IHK-Beitrag
Vielen Unternehmen, die einer Industie- und Handelskammer angehören, ist nicht bewusst, was eine IHK ist, für wen sie da ist und was sie für den einzelnen Gewerbetreibenden leistet. Hier finden Sie ein paar ausführliche Informationen und Antworten auf Ihre Fragen rund um die IHK Mitgliedschaft und den IHK-Beitrag.
Die IHK–Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind (§ 2 Satzung der IHK Offenbach am Main (PDF, 77 KB)).
So verabschiedet die Vollversammlung alljährlich den Wirtschaftsplan und setzt die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest.
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen.
Den Grundbeitrag muss i.d.R. jedes Mitglied zahlen. Er ist entsprechend der Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelt. Die Staffelungsgrenzen sind der Wirtschaftssatzung zu entnehmen, die dem Beitragsbescheid beigefügt ist.
Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Unternehmen. Seit dem Jahr 2004 beträgt die Umlage 0,33 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (nicht bei Kapitalgesellschaften) wird bei der Berechnung der Umlage ein Freibetrag von 15.340,00 EURO vom Ertrag abgezogen.
Als Grundbeiträge sind zu erheben
1. von Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert,
Informationen | Betrag |
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mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 25.000 Euro, | 52,00 Euro |
mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 25.000 Euro | 72,00 Euro |
2. von Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
Informationen | Betrag |
|---|
mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 37.000 Euro . | 230,00 Euro |
3. von Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
Informationen | Betrag |
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mit Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 37.000 Euro . | 345,00 Euro |
4. von Gesellschaften, die zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich ausschließlich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Kammer zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft,
Informationen | Betrag |
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wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 25 % ermäßigt. | |
Dies gilt ebenfalls für Gesellschaften mit Sitz im Bezirk der IHK Offenbach, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, das seinen Sitz im Bezirk der IHK Offenbach hat.
5. von allen Gewerbetreibenden, die nicht vom Beitrag befreit sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- mehr als 511.292.000 Euro Bilanzsumme
- mehr als 102.259.000 Euro Umsatz
- mehr als 1.000 Beschäftigte
Informationen | Betrag |
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auch wenn sie sonst nach Ziff. 1 - 3 zu veranlagen wären | 767,00 Euro |
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Soweit Grundbeitrag und Umlage nach Ziffer 5 sich zusammen auf weniger als 6.000,00 Euro belaufen, beträgt der Grundbeitrag 6.000,00 Euro | |
| Beispiel 1: Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) | Euro |
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| Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 2004 | 50.000 |
| Bemessungsgrundlage für Grundbeitrag | 50.000 |
| Grundbeitrag | 345 |
| Bemessungsgrundlage für Umlage | 50.000 |
| (kein Freibetrag) | - |
| 50.000 |
| - Umlage 0,33 % von 50.000 Euro | 165 |
| Grundbeitrag | 345 |
| Gesamtjahresbeitrag | 510 |
| Beispiel: OHG, KG, GmbH & Co. KG | Euro |
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| Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 2004 | 35.340 |
| Bemessungsgrundlage für Grundbeitrag | 35.340 |
| Grundbeitrag | 230 |
| Bemessungsgrundlage für Umlage | 35.340 |
| abzüglich Freibetrag | - 15.340 |
| 20.000 |
| - Umlage 0,33 % von 20.000 Euro | 66 |
| Grundbeitrag | 230 |
| Gesamtjahresbeitrag | 296 |