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Zollaussetzungen/-kontingente: Anträge aus Deutschland


Verhandlungsrunde zum 01.07.2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) informiert über die laufende Verhandlungsrunde zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten. Die Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Eine unverbindliche Übersicht der aktuell in Deutschland vorzuprüfenden Anträge ist auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter
AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen
(Rubrik „Nationale Vorprüfung (nur deutsche Anträge)“) veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: Die Angaben zu Tarifnummern und Warenbezeichnungen sind vorläufig und können angepasst werden. Die Liste wird bis zum Ablauf der Antragsfrist fortlaufend aktualisiert (Stand: 18.02.).

Fristen und Einwände

Unternehmen, die durch eine weiter gefasste Warenbeschreibung möglicherweise negativ betroffen sind (z. B. als Hersteller), sollten frühzeitig Kontakt mit dem BMWE, Referat VA3, aufnehmen.

Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge können bis 10. März 2026 beim BMWE eingereicht werden.

Nach Abschluss der nationalen Vorprüfung werden positiv bewertete Anträge an die EU-Kommission übermittelt und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) diskutiert. Alle Anträge der EU-Mitgliedstaaten werden auf der Website der EU zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten veröffentlicht.

Auch im weiteren Verfahren können somit noch Einwände gegen Neuanträge erhoben werden – spätestens bis Anfang Juni 2026.

Weitere aktuelle Informationen (und weiterführende Links sowie die Möglichkeit die neusten Formulare herunterzuladen) können der Homepage des BMWE zu Zollaussetzungen entnommen werden.