Menü ausblenden

Zölle auf Kleinsendungen


EU führt Pauschalzoll auf Kleinsendungen ab Juli 2026 ein

Ab Juli 2026 tritt in der Europäischen Union eine wichtige Neuerung im Zollrecht für den E‑Commerce in Kraft: Für Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro wird künftig ein pauschaler Zollsatz von drei Euro pro Sendung erhoben. Darauf haben sich die EU‑Mitgliedstaaten verständigt, wie die Europäische Kommission in Ihrer Pressemitteilung veröffentlichte. 

Hintergrund der Maßnahme ist der deutliche Anstieg von Kleinsendungen aus Drittländern, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU geliefert werden. Diese Pakete waren bislang zollfrei, was nach Einschätzung der EU zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Händler führte. Zudem sieht die Kommission Risiken für Gesundheit und Sicherheit, eine zunehmende Zahl an Betrugsfällen sowie ökologische Nachteile bei der Abwicklung solcher Sendungen.

Der neue Pauschalzoll soll diese Herausforderungen adressieren und gleichzeitig die Zollsysteme in der EU entlasten. Die Regelung ist befristet bis 2028 und gilt als Übergangslösung. Mit Inkrafttreten der EU-Zollreform soll eine Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete eingeführt werden.