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Steuerformulare

Einnahmenüberschussrechnung

Am 21. November 2011 hat das Bundesfinanzministerium die Vordrucke für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Kalenderjahr 2011 veröffentlicht. Außerdem wurden die Vordrucke für das Anlageverzeichnis und die Berechnung der Schuldzinsen aktualisiert.

Seit 2005 muss für die jährliche Einnahmenüberschussrechnung das amtlich vorgeschriebene Formular "EÜR" verwendet werden. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der (umsatzsteuerechtlichen) Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegen, bleiben von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie dürfen stattdessen der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen. Nähere Informationen zur Einnahmenüberschussrechnung finden Sie über nebenstehenden Link "Steuern für Existenzgründer".

Muster der Umsatzsteuererklärung 2012

Am 15. Juni 2012 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen die Vordrucke für die Umsatzsteuererklärung 2012. Hier können Sie das BMF-Schreiben mit Vordruck-Mustern und Anleitung abrufen:

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuervoranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2011 sind vom BMF neu bekannt gegeben worden.

Weitere Informationen:

BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011 zur Umsatzsteuervoranmeldung

Fragen Sie Ihre IHK

Marianna Kartziou
Referentin
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-222

Fax
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