eingeführt. Sie ersetzt die bislang erforderliche BAFA‑Einzelgenehmigung und gilt für Ausfuhren und Verbringungen von Gütern, die sowohl in der Kriegswaffenliste als auch in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind. Die AGG Nr. 47 kann zudem für Bestandteile und Zubehör genutzt werden, die der Nutzung oder Erhaltung der genehmigten Hauptsache dienen, sofern deren Wert maximal 10 Prozent des Gesamtwertes beträgt. Voraussetzung für die Anwendung ist eine gültige Genehmigung nach dem KrWaffKontrG, die ab dem 1. April 2026 erteilt wurde. Die neue Allgemeine Genehmigung ist bis zum 1. April 2028 befristet; vor ihrer Nutzung ist eine Registrierung im ELAN‑K2‑Portal erforderlich. Darüber hinaus bestehen halbjährliche Meldepflichten für die nutzenden Unternehmen. Ergänzende Hinweise zur Anwendung der AGG Nr. 47 stellen das BMWE und das BAFA in einem gemeinsamen Merkblatt zur Verfügung.
Allgemeine Genehmigungen sind Ausfuhrgenehmigungen, die nicht beantragt werden müssen, sondern automatisch gelten, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ermöglichen sofortige Lieferungen und Planungssicherheit. Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Einzelanträge künftig durch AGG abgedeckt sind, und diese ggf. stornieren.
Neubekanntgabe der Allgmeinen Genehmigung Nr. 48
Das BAFA und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben zum 20. März 2026 die neue befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48 eingeführt. Die AGG Nr. 48 gilt für Lieferungen von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken. Ziel der neuen AGG ist es, im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung neu zur Verfügung: 3LLC/A48: „Allgemeine Genehmigung Nr. 48“
Weitere Änderungen
- Inhaltliche Anpassungen der AGG Nr. 20–26, 28, 34, 36
- Redaktionelle Anpassungen u. a. bei Nr. 18, 19, 27, 32, 33, 35, 46
- Technische Erweiterung der Meldepflichten bei Nr. 25 und 48 (Angabe, ob Kriegswaffe)
Erweiterung privilegierter Länder
- Indien: AGG Nr. 20–25, 34
- Republik Korea & Singapur: AGG Nr. 28
- Philippinen: AGG Nr. 36
Die Neuerungen im Bereich der Dual-Use-Güter
Mit Bekanntgabe vom 30. März 2026 wird Kirgisistan aus dem Kreis der privilegierten Bestimmungsländer der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 43 und 44 gestrichen.
Zudem wird für mehrere Allgemeine Genehmigungen (Nr. 12, 13, 14, 16, 17, 37, 38, 41, 43 und 44) eine neue Nebenbestimmung eingeführt. Danach müssen Unternehmen vor der erstmaligen Nutzung der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung einmalig eine Sanktions‑Compliance‑Erklärung unterzeichnen. Mit dieser Erklärung bestätigt der Ausführer, bei jeder Ausfuhr eine angemessene Compliance‑Prüfung durchzuführen und die sanktionsrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 833/2014 einzuhalten, sofern Käufer‑ oder Bestimmungsland einen Bezug zu dort gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufweist.
Die Erklärung ist von der für die Exportkontrolle verantwortlichen Person oder dem Ausfuhrverantwortlichen des Unternehmens zu unterzeichnen und für jede genutzte Allgemeine Genehmigung separat zu dokumentieren und aufzubewahren. Weiterführende Informationen sowie das entsprechende Formular stellt die zuständige Behörde zur Verfügung. (Quelle: BAFA)
Hinweis: Die Nutzung einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) setzt voraus, dass alle darin genannten Voraussetzungen und Nebenbestimmungen vollständig eingehalten werden. Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ihre Ausfuhren oder Verbringungen unter den Anwendungsbereich der jeweiligen AGG fallen.
Bitte beachten Sie auch die Registrierungs‑, Melde‑ und Dokumentationspflichten.
Zollrechtliche Bewilligungen: Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID
In seiner Fachmeldung vom 26. März 2026 informiert die Zollverwaltung über die Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID im Rahmen von zollrechtlichen Bewilligungen.
Ein zentrales Bewilligungskriterium für nahezu alle zollrechtlichen Bewilligungen ist nach Art. 39 Buchst. a) UZK, dass der Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit begangen hat.
Zur Prüfung steuerrechtlicher Verstöße ist die Zollverwaltung verpflichtet, Informationen bei den zuständigen Finanzämtern einzuholen. Dabei werden ausschließlich Angaben abgefragt, die für die Beurteilung der steuerlichen Zuverlässigkeit erforderlich sind. Gehaltsdaten oder private Einkommensverhältnisse werden nicht erhoben; ebenso bleiben private steuerliche Sachverhalte unberücksichtigt.
Künftig ist hierfür bei der Antragstellung die Angabe der Steuer‑ID der relevanten Personen sowie des zuständigen Finanzamts im Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen erforderlich. Der überarbeitete Fragebogen wird zeitnah veröffentlicht. Die Steuer‑ID ermöglicht eine eindeutige Identifikation und dient zugleich dem Schutz personenbezogener Daten. Ohne die Angabe der Steuer-ID wäre es erforderlich, für die zweifelsfreie Zuordnung weitere spezifische Angaben, wie z.B. die Personalausweisnummer, abzufragen.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Abfragen auch auf das Monitoring (Bestandsbewilligungen) ausgeweitet werden. (Quelle: Zoll)
Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Regionales Übereinkommen
Am 7. April aktualisierte die Zollverwaltung in seiner Fachmeldung über die Anwendung des regionalen Übereinkommens. Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt ist, ergibt sich seit dem 01.01.2026 folgende Situation:
Es gibt im PEM-Raum zwischen zwei Vertragsparteien grundsätzlich jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte, dem RÜ vorausgehende Protokoll).
Als einzige Ausnahme hiervon wenden Ägypten und die Türkei bilateral seit 26.02.2026 das alte und das revidierte RÜ parallel an.
Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird. Die EU wendet mit der überwiegenden Mehrheit der Partnerstaaten das revidierte RÜ an (Kennzeichnung in der Matrix mit R (bzw. R/T)). (Quelle: Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: April 2026) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
ATLAS–Einfuhr: Keine Behandlung von Zollkontingenten bei zentraler Zollabwicklung
In seiner ATLAS–Info 0922/2026 informiert der Zoll, dass mit dem ATLAS‑Release 10.2 die zentrale Zollabwicklung für Einfuhrverfahren (CCI – Centralized Clearance for Import) umgesetzt wurde. Dadurch können Zollanmeldungen künftig bei der zentral zuständigen Einfuhrzollstelle am Sitz des Anmelders abgegeben werden – unabhängig davon, wo die Ware tatsächlich gestellt wird.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die Inanspruchnahme von Zollkontingenten bei der deutschen zentralen Einfuhrzollstelle im ATLAS‑CCI‑Verfahren nicht möglich ist. Waren, für die ein Zollkontingent genutzt werden soll, können daher nicht über ATLAS CCI angemeldet werden. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Anmeldung von Genehmigungen bei mehreren Genehmigungstatbeständen
In seiner ATLAS–Info 0930/2026 gibt der Zoll bekannt, dass bei Gütern mit mehreren Genehmigungstatbeständen - in verschiedenen Anhängen derselben Embargoverordnung - ist in der Ausfuhranmelden nur die betreffende Genehmigungscodierung anzumelden. In diesem Fall ist die im Genehmigungsbescheid erstgenannte Genehmigung anzugeben. (Quelle: Zoll)
Länder
Ägypten - ACID für den Transitverkehr vorübergehend ausgesetzt
Die ägyptische Regierung hat mitgeteilt, dass Transitwaren seit dem 9. März 2026 für drei Monate von der Erfordernis einer "Advance Cargo Information Declaration (ACID)" befreit sind, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Aus dem Versandmanifest und den Ladedokumenten muss sich eindeutig ergeben, dass sich das endgültige Ziel nicht in Ägypten befindet.
- Die Versandbeteiligten müssen alle gesetzlich vorgesehenen Zollverfahren durchführen, wobei Transitwaren Vorrang eingeräumt wird.
- Im- und Exporter dürfen keine Beteiligten aus Ägypten sein.
- Es müssen alle gesetzlichen Vorschriften während des Transits berücksichtigt werden.
- Die ägyptischen Behörden sollen mit angebrachten und registrierten elektronischen Siegeln und nach Ermittlung des vorgegebenen Transitweges die die erwartete Transitdauer überwachen.
- Die Verschiffung soll erfasst werden. Im Falle von Verzögerungen sollen die Anti-Schmuggel- und Zollbehörden benachrichtigt werden, damit diese die Ursachen untersuchen können und entsprechende Schritte einleiten können.
Bei Fragen unterstützt Sie: Karin Elshafei, Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer in Kairo - karinelshafei(at)ahk-mena.com, Telefon: +202 3333 8452
EU - Embargomaßnahmen
Belarus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/426 DES RATES vom 26. Februar 2026
Iran
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/776 DES RATES vom 30. März 2026
Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/647 DES RATES vom 16. März 2026
Sudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/531 DES RATES vom 5. März 2026
Ukraine (territoriale Unversehrtheit)
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/613 DES RATES vom 16. März 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/489 DES RATES vom 26. Februar 2026
Cyberangriffe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/589 DES RATES vom 16. März 2026
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/819 DER KOMMISSION vom 1. April 2026
VERORDNUNG (EU) 2026/456 DES RATES vom 26. Februar 2026
(Quelle: Europäische Kommission)
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der vom Antidumpingzoll befreiten Montagebetriebe. Im März 2023 gab es Änderungen beim Befreiungssystem.
Antidumping – Aluminiumfolien und -bänder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Waren aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission änderte die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Interimsuntersuchung. Nun gibt sie eine Berichtigung bekannt.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt eine Berichtigung der geänderten Ausgleichszollsätze bekannt. Aktuell führt sie eine eine Auslaufüberprüfung durch.
Antidumping - Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China
Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Schrauben gelten seit Februar 2022.
Antisubvention - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die EU-Kommission gibt eine Berichtigung bekannt. Es gelten Antisubventionsmaßnahmen und Antidumpingzölle.
Antidumping - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission gibt eine Berichtigung der geänderten Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Änderung des Zollsatzes für ein Unternehmen bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022 und wurden 2025 ausgeweitet.
Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission gibt die Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping – Windkrafttürme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Waren aus Gusseisen
Das Antidumpingverfahren wird eingestellt. Es betraf Einfuhren mit Ursprung in Indien und der Türkei.
Antidumping - Acrylester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus China, Saudi-Arabien, Südafrika und den USA.
Antidumping - Kupferrohre mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan.
Antidumping - Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsuntersuchung ein.
Antidumping - Sulfanilsäure mit Ursprung in China
Die Antidumpingmaßnahmen treten außer Kraft.
Antisubvention - Biodiesel mit Ursprung in Indonesien
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antisubventionsmaßnahmen bekannt.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU - Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von kornorientiertem Elektrostahl
Die Europäische Kommission hat am 27. März 2026 eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen zugunsten der EU‑Hersteller von kornorientierten Elektroblechen (GOES - grain‑oriented electrical steel) erforderlich sind. Bestätigt die Untersuchung, dass der EU‑Wirtschaftszweig durch steigende Einfuhren erheblich geschädigt wird, kann die Kommission entsprechende Maßnahmen vorschlagen, sofern diese im Interesse der Union liegen. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die EU‑Transformatorenhersteller als Hauptabnehmer von GOES berücksichtigt.
Schutzmaßnahmen müssten von einer qualifizierten Mehrheit der EU‑Mitgliedstaaten gebilligt werden. Vorläufige Maßnahmen könnten nach vier bis fünf Monaten eingeführt werden, endgültige Maßnahmen müssten innerhalb von spätestens elf Monaten nach Untersuchungsbeginn folgen. Gegenstand der Untersuchung sind neben GOES auch daraus hergestellte Laminate und Kerne für Leistungstransformatoren.
Für GOES bestehen bereits Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus China, Japan, Südkorea, Russland und den USA. Diese sehen spezifische Zölle vor, die an Mindesteinfuhrpreise gekoppelt sind. Da die Marktpreise inzwischen über diesen Schwellen liegen, bieten die bestehenden Maßnahmen der EU‑Industrie jedoch nur noch begrenzten Schutz.(Quelle: DIHK)
EU/Mercosur - Vorläufige Anwendung des Abkommens ab Mai 2026 möglich
Die Europäische Kommission hat in ihrer Pressemitteilung vom 23. März 2026 bestätigt, dass ab dem 1. Mai 2026 das EU‑Mercosur‑Interimshandelsabkommen vorläufig angewendet werden kann. Die EU hat die entsprechenden formalen Schritte abgeschlossen; Argentinien, Brasilien und Uruguay haben das Abkommen bereits ratifiziert, Paraguay wird voraussichtlich in Kürze folgen.
Mit der vorläufigen Anwendung werden Zölle auf ausgewählte Produkte ab dem ersten Tag abgeschafft und verlässliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen geschaffen, während sensible EU‑Sektoren geschützt bleiben. Zudem stärkt das Abkommen die Zusammenarbeit bei globalen Themen wie Arbeitnehmerrechten und Klimaschutz und trägt zu stabileren Lieferketten, insbesondere bei kritischen Rohstoffen, bei.
Das Abkommen selbst ist bereits im Amtsblatt L 2026/186 vom 27.02.2026 veröffentlicht worden, jedoch aktuell noch nicht in Kraft. (Quelle: Europäische Kommission)
EU/Australien - Durchbruch beim Freihandelsabkommen
Die EU und Australien haben am 24. April die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen wird über 99 Prozent der Zölle auf EU-Exporte nach Australien abschaffen. Die EU-Kommission rechnet mit bis zu einer Milliarde Euro an jährlichen Zollersparnissen für EU-Exporteure sowie mit einem Anstieg der jährlichen EU-Exporte um 33 Prozent im Laufe des nächsten Jahrzehnts.
Das Abkommen kann nach der Ratifizierung durch die EU und Australien in Kraft treten. Hiermit wird 2027 gerechnet. (Quelle: DIHK)
Ghana - Importverbot auf dem Landweg
Die ghanaische Regierung hat mit sofortiger Wirkung den Transport ausgewählter Importwaren auf dem Landweg untersagt. Davon betroffen sind Reis, Mehl, Zucker, Speiseöl, Nudeln, Dosentomaten, Tiefkühlprodukte sowie Textilien und pharmazeutische Erzeugnisse.
Diese Waren dürfen ausschließlich über die ghanaischen Seehäfen eingeführt und nicht mehr per Lkw über Landgrenzen transportiert werden.
Hintergrund der Maßnahme ist die Absicht der Regierung, die Grenzkontrollen zu verstärken und Einnahmeverluste zu verhindern. Beim Transitverkehr über Land werden Waren immer wieder in den lokalen Markt umgeleitet, wodurch dem Staat erhebliche Zolleinnahmen entgehen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Kanada - Prüfung handelspolitischer Maßnahmen
Kanada hat im März 2026 zwei wichtige handelsrechtliche Verfahren eingeleitet, die auch EU‑ und deutsche Exporteure betreffen.
Zum einen untersucht das Canadian International Trade Tribunal (CITT), ob bestimmte Gemüseprodukte in stark gestiegenen Mengen nach Kanada eingeführt werden und dadurch kanadische Hersteller erheblich schädigen. Sollte dies bestätigt werden, könnten Schutzmaßnahmen für bis zu drei Jahre empfohlen werden. Der Abschlussbericht soll bis 9. September 2026 vorliegen.
Zum anderen hat Kanada eine Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf Weizengluten gestartet. Diese gelten seit April 2021 für Einfuhren aus mehreren EU‑Ländern, darunter Deutschland. Gegenstand der Untersuchung ist, ob die bestehenden Maßnahmen verlängert werden sollen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Schweiz - Beginn der elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1
Der Zoll weist in seiner Fachmeldung vom 23. März 2026 darauf hin, dass die Schweiz seit dem 16. März 2026 elektronische Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR.1 ausstellt.
Die Echtheit der Bescheinigungen kann über einen einheitlichen Online‑Link überprüft werden, der mit certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid beginnt. Hierfür kann entweder der QR‑Code in Feld 11 gescannt oder der vollständige Pfad aus der Fußzeile der Bescheinigung eingegeben werden.
Die Schweiz wurde zudem in Anhang I der Matrix aufgenommen. Ein Vorabdruck dieser Matrix ist bereits auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt C steht derzeit noch aus. (Quelle: Zoll)
Messen und Veranstaltungen

KI generiert
Das EU-Mercosur-Abkommen - Aktueller Stand und praktische Tipps am 14. April 2026
Mit dem EU–Mercosur-Abkommen entsteht eine der größten Freihandelszonen weltweit. Seitens des Mercosur sind zunächst die Länder Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay beteiligt. Die Europäische Kommission hat sich, trotz der durch das EU-Parlament geforderten Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof, für eine vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens entschieden. Das Webinar der hessischen IHKs gibt Ihnen ein Update zum Zeitplan und erläutert, wie Sie sich auf das Inkrafttreten des Abkommens vorbereiten können.
16. Zollrechtstag Rhein Main Neckar am 22. April 2026
Wie gelingt es Ihnen, sich an einem Tag zu den wichtigsten Zoll- und Außenwirtschaftsthemen zu informieren? Wir zeigen Ihnen wie es geht und laden Sie unserem 16. Zollrechtstag Rhein Main Neckar am Mittwoch, 22. April ein. Stellen Sie sich aus dem Angebot von acht Vorträgen Ihr individuelles Tagesprogramm zusammen und nutzen die Gelegenheit, sich mit Branchenkollegen auszutauschen.
CBAM-Berechnung: Fokus Standardwerte in der Praxis am 23. April 2026
Mit dem Start der CBAM‑Regelphase ab 2026 kommen auf Importeure deutlich umfangreichere Anforderungen zu. Dieses Webinar gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen – und legt den Schwerpunkt auf die praktische Berechnung der CBAM-Kosten anhand von Standardwerten, wie sie künftig von der EU vorgesehen sind.
SpotLight Internationalisierung: Fit für die EUDR! am 23. April 2026
Die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR) ist ein zentraler Baustein des European Green Deal und ein wichtiger Schritt für den globalen Klimaschutz. Sie betrifft Importe von Soja, Palmöl, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Holzprodukten und Rindfleisch – und stellt Unternehmen vor neue Anforderungen.
Die Umsetzung der bereits 2023 in Kraft getretenen Verordnung wurde auf den 30.12.2026 verschoben. Nutzen Sie die Zeit optimal: Erfahren Sie in unserem IHK-SpotLight, wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten und welche Eckpunkte bei der Umsetzung zu beachten sind.