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Die Gewerbeabfallverordnung in der Praxis
Donnerstag, 12.03.2020
14:00–17:00 Uhr, IHK Offenbach am Main
Bereits am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Danach dauerte es bis Februar 2019 bis die Vollzugshinweise (LAGA M34) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall veröffentlicht wurden, die den einheitlichen Vollzug der GewAbfV in Deutschland gewährleisten sollen. Schon die lange Zeitspanne zeigt, dass die Verordnung erklärungsbedürftig ist und es einiger Auslegungshinweise bedarf, um sie rechtssicher in der Praxis anwenden zu können.
Anmeldung nicht möglich
Zielgruppe
Allgemein
Veranstaltungsort
IHK Offenbach am Main
Frankfurter Str. 90
63067 Offenbach am Main
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
50
Inhalt
Wie bisher, so regelt auch die neue GewAbfV die Getrennthaltungspflichten von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Zugleich sieht sie zahlreiche neue Anforderungen sowohl für die gewerblichen Abfallerzeuger als auch für die Abfallentsorger (d.h. für die Betreiber von Vorbehandlung- und Aufbereitungsanlagen) vor. Knackpunkte in der Praxis dürften etwa die neue Auslegung der 90:10-Regelung als Ausnahme von der Vorbehandlungspflicht sowie die neuen Definitionen bei der technischen Unmöglichkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sein.
Die Veranstaltungen konzentrieren sich auf die Umsetzung der GewAbfV in Hessen. Bei allen drei Veranstaltungen wird eine Mitarbeiterin aus dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz referieren (TOP 1) und ein Vertreter des jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidiums aus der Vollzugspraxis berichten (TOP 2). Die Sicht der Entsorgungswirtschaft (TOP 3) sowie der Erzeugerseite (TOP 4) berichten jeweils örtliche Unternehmen.
Weitere Informationen
Kooperationspartner
Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e.V.
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