- Aktuelles aus der IHK
- EU verabschiedet Nachhaltigkeits-Omnibus
EU verabschiedet Nachhaltigkeits-Omnibus

© pepifoto | Getty Images Signature | Canva
Das europäische Verfahren zur gezielten Vereinfachung der Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist abgeschlossen. Mit der abschließenden Annahme durch den Rat der Europäischen Union wurde der Nachhaltigkeits-Omnibus formell verabschiedet.
Zuvor hatte das Europäische Parlament im Dezember 2025 der im Trilog erzielten Einigung zugestimmt. Gegenstand der Überarbeitung sind die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel der Reform ist es, bestehende Berichtspflichten anzupassen, Anforderungen klarer zu strukturieren und unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen zu reduzieren.
Die Richtlinie wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Anschließend beginnt die Frist zur Umsetzung in nationales Recht.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen stellt der Rat der Europäischen Union in seiner aktuellen Pressemeldung bereit. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, inwieweit bestehende Nachhaltigkeits- und Lieferkettenprozesse an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen.