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Start Beratungsangebot "Faire Integration"

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In jedem Bundesland wurde dafür eine Beratungsstelle eingerichtet. Diese bietet qualifizierte, auf die besonderen Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen zugeschnittene Unterstützung an. Das Angebot ist kostenlos, mehrsprachig und richtet sich sowohl an Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, als auch an diejenigen, die noch im Ausland sind und eine Beschäftigung in Deutschland anstreben.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, auf das Beratungsangebot von „Faire Integration“ hinzuweisen (§ 45c Aufenthaltsgesetz).
Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden als auch an Drittstaatsangehörige im Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten.
Themen der Beratung können unter anderem sein:
- Arbeitsvertrag
- Lohn, Mindestlohn
- Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit
- Abmahnung, Kündigung
- Leiharbeit, Saisonarbeit
- Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.)
- Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Beratungsstellen „Faire Integration“
Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Die Beratungsstandorte werden auf der Webseite von Faire Integration aufgeführt und können nach Bundesland gefiltert werden.Die Daten auf der Webseite werden immer aktuell gehalten.
Hier finden Sie die Übersicht der Beratungsstellen: