Rechtspolitik

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Mit geplanten Erhöhungen der Grundsteuer B, Parteiprogrammen, die eine Wiedererhebung der Vermögensteuer bzw. eine Vermögensabgabe vorsehen oder auch der erneuten Diskussionen um die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ausgelöst durch verfassungsrechtliche Bedenken, sehen sich die Unternehmen aktuell konfrontiert.
Den genannten Steuern ist gemein, dass in keinem Fall an die Leistungsfähigkeit der Unternehmen angeknüpft wird. Die Steuern fallen auch dann an, wenn kein Gewinn erzielt wird. Dies beeinträchtigt die Liquidität und belastet das Eigenkapital der Unternehmen. Fehlendes Eigenkapital erschwert den Zugang zu einer Fremdfinanzierung. Investitionen und damit der Erhalt bzw. die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden erschwert oder auch verhindert.
» IHK-Positionspapier zur Substanzbesteuerung (PDF)
"Deutschland ist ein Land mit einem gut funktionierenden und sicheren Rechtssystem. Dies ist ein wesentlicher, wenngleich nicht selbstverständlicher Standortvorteil für die Unternehmen. Ihn gilt es zu erhalten, fort zu entwickeln und zu stärken." So äußerte sich im Jahr 2005 der damalige DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun.
Unsere Rechtsordnung wird von einigen Prinzipien geprägt, so zum Beispiel von der Gewerbefreiheit. Diese Freiheit ist zu verteidigen gegen zu weitgehende Einschränkungen aus Gründen der Gefahrenabwehr, der Qualitätssicherung oder auch dem Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz, um nur einige Beispiele zu nennen.
Weitere Grundprinzipien unserer Rechtsordnung sind die Vertragsfreiheit, ein freier Wettbewerb, Eigentum oder auch für Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmannes zu wirken. Diese Prinzipien sind Maßstab für unser Handeln.
Teil des Rechts ist aber auch die Rechtsdurchsetzung. Die Qualität des Rechts wird nicht durch mehr Gesetze gesteigert. Bürokratieabbau ist deshalb ein Ziel, wenn es um die Streichung bestehender Regelungen geht, die Umsetzung von Normen oder auch die Einführung neuer Bestimmungen, denn vielfach kann das Ziel auch mit einem besseren Gesetzesvollzug erreicht werden.
Stabile Kommunalfinanzen sind Voraussetzung für eine gute regionale Entwicklung. Die finanzielle Situation mancher Städte und Gemeinden gibt Anlass zur Besorgnis. In der öffentlichen Diskussion und bei den Entscheidungsträgern der Kommunen kommt die Konsolidierung über die Ausgabenseite oft zu kurz. Die nachhaltige Konsolidierung auf der Ausgabenseite kann nur dann gelingen, wenn sich die Politik von der bisherigen Methode des „Viel hilft viel“ verabschiedet und es schafft, ihre Ausgaben an messbaren Zielen und Wirkungen zu orientieren. Dazu kann die Wirtschaft mit ihren praktischen Erfahrungen aus der Steuerung von Unternehmen beitragen.
Aus Sicht der IHK-Organisation sind nachhaltig stabile Kommunalfinanzen erreichbar, wenn die folgenden fünf Forderungen umgesetzt werden.
» Positionspapier "Nachhaltig stabile Kommunalfinanzen"
Das Internet durchdringt heute alle Lebensbereiche. Das Internet dient nicht nur der Kommunikation und Informationsbeschaffung, sondern wird zunehmend als Absatzkanal und als Produktionsfaktor für neue virtuelle Dienste sowie für den zwischenbetrieblichen (Daten-) Verbund genutzt.
Die Vollversammlung der IHK Offenbach unterstützt das auf IHK- und DIHK-Ebene erarbeitete Eckpunktepapier, dass Positionen in den Bereichen Netz, Ordnung des Internet und Rechtsfragen der Digitalen Welt formuliert und Maßstab sein wird bei Gesetzgebungsvorhaben und Fragen zu diesen Themenkomplex.
» Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt
Vor dem Hintergrund eines Gemeindefinanzsystems mit einer Gewerbesteuer, die für Kommunen ein kaum kalkulierbarer Einnahmeposten ist, eines immer komplizierter werdenden Steuerrechts und durch die Unternehmensteuerreform 2008 bedingten Finanzierungsproblemen von Unternehmen fordert die IHK Offenbach am Main:
- das Grundrecht aus Art. 28 Grundgesetz nicht in Frage zu stellen. Danach umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
- die Kommunen zur Erfüllung der bestehenden Aufgaben und bei Zuweisung neuer Aufgaben mit den zur Erfüllung der neuen Aufgaben notwendigen Mitteln auszustatten.
- die Eindämmung der Neuverschuldung mit einer Regelung in der Landesverfassung zu flankieren.
- verlässliche und in der Höhe angemessene Einnahmen für die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine verstärkte Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer und einer Gemeindesteuer auf breiter Basis.
- die gewerbesteuerliche Hinzurechnungen zu streichen, § 8 Nr. 1 GewStG.
- die Zinsschranke weiter zu entschärfen, § 4h EStG, § 8a KStG.
- den „Mittelstandsbauch“ in der Einkommensteuer abzuflachen.
- die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze anpassen und auf mindestens 25 T€ anzuheben, § 19 Abs. 1 UStG.
- die Leistungen mit vollem oder reduziertem Steuersatz oder von der Umsatzsteuer vollständig befreite Leistungen zu überprüfen, §§ 4, 12 UStG.
- Verlängerung der Abgabefrist für die ZM-Meldung auf den 30. des Folgemonats.