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Unternehmensrecht von A-Z

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Transparenzregister

Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist seit dem 1. August 2021 in Kraft getreten. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Mit dem Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt.

Weitere Informationen zum Transparenzregister und zum Thema Geldwäsche finden Sie auf unserer Website:

» Geldwäscheprävention und Transparenzregister

Transparenzregister: » https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1

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