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Durchbruch: EU-Indien-Freihandelsabkommen

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Am 27. Januar 2026 haben die EU und Indien ein historisches und wirtschaftlich bedeutendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es stärkt die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner und schafft eine Freihandelszone für rund zwei Milliarden Menschen. Ziel ist es, Handel zu erleichtern, Zölle abzubauen und die Zusammenarbeit zu vertiefen.
Die EU-Warenexporte nach Indien sollen sich bis 2032 verdoppeln. Dafür werden Zölle auf 96,6 % der EU-Exporte gesenkt oder abgeschafft, was europäischen Unternehmen jährlich rund 4 Mrd. Euro spart. Indien gewährt der EU dabei die umfangreichsten Zollsenkungen, die es je einem Handelspartner zugesprochen hat – unter anderem für Autos, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel.
Auch im Agrarbereich werden hohe Zölle deutlich reduziert, z. B. auf Wein, Olivenöl oder verarbeitete Lebensmittel. Sensible EU-Sektoren wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker bleiben geschützt. Strenge EU‑Lebensmittelstandards gelten weiterhin.
Das Abkommen erleichtert außerdem den Zugang zu Indiens Dienstleistungsmärkten, insbesondere im Finanz- und Seeverkehrsbereich, und stärkt den Schutz geistigen Eigentums durch eine engere rechtliche Angleichung.
Ein Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung fördert Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung. Zusätzlich planen die EU und Indien eine gemeinsame Klimaschutzplattform, unterstützt durch bis zu 500 Mio. Euro an EU‑Mitteln.
Die nächsten Schritte umfassen die rechtliche Prüfung, Übersetzung der Texte sowie die Zustimmung durch Rat, Europäisches Parlament und Indien. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen begannen 2007, wurden mehrfach unterbrochen und 2022 wieder aufgenommen. Parallel laufen weiterhin Gespräche zu geografischen Angaben und Investitionsschutz.
♦ EU-Indien-Abkommen: Informationsblätter und Leitfäden