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Handelsregister: Bedeutung, Inhalt und Gliederung

Alle Informationen und Wissenswertes zum Handelsregister und Ihrem Handelsregistereintrag!

Das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist ein öffentliches Register, also ein Register, in das jedermann Einsicht nehmen kann. Seine wesentliche Aufgabe ist es, Kaufleuten und interessierten Bürgern zuverlässig die Möglichkeit einzuräumen, wichtige rechtliche Informationen über die dort eingetragenen Personen bzw. Unternehmen zu erhalten. Solche Informationen können etwa für den Abschluss von Verträgen von großer Bedeutung sein. Umgekehrt können sich Kaufleute Dritten gegenüber durch den Hinweis auf eine erfolgte Eintragung in das Handelsregister legitimieren.

Dem Handelsregister lassen sich die folgenden Angaben entnehmen:

  • Firma des Kaufmanns
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften)
  • Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften)
  • gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Inhaber)
  • evtl. Prokuren sowie die Vertretungsmacht (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • der Gesellschafter (bei OHG und KG) und der Geschäftsführer bzw. Prokuristen.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert:

In die Abteilung A werden
  • Einzelkaufleute („eingetragener Kaufmann“ = e. K.),
  • offene Handelsgesellschaften (OHG),
  • Kommanditgesellschaften (KG) sowie
  • juristische Personen, die kaufmännische Eigenbetriebe führen (dazugehören auch die Eigenbetriebe der öffentlich-rechtlichen Körperschaften) und die Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV) eingetragen.
In die Abteilung B werden
  • Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) eingetragen.

Wegen der Bedeutung des Handelsregisters müssen Neueintragungen, Änderungen und Löschungen in öffentlich beglaubigter Form, d.h. über einen Notar, angemeldet werden. Alle Eintragungen werden im Bundesanzeiger und der örtlichen Zeitung veröffentlicht. Dadurch werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse für alle Interessierten offengelegt.

Handelsregisterauszüge können Sie bei berechtigtem Interesse direkt beim Registergericht, das beim Amtsgericht in Offenbach geführt wird, anfordern. 

Neu: Eintragungspflicht im Transparenzregister

Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist seit dem 1. August 2021 in Kraft getreten.
Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Mit dem Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein » Transparenz-Vollregister umgestellt.
FAQs und nähere Informationen zu Übergangsfristen und den neuen Regelungen haben wir unter
» Meldepflicht für das Transparenzregister für Sie zusammengestellt. 

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