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Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht

Streitige Auseinandersetzungen sind oft nicht zu vermeiden. Wenn der Streit bzw. die Differenzen allein von den Parteien nicht mehr beigelegt werden können, sollte es darum gehen, die Sache vorgerichtlich zu erledigen — also zu schlichten.

Eine außergerichtliche Konfliktlösung ist oft kostengünstiger und zeitsparender als ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht.


Die IHK Offenbach am Main bietet hier zahlreiche Hilfestellungen an.
Auf Wunsch der Parteien werden beispielsweise Schiedsgutachter oder Mitglieder von Schiedsgerichten benannt. Bei der IHK Offenbach besteht eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten und einen Schlichtungsausschuss für Ausbildungsfragen. Seit dem Jahr 1986 verfügt die IHK über ein eigenes Schiedsgericht, dessen Verfahren sich nach der von der Vollversammlung beschlossenen Schiedsgerichtsordnung richtet.

Die IHK Offenbach am Main ist daneben Ansprechpartner für Verbraucherbeschwerden. An uns können sich Verbraucher wenden, um ihre vermeintlichen Ansprüche gegen ein Unternehmen (betroffen ist oft der Einzelhandel) durchzusetzen.

Fragen Sie Ihre IHK

Dr. Martin Gegenwart
Justiziar, Geschäftsführer
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-221

Fax
+49 69 8207-229

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