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EU-Mercosur Interimsabkommen


Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026

Die EU und die Mercosur-Staaten setzen die vorläufige Anwendung des Interimshandelsabkommens (iTA) in Kraft: Ab dem 1. Mai 2026 gilt es für alle Abkommenspartner, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU fristgerecht bis Ende März notifiziert haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben diesen Schritt bereits vollzogen; Paraguay dürfte kurzfristig folgen.

Mit Inkrafttreten des Abkommens entfallen Zölle auf bestimmte Waren unmittelbar. Das schafft planbare Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen. Gleichzeitig bleiben sensible Sektoren durch gezielte Schutzmaßnahmen geschützt.

Für international tätige Unternehmen gewinnt das Abkommen vor allem durch die Schaffung stabilerer Lieferketten an Bedeutung. Insbesondere bei kritischen Rohstoffen sollen neue Verlässlichkeit und engere Kooperation entstehen. Flankierend vertieft die Vereinbarung die Zusammenarbeit in Bereichen wie Arbeitnehmerrechte und Klimaschutz.

Weiterführende Informationen zu konkreten Zollvorteilen und Marktzugängen werden zeitnah über die Plattform „Access2Markets“ bereitgestellt.