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Ursprungszeugnisse für Waren ab sofort vollständig digitalisiert


Vom elektronischen zum volldigitalen Ursprungszeugnis

Seit dem 15. September 2025 ist das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) deutschlandweit im Regelbetrieb. Unternehmen können Ursprungszeugnisse nun vollständig digital beantragen, genehmigen lassen und herunterladen – ganz ohne Papier. Damit wird ein weiterer Schritt zur Digitalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs umgesetzt.

In Deutschland gelten Ursprungszeugnisse als öffentliche Urkunden. Ihre Digitalisierung unterliegt daher strengen rechtlichen Anforderungen. Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt. Die IHK-Organisation gehört damit zu den noch wenigen Institutionen in Deutschland, die mit mehr als einer Million Urkunden im Jahr vollständig digitale Nachweise in dieser Größenordnung ausstellt.

Das dUZ erfüllt die internationalen Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention (WCO).

Wesentliche Vorteile für Unternehmen:

  • Vollständig digitaler und papierloser Prozess
  • Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Postwegen und Botengängen
  • Digitale Signatur und sichere Verifizierung
  • Direkte Online-Prüfung durch Behörden, Banken und Handelspartner weltweit

Hintergrund: Ursprungszeugnisse bescheinigen den handelspolitischen Ursprung einer Ware. Sie sind in vielen Ländern zwingend für die Einfuhr erforderlich und spielen in vielen Fällen bei Akkreditivgeschäften oder Finanzierungen eine zentrale Rolle.