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Gewerberecht

Im Bereich Gewerberecht beraten wir Unternehmer und Unternehmen und nehmen Stellung gegenüber den Städten und Gemeinden in Stadt und Kreis Offenbach sowie gegenüber dem Regierungspräsidium.

Wir informieren, welche Tätigkeiten ohne besondere Erlaubnis ausgeübt werden dürfen und welche Stellen zur Erteilung eventuell notwendiger Erlaubnisse zuständig sind. Sie erlangen damit Rechtssicherheit.

Für die Versicherungsvermittler und -berater ist die IHK Erlaubnis- und Registrierungsbehörde. Ebenso ist die IHK für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in Bereichen der Wirtschaft und Technik zuständig.

Versicherungsvermittler

Die selbständige Vermittlung von Versicherungen ist seit 2007 ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Industrie- und Handelskammern sind für das Erlaubnisverfahren und die Registrierung zuständig.

» Informationen für Versicherungsvermittler

Finanzanlagenvermittler

Die IHK Offenbach am Main ist Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Finanzanlagenvermittler in Stadt und Kreis Offenbach. Hier erhalten Sie nähere Infos und gelangen zu den Antragsformularen.

» Finanzanlagenvermittler

Sachverständige - Gutachter

Immer, wenn eine unabhängige Beratung benötigt wird, ein Schaden oder eine Sache bewertet werden muss oder ein Streitfall außergerichtlich geklärt werden soll, kann ein vereidigter Gutachter helfen.

» Sachverständige/Gutachter

Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)

Wer selbständig als Gewerbetreibender den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte bzw. Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt seit dem 21. März 2016 eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Die Industrie- und Handelskammern (IHK´s) in Hessen sind für die Sachkundeprüfungen und die Registrierung zuständig.
» Antragsformulare für die Registrierung als Immobiliardarlehensvermittler

Sachkundeprüfungen finden in der IHK Frankfurt am Main statt.
» Terminübersicht und Anmeldung

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Für viele gewerbliche Tätigkeiten müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen,  beispielsweise als Bewacher, Gaststättenbetreiber, Immobilienmakler oder Taxiunternehmen. Welche Voraussetzungen das sind und welche Stellen zur Erteilung eventuell notwendiger Erlaubnisse zuständig sind, erfahren Sie hier

» Erlaubnispflichtige Gewerbe von A-Z

IHK oder HWK

Viele Unternehmen üben eine gewerbliche Tätigkeit aus, die eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) begründet. Zur Klärung der Frage, ob sich zugleich eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer (HWK) ergibt, haben wir gemeinsam mit den Handwerkskammern einen Erhebungsbogen erstellt.

» IHK oder HWK

Ausländerrecht

Die IHK Offenbach am Main unterstützt ausländische Staatsangehörige, die eine selbstständige oder vergleichbar unselbstständige Tätigkeit in unserem Bezirk ausüben wollen.

» Ausländerrecht

Märkte, Messen und Reisegewerbe

Ein Gewerbe kann stationär, im Reisegewerbe oder im Marktverkehr ausgeübt werden. Ob und wann eine gewerbliche Tätigkeit insgesamt oder nur im Einzelfall einem dieser Bereiche zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Form der Gewerbetreibende Geschäftskontakt mit seinen Kunden aufnimmt oder aufnehmen will. 

» Märkte, Messen und Reisegewerbe

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0