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CBAM: EU-Kommission schließt Schlupflöcher und erweitert CBAM auf nachgelagerte Produkte


EU-Kommission plant CBAM auch für bestimmte nachgelagerte Produkte wie Maschinen und Geräte. Ziel: fairer Wettbewerb und mehr Klimaschutz.

Die Europäische Kommission treibt den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) voran – mit klaren Maßnahmen, um Schlupflöcher zu schließen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Industrieunternehmen zu schaffen.

Was ist neu?

Erweiterter Anwendungsbereich
Ab 2026 gilt CBAM nicht mehr nur für Grundmaterialien wie Stahl, Aluminium, Zement und Elektrizität, sondern auch für rund 180 stahl- und aluminiumintensive Produkte – darunter Maschinen und Geräte. Ziel: Produktionsverlagerungen ins Ausland verhindern.

Schärfere Regeln gegen Umgehung
Die Kommission integriert Aluminium- und Stahlschrott in die CO₂-Berechnung, fördert Recycling und setzt auf strengere Berichterstattung und Rückverfolgbarkeit für CBAM-Waren.

Neuer Dekarbonisierungsfonds
Ein temporärer Fonds unterstützt EU-Hersteller finanziell, um die Risiken der CO₂-Verlagerung abzufedern. Finanzierung: 25 % der CBAM-Einnahmen aus Mitgliedstaaten und 75 % aus EU-Mitteln.

Zur Pressemitteilung der EU-Kommission