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EU-Kommission veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2026

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Die Europäische Kommission hat die neueste Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Kombinierte Nomenklatur bildet die Grundlage für die Einreihung von Waren in den Zolltarif und somit für Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhren sowie für Intrastat-Meldungen. Die korrekte Wareneinreihung bestimmt sowohl den anzuwendenden Zollsatz als auch die statistische Erfassung der Warenströme und ist damit ein zentrales Instrument für international tätige Unternehmen und Zollverwaltung.
Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zollrechtliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Nomenklatur wird jährlich angepasst und im Amtsblatt der EU (Reihe L) veröffentlicht.
Die aktuelle Fassung wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission vom 31. Oktober 2025 bekanntgegeben und ist einsehbar in der EUR-LEX Datenbank.