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Schiedsgericht

Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts beruht auf einem Vertrag zwischen den Parteien. Dieser kann in Form einer selbstständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.

Wurde unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes der IHK Offenbach am Main wirksam vereinbart, ersetzt das Schiedsgericht das staatliche Gericht vollständig. Damit tragen die Industrie- und Handelskammern auch zur Entlastung der Justiz bei.

Ein Schiedsgerichtsverfahren hat gegenüber einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht verschiedene Vorteile. Das Verfahren

  • ist schnell
  • findet grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
  • wird von Schiedsrichtern geleitet, die von den Parteien selbst bestimmt werden und häufig über besondere Fach- und Sachkenntnisse verfügen und
  • kann auch bei hohen Streitwerten ohne die Beteiligung von Anwälten durchgeführt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum schiedsrichterlichen Verfahren finden sich in den §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO).

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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63067 Offenbach am Main

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