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IHK-Beitrag

Vielen Unternehmen, die einer Industie- und Handelskammer angehören, ist nicht bewusst, was eine IHK ist, für wen sie da ist und was sie für den einzelnen Gewerbetreibenden leistet. Hier finden Sie ein paar ausführliche Informationen und Antworten auf Ihre Fragen rund um die IHK Mitgliedschaft und den IHK-Beitrag.

Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?

Die IHK–Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind (§ 2 Satzung der IHK Offenbach am Main (PDF, 77 KB)).

So verabschiedet die Vollversammlung alljährlich den Wirtschaftsplan und setzt die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest.

Wie berechnet sich der IHK-Beitrag?

Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen.

Den Grundbeitrag muss i.d.R. jedes Mitglied zahlen. Er ist entsprechend der Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelt. Die Staffelungsgrenzen sind der Wirtschaftssatzung zu entnehmen, die dem Beitragsbescheid beigefügt ist.

Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Unternehmen. Seit dem Jahr 2004 beträgt die Umlage 0,33 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (nicht bei Kapitalgesellschaften) wird bei der Berechnung der Umlage ein Freibetrag von 15.340,00 EURO vom Ertrag abgezogen.

Beitragsstaffel

Als Grundbeiträge sind zu erheben

1. von Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert,

Informationen

Betrag

mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 25.000 Euro,

52,00 Euro

mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 25.000 Euro

72,00 Euro

 

2. von Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten  Geschäftsbetrieb erfordert,

Informationen 

Betrag 

mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 37.000 Euro .

 

230,00 Euro

 

3. von Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten  Geschäftsbetrieb erfordert,

Informationen  

Betrag 

mit Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 37.000 Euro .

 

345,00 Euro 

 

4. von Gesellschaften, die zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich ausschließlich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Kammer zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft,

Informationen 

Betrag 

wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 25 % ermäßigt.

 

Dies gilt ebenfalls für Gesellschaften mit Sitz im Bezirk der IHK Offenbach, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, das seinen Sitz im Bezirk der IHK Offenbach hat.

 

5. von allen Gewerbetreibenden, die nicht vom Beitrag befreit sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 511.292.000 Euro Bilanzsumme
  • mehr als 102.259.000 Euro Umsatz
  • mehr als 1.000 Beschäftigte

Informationen 

Betrag 

auch wenn sie sonst nach Ziff. 1 - 3 zu veranlagen wären

767,00 Euro

  

 

Soweit Grundbeitrag und Umlage nach Ziffer 5 sich zusammen auf weniger als 6.000,00 Euro belaufen, beträgt der Grundbeitrag 6.000,00 Euro

 

Beispielrechnungen

Beispielrechnung Kapitalgesellschaft

Beispiel 1: Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)Euro
Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 200450.000
Bemessungsgrundlage für Grundbeitrag 50.000
Grundbeitrag 345
Bemessungsgrundlage für Umlage50.000
(kein Freibetrag) -
50.000
- Umlage 0,33 % von 50.000 Euro 165
Grundbeitrag 345
Gesamtjahresbeitrag 510

 

 

Beispiel Einzelkaufmann oder Personengesellschaft

Beispiel: OHG, KG, GmbH & Co. KGEuro
Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 200435.340
Bemessungsgrundlage für Grundbeitrag35.340
Grundbeitrag 230
Bemessungsgrundlage für Umlage35.340
abzüglich Freibetrag- 15.340
20.000
- Umlage 0,33 % von 20.000 Euro66
Grundbeitrag 230
Gesamtjahresbeitrag 296

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