Menü ausblenden

Arbeitsrecht von A-Z

Alle anzeigen / Alle verbergen

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht:

  • die sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung und 
  • die sog. kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV).

Im übrigen gelten auch für diese Beschäftigungsformen die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise die Regelungen zum Urlaub, zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und - beim Mini-Job - zum Kündigungsschutz.

» Mehr Informationen zur geringfügigen Beschäftigung

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.

» Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Gratifikation

Eine Gratifikation ist eine Sonderzuwendung, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung als Anerkennung für geleistete Dienste oder Betriebstreue gewährt wird. Neben diesen Zwecken kann eine zusätzliche Vergütung zu der im Bezugszeitraum geleisteten Arbeit oder ein künftiger Leistungsanreiz gewollt sein. Typische Beispiele sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien, Jubiläumszahlungen oder das 13. Monatsgehalt.

» Mehr Informationen zu Gratifikationen