Zur Mobilen Website der IHK Offenbach
 

Bürgschaft

Flächendeckend stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für klein- und mittelständische Unternehmen, Freiberufler sowie für Existenzgründer abzusichern. Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und werden dann wichtig, wenn Kreditnehmer über ein erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept verfügen, gleichzeitig aber keine ausreichende bankübliche Sicherheit vorweisen können.

Bürgschaftsbanken verbürgen Kredite gegenüber der Hausbank. Die übernommene Bürgschaft liegt im Regelfall zwischen 60 und 80 Prozent, je nachdem, ob es sich um einen Betriebsmittelkredit oder einen Investitionskredit handelt. Die Bürgschaftsbanken erheben hierfür ein Bürgschaftsentgelt.

Es gibt zwei Wege der Beantragung in Hessen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bürgschaftsprogramm: Zum einen wird die Bürgschaft über die jeweilige Hausbank bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragt. Das zweite Programm, mit der Bezeichnung „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“ wird, sofern hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind, direkt durch den Unternehmer bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragt.

Werden gewisse Grenzen bei der Beantragung überschritten, so kommen neben der Bürgschaftsbank auch Landesförderinstitute oder in wenigen Fällen eine Bundesbürgschaft in Frage.

Fragen Sie Ihre IHK

Holger Winkler
Referent
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Tel.
+ 49 69 8207-226

Fax
+ 49 69 8207-149

E-Mail schreiben
Visitenkarte

Fachliche Kompetenzen

  • Zur Xing-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur LinkedIn-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur Google Plus-Seite der Offenbach am Main
  • Zu den RSS-Feeds der IHK Offenbach am Main
  • Zum Rückrufservice der IHK Offenbach am Main