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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und -Sätze

Schlüssel für die Teilnahme am EU-weiten Binnenmarkt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.

Wenn auch der Abnehmer eine gültige USt-IdNr. besitzt, können Sie steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern. Die USt-IdNr. des Abnehmers ist von Ihnen mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann" zu prüfen (§ 6a Abs. 4 UStG).

Die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der USt-IdNr. des Partners ist online möglich unter dem eGovernment-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern
(s. weiterführende Links). Die "einfache" Bestätigung wird über eine Netzwerkanbindung an den jeweiligen EU-Staat weitergeleitet, bearbeitet und an das Bundesamt zurückgesendet. In Sekundenschnelle erhält der Unternehmer die Antwort.

Dies spart ihm wie auch der Verwaltung Zeit und Geld. Diese Dienste stehen Ihnen, außer bei notwendigen Wartungsarbeiten, täglich zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr zur Verfügung.

Ist die angefragte USt-IdNr. gültig, besteht die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer des ausländischen Abnehmers.

Das Ergebnis der qualifizierten Anfrage bekommt der Anfragende unmittelbar angezeigt. Von dieser Anzeige kann er einen Bildschirmausdruck fertigen. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, eine offizielle Bestätigungsmitteilung zu seiner Anfrage per Mausklick anzufordern. Die entsprechende Mitteilung geht ihm dann in den nächsten Tagen per Post zu.

» Zur Übersicht EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

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