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Angrenzende Rechtsgebiete und fehlende Rechtssicherheit

Female legs in sneakers on the steep gyrometer. Riding in the park.

Das Produktrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern hat vielmehr zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten. Diese müssen beim Inverkehrbringen von betroffenen Produkten ebenfalls berücksichtigt werden oder beeinflussen zumindest oftmals den Verkaufserfolg von Produkten (in der Regel negativ). 

In einer globalisierten Welt entsteht immer irgendwo ein neuer Hype um ein neues Lebens- oder Genussmittel, ein neues Sport- oder Freizeitgerät, eine neue Kosmetiklinie von irgendeinem Star oder Sternchen oder irgendein anderes vermeintliches "Must-have". Leider sind dabei aber auch schon viele findige Unternehmer, die sich durch den Import und Verkauf solcher Produkte im Geiste schon in Reichtum gesehen haben, ganz furchtbar auf die Nase gefallen, da sie sich eben nicht um die rechtlichen Belange gekümmert haben. Die Liste der Beispiele ist unendlich lang, aber die meisten von ihnen lassen sich in drei Kategorien einordnen:

 

Bestehende Rechtsnormen "behindern" den Verkaufserfolg

Bestes Beispiel für diese Kategorie ist das Verkehrsrecht. Wer erinnert sich nicht an den (kurzen) Hype um "pocket bikes" oder Hoverboards? Immer wieder erfindet irgendwer ein neues angetriebenes Fortbewegungsmittel, von denen sich am Ende die wenigsten als Verkaufsrenner erweisen (ungeachtet der Frage, ob diese Produkte auch technisch sicher sind). Das Problem ist nämlich, dass angetriebene Fortbewegungsmittel, die schneller als 6 km/h fahren können, eine Zulassung brauchen, damit man sich mit ihnen auf öffentlichen Wegen fortbewegen darf. So sieht es die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Während bei den sogenannten E-Rollern eine Zulassung beantragt und erteilt wurde, gab und gibt es eine solche für andere Fortbewegungsmittel nicht. Damit ist für den Verbraucher der Gebrauchswert solcher Produkte und damit letztlich für den Importeur und Inverkehrbringer der mögliche Verkaufserfolg deutlich eingeschränkt.

Rechtsnormen müssen erlassen oder angepasst werden

Manche Produkte sind so neuartig, dass sie entweder gar nicht und nur auf Biegen und Brechen in bestehende Rechtsnormen passen. Sofern gar nicht, werden, sobald es sich nicht nur um eine temporäre Modeerscheinung handelt, im Laufe der Zeit neue Rechtsnormen erlassen. Herausragendes Beispiel hierfür sind etwa Liquids für E-Zigaretten. Als 1974 das "Vorläufige Tabakgesetz" erlassen wurde, gab es noch keine E-Zigaretten und damit auch keine Liquids.

Handelt es sich dagegen um Produkte, die ähnlich oder vergleichbar zu etablierten Produkten sind, werden bestehende Rechtsnormen angepasst. Dies würde beispielsweise auf Shisha-Tabak zutreffen. Im persischen Raum zwar schon seit dem 15. Jahrhundert weit verbreitet, war Shisha rauchen hierzulande eine Randerscheinung. Zwar in gewisser Weise reguliert mit der Tabakverordnung von 1977, reichte diese Regulierung mit der neuzeitlichen Massenverbreitung der Shisha nicht mehr aus. Aus diesem Grunde wurde 2016 das Tabakrecht dahin gehend verändert, dass im neuen Tabakerzeugnisgesetz nun neben den herkömmlichen Tabaken auch Liquids und Shisha-Tabak erfasst und geregelt werden.

Rechtssicherheit durch Gerichte

Jede Rechtsnorm hat einen gewissen Interpretationsspielraum oder zumindest einen Grau-Bereich. Auch wenn die Rechtslage für bestimmte Produkte klar geregelt scheint, versuchen oftmals findige oder noch öfter gedankenlose Unternehmer diesen Bereich zu nutzen und die Regularien zu umgehen, etwa durch geringfügige Produktspezifikationen oder durch Ausnutzung vorhandener oder in den sozialen Medien propagierter Schlupflöcher. In solchen Fällen werden letztendlich Gerichte entscheiden müssen, was geht und was nicht geht. Dieser Weg ist allerdings für Betroffene mit einem enormen, oft unterschätztem Risiko verbunden.

Bestes Beispiel hierfür sind etwa Hanf-Produkte. Auch wenn die Gesetzeslage relativ klar ist (siehe nebenstehendes Merkblatt), werden sie in Geschäften oder Online Shops häufig als "Nahrungsergänzungsmittel" angeboten, in der irrigen Ansicht, damit die vorhandenen und sehr komplexen Regulierungen umgehen zu können. Derzeit geschieht der Vollzug der Überwachungsbehörden in Deutschland in diesem Bereich noch sehr verschieden. Erst Gerichtsurteile werden über die einschlägigen Rechtsgrundlagen und damit über die Verkehrsfähigkeit solcher Produkte entscheiden.

Abschließende Aufzählung unmöglich

Es gibt darüber hinaus weitere Rechtsbereiche, mit denen Produkte in Berührung kommen könnten, etwa das Internetrecht, das Außenwirtschaftsrecht, das Arbeitsschutzrecht, Gefahrgutrecht, Immissionsschutzrecht oder Chemikalienrecht. In jedem einzelnen Fall, bei jedem einzelnen Produkt ist der rechtliche Rahmen jeweils individuell zu prüfen.
Die IHK Offenbach am Main unterstützt Sie darin gerne.

 

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