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Datenschutz

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, so § 1 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dieses Gesetz ist - neben einer Vielzahl bereichsspezifischer Regelungen (zum Beispiel des Telekommunikationsgesetzes oder das Telemediengesetzes) – die Grundlage für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Die Landesdatenschutzgesetze wenden sich nur an die öffentlichen Stellen in den Ländern.

Seit 1. Juli 2011 ist für die Überwachung der Datenschutzvorschriften im nicht-öffentlichen Bereich und damit auch im unternehmerischen Bereich in Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Hier werden Unternehmen beraten - insbesondere auf Anfrage der betrieblichen Datenschutzbeauftragten - , damit diese ihre Datenverarbeitung datenschutzgerecht gestalten.

Mehr Informationen unter 

» Datenschutz im Unternehmen: Checkliste zur Umsetzung der EU DSGVO

» Betrieblicher Datenschutzbeauftragter